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Ausbildungsberuf
Facharzt/-ärztin - Kinder- und Jugendchirurgie

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Fachärzte und -ärztinnen für Kinder- und Jugendchirurgie diagnostizieren und behandeln chirurgische Erkrankungen, Fehlbildungen, Organtumore, Verletzungen und Unfallfolgen bei Kindern und Jugendlichen. Außerdem befassen sie sich mit der pränatalen Chirurgie.

Die Weiterbildung im Überblick

Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendchirurgie ist eine berufliche Weiterbildung an Universitäts- oder Hochschulkliniken sowie anderen Einrichtungen der ärztlichen Versorgung, wie z.B. Praxen von niedergelassenen Ärzten. Sie dauert i.d.R. 6 Jahre. Die Landesärztekammern regeln die Weiterbildung auf Grundlage der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer.

Die Weiterbildung führt zur Facharztprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Fachärzte und -ärztinnen für Kinder- und Jugendchirurgie finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Krankenhäusern und Hochschulkliniken

  • in Facharztpraxen

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in der medizinischen Forschung und Lehre

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Man benötigt:

  • die ärztliche Approbation oder die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes gemäß Bundesärzteordnung

  • eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Kinder- und Jugendchirurgie gemäß Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer

  • die Anerkennung als Facharzt/-ärztin durch die zuständige Landesärztekammer

Sonstige Zugangsbedingungen

  • gemäß § 95e SGB V: Nachweis eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes (für die Zulassung als Vertragsarzt/-ärztin)

  • ggf. Fachkundenachweis gemäß Strahlenschutzverordnung

  • gemäß Berufsordnung sowie "Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus": regelmäßige Weiterbildung im Fachgebiet

  • Gemäß Infektionsschutzgesetz müssen nach 1970 geborene Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen nachweisen, gegen Masern geimpft oder immun zu sein.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist die Approbation als Arzt/Ärztin oder die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes.

Wichtige Vorkenntnisse

Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Kinder- und Jugendchirurgie bilden vor allem vertiefte Vorkenntnisse im Facharztgebiet Kinder- und Jugendchirurgie: Bereits während des Studiums kann man Wahlfächer wie z.B. Kinder- und Jugendchirurgie oder -heilkunde belegen oder sich während der praktischen Phasen auf das Fachgebiet Kinder- und Jugendchirurgie spezialisieren, beispielsweise indem man Teile der Famulatur in einer kinder- und jugendchirurgischen Station ableistet. Auch die Arbeit in einer einschlägigen Praxis oder Station nach dem Studium ist für die Weiterbildung von Vorteil.

Auch praktische Erfahrungen aus Studium oder Berufstätigkeit in den folgenden Bereichen sowie Kenntnisse aus einschlägigen Wahlfächern während des Studiums können hilfreich sein:

  • Einsatz von Medizintechnik: Fachärzte und -ärztinnen für Kinder- und Jugendchirurgie setzen sowohl bei Voruntersuchungen als auch bei chirurgischen Eingriffen spezielle Medizintechnik ein. Beispielsweise führen sie Untersuchungen mittels Computertomografie oder Magnetresonanztomografie durch.

    Wahlfächer: z.B. zum Thema Bildgebende Diagnostik

  • Pharmakologie: Fundierte Kenntnisse darüber, welche Arzneimittel sie in ihrem Fachgebiet zur Therapie einsetzen können, beispielsweise zur Immunsuppression nach Operationen oder zur medikamentösen Thromboseprophylaxe, sind für Fachärzte und -ärztinnen für Kinder- und Jugendchirurgie unabdingbar. Auch mit Analgesierungs- und Sedierungsmaßnahmen müssen sie sich auskennen.

    Wahlfächer: z.B. zu den Themen Pharmakologie oder Anästhesiologie

  • Notfallmedizin: Um in medizinischen Notfallsituationen (z.B. bei Kreislaufversagen während des chirurgischen Eingriffs) angemessen reagieren zu können, sind vertiefte Kenntnisse der Notfallmedizin wichtig.

