Gesundheit
Stress – Gesundheitsrisiko Nummer Eins

Stress, Dauerbelastung und Arbeitsdruck sind in der Arbeitswelt allgegenwärtig. Betroffen sind alle Berufsgruppen – von der Büroassistentin über den Produktionsmitarbeiter bis hin zum Manager.

22. April 201322. 4. 2013


Manchmal fühlt man sich wie in einem Hamsterrad: Immer mehr Emails, endlose Sitzungen und Projekte, die das Arbeitstempo bestimmen und oft kein Durchatmen möglich machen. Viele Beschäftigte können sich noch nicht einmal am Wochenende oder im Urlaub entspannen. Immer häufiger gehört es wie selbstverständlich dazu, dass Aufträge auch nach der Arbeitszeit weiter betreut oder zu Ende gebracht werden müssen. Zudem sind viele Mitarbeiter auch in ihrer Freizeit für ihren Chef erreichbar – übers Handy oder per Email. Das gehört in Kleinbetrieben ebenso wie in global agierenden Konzernen zum betrieblichen Alltag.

 

 

In der Praxis passiert zu wenig

Schlaflosigkeit, Muskel-Skelett-Krankheiten, Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zu psychischen Störungen sind das Ergebnis. Eigentlich müssten die Firmen ein Interesse daran haben, dass die Arbeitsbedingungen humaner werden und der Betriebsalltag stressfreier. Schließlich führen gerade die psychische Belastungen immer häufiger zu Krankheitsausfällen unterschiedlicher Art. Psychische Erkrankungen stehen mittlerweile ganz oben auf der Agenda der Krankheitsarten. Im Bereich der AOK verursachen psychische Krankheiten 22,5 Krankheitstage pro Krankheitsfall.
Psychische Krankheiten sind auch die Hauptursache für Frühberentungen. Mehr als 40 Prozent derjenigen Beschäftigten, die vorzeitig in Rente gehen, tun dies aufgrund psychischer Erkrankungen. Im Jahr 1996 waren es lediglich 20 Prozent.

 

 

Ungenaue Formulierungen im Gesetz

Der Handlungsdruck in den Betrieben ist groß und Abhilfe ist dringend erforderlich. Doch obwohl in den Betrieben der Problemdruck durch Arbeitsstress ständig zunimmt, passiert dort viel zu wenig. Das zeigt die Praxis. Viele Betriebsräte machen die Erfahrung, dass das Management nur das macht, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Arbeitsschutzrecht schreibt zwar die Minimierung von Gefährdungen durch psychische Belastungen vor, jedoch nur indirekt.

Es fehlen eindeutige, verbindliche und auch praktikable Vorgaben. Daher gibt es viele Konflikte im Betriebsalltag. Langwierige Verhandlungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat sind die Folge. Und: Da es bisher keine verbindliche Verordnung gibt, weigern sich manche Arbeitgeber zu handeln. Notwendig sind konkrete Vorgaben, wie sie bei Lärm, Licht und Gefahrstoffen gelten.

 


Rechtssicherheit durch Anti-Stress-Verordnung

Die IG Metall will, dass der Gesetzgeber die Arbeitgeber stärker in die Pflicht nimmt. Sie fordert daher eine Anti-Stress-Verordnung. Gründe dafür gibt es genug. Mit einer Anti-Stress-Verordnung auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes müssten in den Firmen auch heikle Themen wie Zeitdruck, Arbeitsintensität, Arbeitszeit und Führungsverhalten überprüft werden. Die IG Metall steht mit ihrer Initiative nicht allein. Im Oktober 2012 haben die Bundesländer Brandenburg, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen ebenfalls einen Entwurf für eine Anti-Stress-Verordnung vorgelegt. Sie bereiten eine Bundesratsinitiative für den Mai vor.

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