Wer arbeitsteilig mit Festangestellten arbeitet, unmittelbare Arbeitsanweisungen aus dem Einsatzunternehmen erhält und Tätigkeiten ausübt, die über die im Werkvertrag definierten Aufgaben hinausgehen, der hat auch vor Gericht eine Chance auf Festanstellung. Die Bertelsmann-Konzerntochter Arvato Systems ist am Mittwoch im Rechtsstreit mit einem ehemaligen Mitarbeiter unterlegen. Das Landesarbeitsgericht in Hamm bestätigte das Urteil des Bielefelder Arbeitsgerichtes, wonach der 37-Jährige nur auf Basis eines Scheinwerkvertrages beschäftigt war.
Nach einer schweren Erkrankung hatte die Werkvertragsfirma dem Gütersloher gekündigt – er jedoch ging zwischenzeitlich von einem Arbeitsverhältnis mit Arvato Systems aus. Die von ihm ausgeführten Tätigkeiten seien weit über die des Hausmeisters hinausgegangen. Auf Grund umfangreicher Aufzeichnungen seiner Tätigkeiten und Arbeitsanweisungen konnte der Mann das direkte Arbeitsverhältnis beim Gericht nachweisen. Neben dem Anspruch auf Lohnnachzahlung hat der Kläger nun auch Anspruch auf Beschäftigung. Arvato Systems hat ein Verfahren eingeleitet, um dem schwerbehinderten Gütersloher zu kündigen.
Die Fälle, in denen Unternehmen durch illegale Arbeitnehmerüberlassung Kosten drücken wollen, häufen sich. Ebenso die Fälle, in denen die Arbeitsbedingungen für Werkvertragsbeschäftigte miserabel sind und der Arbeitsschutz verletzt wird. „Das Urteil hat durchaus Signalwirkung. Es zeigt, dass die Rechtsprechung Scheinwerkverträge, Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen nicht hinnimmt“, so Christian Brunkhorst vom IG Metall Vorstand in Frankfurt. Für Beschäftigte lohne es sich deshalb zu klagen, wenn der Verdacht auf einen Scheinwerkvertag besteht.
Neben der ungerechten Behandlung von über Scheinwerkverträge Beschäftigten, sieht die IG Metall vor allem drei große Probleme durch den Trend: Tarifliche Strukturen werden durch „Billiganbieter“ unterlaufen, Beschäftigte können weniger mitbestimmen und die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften geraten unter Druck. Die Anforderungen an die Politik sind eindeutig: Die IG Metall fordert eine klare Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag, die gesetzliche Festlegung von Vermutungsregelungen und Strafen bei Umgehung.