    Wahlfach: z.B. zum Thema Notfallmedizin

  • Psychologie: Im Umgang mit Patienten und Angehörigen benötigen Fachärzte und -ärztinnen psychologisches Geschick und Kenntnisse ärztlicher Gesprächsführungstechniken.

    Wahlfächer: z.B. zu den Themen ärztliche Gesprächsführung oder interkulturelle Kompetenz

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendchirurgie ist reglementiert gemäß Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der deutschen Facharzt-Qualifikation gemäß Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer notwendig. Zwingende Voraussetzung für die Anerkennung der Facharzt-Qualifikation ist die vorangegangene Anerkennung der Qualifikation als Arzt/Ärztin bzw. der Besitz der ärztlichen Approbation.

Informationen zum Anerkennungsverfahren bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Landesärztekammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Gemeinsame Inhalte der Facharzt-Weiterbildungen im Gebiet Chirurgie

  • übergreifende Inhalte im Gebiet Chirurgie, z.B. Wundheilung und Narbenbildung

  • Notfall- und Intensivmedizin

Spezifische Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Kinder- und Jugendchirurgie

  • übergreifende Inhalte, z.B. Epidemiologie und Klassifikation typischer kinderchirurgischer Krankheitsbilder, neurologische und soziale Entwicklung im Kindes- und Jugendalter

  • diagnostische Verfahren

  • prä- und postoperative Behandlung, z.B. altersspezifische Infusionstherapie, Betreuung von Früh- und Neugeborenen, Intensivtherapie im Kindesalter

  • kinderchirurgische Notfälle

  • Traumatologie

  • Kopf und Hals, z.B. Ohrmuscheldysplasie, Tracheostomaanlage und -versorgung

  • Funktionsstörungen, Erkrankungen oder (angeborene) Fehlbildungen im Bereich des Thorax, des Abdomens, der Bauchwand, der Niere oder der ableitenden Harnwege und Geschlechtsorgane

  • Haut und Weichteile, z.B. thermische Verletzungen, Hauttransplantation und Hautersatz

  • Hand und Fuß, z.B. Sehnen- und Nervenverletzungen

  • Gefäße, z.B. Gefäßverletzungen

  • Tumorerkrankungen

  • Strahlenschutz, z.B. Grundlagen der Strahlenbiologie und Strahlenphysik bei der Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen

Allgemeine Weiterbildungsinhalte

  • Grundlagen, z.B. ethische, wissenschaftliche und rechtliche Grundlagen ärztlichen Handelns

  • patientenbezogene Inhalte, z.B. Aufklärung und Befunddokumentation

  • behandlungsbezogene Inhalte, z.B. medizinische Notfallsituationen, insbesondere lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • technisch-diagnostische Inhalte im Zusammenhang mit gebietsspezifischen Fragestellungen, z.B. Präanalytik und labortechnisch gestützte Nachweisverfahren

Weiterbildungsaufbau

Aufbau der Weiterbildung laut Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer

Angehende Fachärzte und -ärztinnen für Kinder- und Jugendchirurgie absolvieren eine sechsjährige Weiterbildung im Gebiet Chirurgie, davon

  • 48 Monate in Kinder- und Jugendchirurgie

  • 6 Monate in der Notfallaufnahme

  • 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Zum Kompetenzerwerb können bis zu 12 Monate der Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen.

Vergütung

Beispiel (monatlich brutto):

€ 4.939 bis € 6.340 (bei Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä1)

Quelle:

Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung ist kostenfrei. Manche Inhalte können jedoch in anerkannten Kursen bei Bildungsanbietern außerhalb der Klinik vermittelt werden; in diesem Fall können Lehrgangsgebühren anfallen. Teilweise fallen für die Abschlussprüfung Prüfungsgebühren an.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien oder Fachliteratur.

Weiterbildungsdauer

6 Jahre (Vollzeit)

Weiterbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Weiterbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Rechtsgrundlagen der Landesärztekammern geregelt.

Verkürzung

Wird eine weitere Facharztbezeichnung erworben, kann sich die festgelegte Weiterbildungszeit ggf. verkürzen, wenn abzuleistende Weiterbildungszeiten bereits im Rahmen einer anderen erworbenen fachärztlichen Weiterbildungsbezeichnung absolviert worden sind. Die noch abzuleistende Weiterbildungszeit darf höchstens um die Hälfte der Mindestdauer der Facharztweiterbildung reduziert werden.

Verlängerung

  • Eine nicht bestandene Prüfung führt zu einer Verlängerung der Weiterbildungsdauer um mindestens 3 Monate.

  • Eine Weiterbildung in Teilzeit kann anerkannt werden, wenn sie mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt; die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend.

  • Ggf. kann die Weiterbildung unterbrochen werden, z.B. bei Schwangerschaft oder Elternzeit.

Ausnahmen: Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt/zur Fachzahnärztin ist durch Regelungen der Landeszahnärztekammern geregelt, die Weiterbildung zum Fachtierarzt/zur Fachtierärztin durch Regelungen der Landestierärztekammern.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Facharzt für Kinder- und Jugendchirurgie/Fachärztin für Kinder- und Jugendchirurgie

Weiterbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich in der Klinik einstellen:

  • Praktische Arbeit (unter Anleitung von weiterbildungsbefugten Ärzten/Ärztinnen): i.d.R. Ableisten vorgeschriebener praktischer Tätigkeiten während der Berufstätigkeit (z.B. Durchführen von Untersuchungen und Behandlungen)

  • Unterweisungen: Teilnehmen an theoretischen und praktischen Unterweisungen

  • Umgebung: Arbeiten unter besonderen Hygienebedingungen zur Vermeidung von Infektionen

  • Kleidung: Arztkittel, Handschuhe und ggf. Mundschutz

  • Arbeitszeit: i.d.R. Schicht-, Nacht- und Bereitschaftsdienst nach festgelegtem Wechsel (auch samstags, sonn- und feiertags)

  • Anforderungen:

    • Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei Entscheidung über medizinische Maßnahmen)

    • Konzentration und Sorgfalt (z.B. bei chirurgischen Eingriffen)

    • Teamarbeit (z.B. bei Operationen Zusammenarbeit mit Fachärzten und -ärztinnen sowie anderen medizinischen Fachkräften)

    • Flexibilität (z.B. rasche Reaktion bei Änderungen des Zustands eines Patienten)

    • Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen (z.B. im Umgang mit Patienten)

Ggf. Spezialveranstaltungen: Unterricht außerhalb der Klinik

Weiterbildungssituation

Wer eine Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin absolviert, arbeitet in der Regel als Arzt/Ärztin in Weiterbildung an einem Klinikum oder in einer Haus- oder Facharztpraxis, leistet dabei die vorgeschriebenen praktischen Tätigkeiten ab und erwirbt das erforderliche theoretische Wissen. Die durchgeführten Untersuchungen und Behandlungen werden genau dokumentiert.

Ein Ortswechsel während der Weiterbildung gehört häufig dazu, da die angehenden Fachärzte und -ärztinnen ihre Weiterbildung oft im Rotationssystem an unterschiedlichen Kliniken absolvieren oder zwischen verschiedenen Weiterbildungsstätten wechseln.

Darüber hinaus ist häufig auch der Besuch von Spezialveranstaltungen (anerkannten Kursen) außerhalb der Klinik oder Praxis nötig, um weitere Kenntnisse zu erwerben.

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Universitäts- oder Hochschulkliniken bzw. anderen Einrichtungen der ärztlichen Versorgung (z.B. Praxen von niedergelassenen Ärzten) statt.

Lernorte sind

  • an Kliniken/in Praxen: z.B. Untersuchungs- und Behandlungsräume, Krankenstationen, Operationssäle, Büroräume

  • ggf. bei externen Bildungsanbietern: Schulungsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Fachärzte und -ärztinnen für Kinder- und Jugendchirurgie untersuchen, diagnostizieren und behandeln chirurgische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Sie behandeln beispielsweise akute Blinddarmentzündungen und Darmverschlüsse, Skelettfehlbildungen, Weichteil- und Knochenverletzungen aller Art mit Früh- oder Spätrehabilitation und Verletzungen innerer Organe (z.B. Milzriss). Sie lösen operativ Verwachsungen im Bauch, beseitigen Fehlbildungen der Nieren, ableitenden Harnwege sowie der Geschlechtsorgane oder Erkrankungen im Nieren- und Blasenbereich. Darüber hinaus behandeln sie angeborene und erworbene Formveränderungen und Fehlbildungen der Gefäße, der inneren Organe, der Stütz- und Bewegungsorgane und führen Eingriffe der onkologischen Wiederherstellungs- und Transplantationschirurgie bei Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen durch. Zusätzlich zu ihren medizinischen Aufgaben führen Fachärzte und -ärztinnen für Kinder- und Jugendchirurgie organisatorische bzw. verwaltende Arbeiten aus. Sie dokumentieren den Verlauf von Behandlungen, erstellen Gutachten und überwachen die Leistungsabrechnung. An Universitätskliniken arbeiten sie ggf. an Forschungsvorhaben mit. Für Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung ist eine Promotion oder ggf. Habilitation üblich.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Fachärzte und -ärztinnen für Kinder- und Jugendchirurgie diagnostizieren und behandeln chirurgische Erkrankungen, Fehlbildungen, Organtumore, Verletzungen und Unfallfolgen bei Kindern und Jugendlichen. Außerdem befassen sie sich mit der pränatalen Chirurgie.

Anamnese, Diagnose, Therapie

Zunächst führen sie ein eingehendes Gespräch mit ihren jungen Patienten bzw. deren Eltern und Erziehungsberechtigten über Beschwerden und Krankheitsgeschichte. Nach einer umfassenden Diagnose, die sich meist auf Auswertungen von Röntgenbildern, Computertomografien und einer Untersuchung des Allgemeinzustandes des Patienten stützt, führen Fachärzte und -ärztinnen für Kinder- und Jugendchirurgie in Krankenhäusern gemeinsam mit ihren Operationsteams die Operationen durch. Dabei kommen ggf. auch Assistenzsysteme zum Einsatz, mit denen Ärzte und Ärztinnen medizinische Instrumente am Computer steuern. Fachärzte und -ärztinnen für Kinder- und Jugendchirurgie nehmen beispielsweise Blinddarmoperationen vor, behandeln Verbrennungen und Verbrühungen oder operieren Verwachsungen oder Fehlbildungen im Brust- und Bauchraum. In Facharztpraxen nehmen sie ambulante Eingriffe vor. Nach der Operation kümmern sie sich um die ordnungsgemäße Versorgung ihrer Patienten und leiten unter Umständen auch die Eltern zu speziellen Pflegemaßnahmen an.

Prävention und Rehabilitation

Zu ihren Aufgaben gehören auch die Gesundheitsberatung sowie die Betreuung der Rehabilitation. Fachärzte und -ärztinnen für Kinder- und Jugendchirurgie führen Vorsorgeuntersuchungen durch und unterstützen ihre jungen Patienten dabei, sich nach einer schweren Erkrankung oder Operation wieder zu erholen. Sie beraten in Diätfragen und geben den Patienten bzw. deren Eltern oder Erziehungsberechtigten Hinweise zur Ernährung, zur Blut- und Urinselbstmessung, zur Therapie und zur Vermeidung von Folgeerkrankungen.

Bereitschaftsdienste und Verwaltungsarbeiten

Fachärzte und -ärztinnen für Kinder- und Jugendchirurgie müssen in Bezug auf ihre Arbeitszeiten flexibel sein, denn Notfälle können jederzeit vorkommen. Ohnehin fallen in Krankenhäusern Schicht-, Nacht- und Bereitschaftsdienste an. Auch niedergelassene Fachärzte und -ärztinnen haben turnusmäßig Wochenend- und Feiertagsdienste oder -bereitschaften. Einen nicht unerheblichen Teil ihrer Arbeitszeit nehmen verwaltende Arbeiten ein: Ärztliche Gutachten sind zu erstellen, Krankenberichte zu verfassen und Leistungen zu dokumentieren. Fachärzte und -ärztinnen mit eigener Praxis haben außerdem die damit verbundenen kaufmännischen und verwaltenden Tätigkeiten zu erledigen. Eine wichtige Aufgabe ist auch die Anleitung und Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses sowie des Krankenpflege- oder Praxispersonals.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Krankheitsbild ermitteln

    • Anamnese erheben

    • Messungen und Untersuchungen durchführen bzw. veranlassen, z.B. Langzeitblutdruckmessungen, Ultraschall-, Röntgen-, EKG-, EEG-, Computertomografie-, Endoskopie-, Lungenfunktionsuntersuchungen

    • pathologische Veränderungen des Körpers und der Bewegungen ermitteln

    • Diagnose stellen und Krankheitsverlauf ermitteln

  • Operationen durchführen und Patienten behandeln

    • akute Notfälle erkennen und behandeln, ggf. lebensrettende Maßnahmen ergreifen, Medikamente verabreichen

    • Operationen an den z.T. besonders kleinen Organen durchführen, z.B. bei Blinddarmentzündungen, Darmverschlüssen, Verwachsungen im Bauch, Tumoren des Eierstocks

    • Weichteil- und Knochenverletzungen sowie Verletzungen innerer Organe (z.B. Leber- und Milzriss) behandeln

    • Fehlbildungen der Nieren, der ableitenden Harnwege und der Geschlechtsorgane sowie Erkrankungen im Nieren- und Blasenbereich beseitigen

    • angeborene Fehlbildungen an Kopf und Hals, im Brust- und Bauchraum, an Armen und Beinen sowie am Skelett beseitigen

    • Nachsorge bei Patienten nach Operationen übernehmen

    • Patienten und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte über Diagnose, Therapiemöglichkeiten und Kosten beraten und informieren

    • Operationen mithilfe computergesteuerter Assistenzsysteme ausführen

  • Bei Prävention und Rehabilitation mitwirken

    • über gesunde Lebensweise sowie Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen informieren und beraten, Untersuchungen durchführen

    • therapeutische Maßnahmen für Rehabilitanden veranlassen, z.B. Physio-, Beschäftigungs- und Arbeits- oder Gesprächstherapie; Therapieverlauf kontrollieren

  • Verwaltungs- und Organisationsaufgaben erledigen

    • in Krankenhäusern und Kliniken Aufnahme, Verlegung, Entlassung von Patienten sowie Besprechungen und Visiten koordinieren; ggf. Station oder Abteilung leiten

    • in Fachpraxen: ärztliche Leistungen abrechnen bzw. Daten und Informationen für die Abrechnung vorbereiten

    • Arztberichte und Gutachten anfertigen, Befunde dokumentieren

    • Aus- und Weiterbildung des medizinischen Nachwuchses und des Nachwuchses in nichtärztlichen Gesundheitsberufen organisieren bzw. durchführen

  • Wissenschaftliche Forschung und Lehre (in der Regel mit Promotion oder Habilitation)

    • an medizinischen Forschungsvorhaben mitwirken, insbesondere bei der Tätigkeit an Universitätskliniken

    • Vorlesungen und Seminare vorbereiten und abhalten, Unterricht nachbereiten, ggf. Prüfungen abnehmen

    • Forschungsberichte verfassen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 6.404 bis € 8.224

Quelle:

Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Facharzt/-ärztin - Kinder- und Jugendchirurgie

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Kinder- und Jugendchirurg/in

Berufsbezeichnungen in englischer Sprache

  • Paediatric surgeon (m/f)

  • Specialist doctor (m/f) - paediatric surgery

Berufsbezeichnungen in französischer Sprache

  • Chirurgien/Chirurgienne infantile

  • Médecin spécialiste (m/f) en chirurgie infantile

  • Médecin spécialiste (m/f) en pédiatrie

Arbeitsorte

Fachärzte und -ärztinnen für Kinder- und Jugendchirurgie arbeiten in erster Linie

  • in Untersuchungs- und Behandlungsräumen

  • in Patientenzimmern

  • in Operationssälen

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Labors (z.B. bei Forschungsvorhaben)

  • in Hörsälen oder Unterrichtsräumen (bei Lehrtätigkeit)

Arbeitssituation

Fachärzte und -ärztinnen für Kinder- und Jugendchirurgie tragen eine hohe Verantwortung für die Gesundheit ihrer Patienten. Sie müssen ausdauernd, hochkonzentriert und präzise arbeiten, auch wenn sie mehrere Stunden am Stück im Operationssaal stehen. In allen Situationen beachten sie die ärztliche Schweigepflicht. Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen, insbesondere im Umgang mit ängstlichen, nervösen und schmerzempfindlichen Patienten, sind ebenso erforderlich wie eine hohe psychische Belastbarkeit bei der Konfrontation mit Patientenschicksalen. In Arztpraxen erstellen sie die Diagnosen und Therapiepläne meist eigenständig, in Kliniken arbeiten sie eng im Team mit anderen Ärzten und Ärztinnen sowie mit medizinischem und pflegerischem Personal zusammen. Dabei ist ein klares Ausdrucks- bzw. Kommunikationsvermögen unentbehrlich.

Die Fachärzte und -ärztinnen handhaben feinste Skalpelle und komplexe Geräte der Medizintechnik. Um sich und die Patienten vor Infektionen zu schützen, beachten sie die Hygienevorschriften. Im Operationssaal tragen sie sterile Kleidung und Mundschutz. Verwaltungs-, Dokumentations- sowie gutachterliche Aufgaben erledigen sie in Büroräumen (ärztlichen Dienstzimmern). In Arztpraxen ist die Arbeitszeit abhängig von der Organisation und der Terminvergabe. Turnusmäßig leisten Fachärzte und -ärztinnen für Kinder- und Jugendchirurgie Bereitschaftsdienst an Wochenenden. In Kliniken sind sie nach festgelegtem Wechsel auch samstags sowie sonn- und feiertags tätig und leisten Schicht-, Nacht- und Bereitschaftsdienst.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Fehler und ggf. negative gesundheitliche Folgen für die Patienten und Patientinnen vermeiden)

  • Umgang mit kranken und verletzten Menschen

  • Umgang mit Kindern und Jugendlichen

  • gefühlsmäßig belastende Situationen und Tätigkeiten (z.B. Umgehen mit schwer kranken Kindern und Jugendlichen sowie deren Angehörigen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. beim Fädenziehen im Rahmen der Wundnachversorgung)

  • Gruppen-, Teamarbeit (in Kliniken und Krankenhäusern Zusammenarbeit mit anderen Fachärzten/-ärztinnen und dem medizinischen und pflegerischen Personal)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Ultraschallgerät, EKG, EEG, Röntgenapparat und Computertomograf)

  • Bildschirmarbeit (z.B. medizinische Gutachten erstellen, Patientendaten verwalten)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung

  • Arbeit in medizinischen Einrichtungen/Praxen

  • enger Körperkontakt mit Menschen

  • Infektionsgefahr (Hygienevorschriften beachten, mit Desinfektions- und Sterilisationsmitteln arbeiten)

  • Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft

  • Schichtarbeit

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Im Mittelpunkt der Tätigkeit von Fachärzten und -ärztinnen für Kinder- und Jugendchirurgie stehen Menschen mit z.T. schweren Erkrankungen. Um diese fachgerecht zu behandeln, werden u.a. folgende Arbeitsmittel eingesetzt:

Medizinische Geräte, Apparate und Medizinprodukte, z.B.: Blutdruckmessgeräte, Ultraschallgeräte, EKG- und EEG-Geräte, Laser, Computertomografen, Assistenzsysteme (für computerunterstützte chirurgische Eingriffe), Röntgenapparate, Stethoskope, Skalpelle, medizinische Klebstoffe, Desinfektions- und Sterilisationsmittel

Medikamente in unterschiedlicher Darreichungsform, z.B.: Infusionen, Tabletten

Daten und Datenverwaltungssysteme, z.B.: Patientendaten und -datenbanken

Unterlagen, z.B.: Befunde, Arztbriefe, ärztliche Gutachten, OP-Berichte, Fachpublikationen, Rechtsvorschriften (z.B. Hygiene- und Datenschutzbestimmungen)

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Fachärzte und -ärztinnen für Kinder- und Jugendchirurgie finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Krankenhäusern und Hochschulkliniken

  • in Facharztpraxen

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in der medizinischen Forschung und Lehre

Branchen im Einzelnen

  • Gesundheitswesen

    • Krankenhäuser, z.B. Fachkliniken für Kinder- und Jugendchirurgie, Hochschulkliniken

    • Facharztpraxen, auch z.B. medizinische Versorgungszentren

Auch denkbar:

  • Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

    • Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

  • Hochschulen, Fachhochschulen, Berufs-, Fachakademien

    • Universitäten

    • Berufsakademien, Fachakademien, Schulen des Gesundheitswesens

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung ist unabdingbar, um das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in Bereichen wie Chirurgie, Medizintechnik, Strahlenschutz oder Gesundheitsmanagement). Für Ärzte und Ärztinnen sind Weiterbildungen zur fachbezogenen beruflichen Anpassung gesetzlich vorgeschrieben.

Durch eine Zusatz-Weiterbildung kann man sich spezialisieren und weitere Qualifikationen erwerben, die zum Tragen einer Zusatzbezeichnung berechtigen, z.B. Ärztliches Qualitätsmanagement, Intensivmedizin, Kinder- und Jugend-Orthopädie, Notfallmedizin.

Weitere Informationen: (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) 2018 in der Fassung vom 25.06.2022

Darüber hinaus kann sich der Trend, Künstliche Intelligenz z.B. in der Diagnostik einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Fachärzte und Fachärztinnen für Kinder- und Jugendchirurgie entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Ein weiterführendes Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Masterabschluss im Studienfach Gesundheitsmanagement, -ökonomie oder Gesundheitswissenschaft, Public Health).

Eine Promotion ist i.d.R. erforderlich, um eine gehobene Position in einer Klinik zu erlangen oder eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule einzuschlagen. Sie erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.

Eine Habilitation benötigt man i.d.R. für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin. Sie wird ggf. auch in Kliniken für Positionen wie Chefarzt/-ärztin erwartet.

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Personalisierte Medizin

Die personalisierte Medizin soll die bestmögliche, individuell zugeschnittene Behandlung von Krankheiten ermöglichen, indem die jeweiligen Voraussetzungen der Patienten (vor allem genetischer, zellulärer und molekularer Natur) in der Diagnostik besonders berücksichtigt werden. Durch Vortestungen kann eine genaue Patientencharakterisierung erstellt werden, welche die Auswahl der geeigneten therapeutischen bzw. präventiven Verfahren erlaubt. Dabei kann es etwa darum gehen, die voraussichtliche Wirksamkeit und optimale Dosierung von Medikamenten herauszufinden, sowie deren Nebenwirkungen zu reduzieren. Ärzte und Ärztinnen werden sich im Rahmen der Prävention, Diagnose und Therapie mit der Thematik beschäftigen und sie zum Einsatz bringen.

Künstliche Intelligenz (KI) in der Medizin

Blut kann bereits auf halbautomatischen Laborstraßen untersucht werden, in Kliniken sortieren Roboter Gewebeproben oder assistieren bei Operationen. Studien haben ergeben, dass Computer mit lernfähiger Software MRT-, CT- und Röntgenaufnahmen fast genauso treffsicher auswerten können wie erfahrene Radiologen und Radiologinnen. Datenanalytik und damit Diagnosen könnten künftig mittels Künstlicher Intelligenz erfolgen - der Computer lernt u.a. bei jeder Bild- oder Gewebeanalyse dazu, fügt diesen Ergebnissen z.B. noch Befunde aus Genetik, Virologie oder Mikrobiologie hinzu und fertigt selbstständig ein Software-Update an. Ärzte und Ärztinnen werden sich darauf einstellen, dass sich dank Künstlicher Intelligenz vor allem die Diagnostik radikal ändern wird.

3-D-Druck in der Medizin

Mit 3-D-Bioprintern werden z.B. bereits Organmodelle, Implantate, Prothesen, menschliche Haut, Blutgefäße oder Knorpelstrukturen u.a. für Ohren oder Nase hergestellt. Ärzte können damit Eingriffe simulieren, z.B. an Modellen von Patientenherzen, aber auch Patienten mit individuell angepassten Gelenkimplantaten versorgen. Erprobt werden auch winzige, 3-D-gedruckte Medizinroboter für die Radiologie und bildgeführte Chirurgie, die bei der Entnahme von Gewebeproben oder bei der Thermischen Tumorbehandlung assistieren könnten. Die neuen Medizinprodukte ermöglichen u.a. eine personalisierte Patientenversorgung und eine bessere Vorbereitung auf Operationen - dies könnte kürzere Operationszeiten sowie beschleunigte Heilungs- und Rehabilitationsprozesse bedeuten.

Computer-, roboterassistierte und vernetzte Chirurgie

Chirurgie, bei der operative Eingriffe manuell durchgeführt, Chirurgen jedoch durch Computertechnik unterstützt werden, gewinnt zunehmend an Bedeutung. So erhalten Operateure vor und während des Eingriffs zusätzliche Orientierung durch bildgeführte Navigation und mit Sensoren ausgestattete Skalpelle helfen z.B. beim Aufspüren von kleinsten Tumoren. Bei der vernetzten Chirurgie soll beispielsweise der Blutdruckwert des Patienten, im Anästhesiegerät gemessen, sofort im Endoskopiebild erscheinen. Zum beruflichen Alltag in der Chirurgie gehört auch immer mehr Robotertechnik, die u.a. darauf abzielt, Eingriffe zu verkürzen, mehr Präzision zu ermöglichen und damit Risiken zu reduzieren. Durch den Einsatz von Robotern müssen Chirurgen nicht selbst vor Ort sein, sondern können Patienten von der ganzen Welt aus operieren.

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) im Gesundheitswesen

Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz, DVG) soll die Digitalisierung der medizinischen Versorgung voranbringen, um das Gesundheitssystem effizienter und Gesundheitsdaten für die Forschung besser nutzbar zu machen. Patienten soll es künftig möglich sein, Gesundheits-Apps auf Rezept zu erhalten, Online-Sprechstunden zu nutzen und bei Behandlungen auf das Datennetz im Gesundheitswesen zuzugreifen. Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser sind verpflichtet, an der bundesweiten Telematik-Infrastruktur teilzunehmen, die Arztpraxen, Krankenhäuser, Krankenkassen und Apotheken digital vernetzen soll. Fach- und Führungskräfte im Gesundheitswesen werden sich darauf einstellen, dass u.a. medizinische Apps, elektronische Rezepte, Medikationspläne und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen immer mehr zum beruflichen Alltag gehören werden.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Regelungen auf Bundesebene

Regelungen auf Landesebene

Berufsvertretung, Berufspflichten, Weiterbildung und Berufsgerichtsbarkeit sind in Landesgesetzen geregelt.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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