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Ausbildungsberuf
Pflegeberater/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Pflegeberater/innen informieren pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige über Unterstützungsmöglichkeiten und arbeiten individuell zugeschnittene Versorgungspläne aus.

Die Weiterbildung im Überblick

Pflegeberater/in ist eine berufliche Weiterbildung, die durch die Empfehlungen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) geregelt ist. Weiterbildungslehrgänge gemäß § 7a SBG XI dauern in Vollzeit ca. 3-5 Monate, in Teilzeit etwa 1 Jahr.

Arbeitsbereiche/Branchen

Pflegeberater/innen finden Beschäftigung

  • bei Kranken- und Pflegeversicherungen

  • bei Pflegestützpunkten und Pflegediensten

  • bei Sozialämtern, kommunalen Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen

  • bei Krankenhäusern (Entlassungsmanagement)

  • bei privaten Pflegeberatungen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Pflegeberater/in.

Sonstige Zugangsbedingungen

Gemäß Infektionsschutzgesetz müssen nach 1970 geborene Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen nachweisen, gegen Masern geimpft oder immun zu sein.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung, z.B. als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Pflegefachmann/-frau, Sozialversicherungsfachangestellte/r oder ein Hochschulstudium z.B. im Bereich Soziale Arbeit. Alternativ ist der Zugang möglich mit einer Ausbildung in anderen Berufen oder einem Studium in anderen Studienfächern und mehrjähriger Berufserfahrung in der Beratung zu gesundheitlichen, sozialrechtlichen oder pflegefachlichen Themen bei einem Sozialversicherungsträger.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Medizin:

Im theoretischen Unterricht werden z.B. pflegerelevante Fragen der Medizin behandelt und Kenntnisse über die medizinischen Bedarfe chronisch kranker bzw. pflegebedürftiger Menschen vermittelt.

In der Berufspraxis informieren Pflegeberater/innen auch über behandlungspflegerische Fragen und geben Pflegeanleitungen. Medizinische Vorkenntnisse sind hierbei hilfreich.

Pädagogik und Psychologie:

Erfahrungen in diesem Bereich sind förderlich, denn bereits in der Weiterbildung lernt man z.B., Konzepte integrativer Arbeit mit Angehörigen zu entwickeln.

Im Berufsleben greifen Pflegeberater/innen auf ihre pädagogischen und psychologischen Kenntnisse zurück, wenn sie pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen beraten.

Recht:

Das Verständnis für rechtliche Sachverhalte ist wichtig, da in der Weiterbildung Kenntnisse über sozialrechtliche Fragestellungen sowie in pflegerelevanten Rechtsfeldern vermittelt werden.

Im späteren Berufsleben unterstützen Pflegeberater/innen ihre Klienten z.B. in Fragen des Leistungs-, Betreuungs- oder Rehabilitationsrechts oder der Sozial-, Kinder- bzw. Jugendhilfe.

Kommunikation:

In der Weiterbildung erwerben die angehenden Pflegeberater/innen Kenntnisse in Gesprächsführung, z.B. hinsichtlich gesprächsfördernder oder -hemmender Faktoren.

Kommunikation gehört auch zum beruflichen Alltag, z.B. in Form von Beratungsgesprächen, Moderationen (z.B. von Fallkonferenzen) sowie für die interdisziplinäre Zusammenarbeit beispielweise mit Pflegepersonal, medizinischen Fachkräften, Behörden oder Kranken- bzw. Sozialversicherungen.

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Theoretischer Unterricht:

  • Pflegefachwissen

    • pflegerelevante Kenntnisse der Medizin

    • medizinische Bedarfe chronisch kranker und pflegebedürftiger Menschen

    • Beratung zu pflegeinhaltlichen Fragen und Pflegeanleitung

    • Qualitätssicherung pflegerischer und medizinischer Leistungen

  • Case Management

    • theoretische und praktische Grundlagen des Case Managements

    • Gesprächsführungs- und Beratungskompetenz

    • arbeitsfeldspezifische Vertiefung (z.B. Beratungseinsätze, Konzepte integrativer Arbeit mit Angehörigen)

  • Recht

    • allgemeines Sozialrecht

    • pflegerelevante Rechtsfelder (z.B. Leistungsrecht der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung, Sozialhilfe, Vertragsrecht)

Praktikum:

Im Pflegepraktikum erwerben die angehenden Pflegeberater/innen Erfahrungen im Pflegealltag sowie im Umgang mit Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegepersonal. Das Praktikum kann auf mehrere Einrichtungen verteilt und z.B. in Pflegediensten, teil- bzw. vollstationären Pflegeeinrichtungen oder Hospizen abgeleistet werden.

Zusatzqualifikationen

Je nach Bildungsanbieter werden ggf. Zusatzqualifikationen angeboten, z.B.

  • Pflegeberatung nach § 45 SGB XI

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Pflegefachwissen: mindestens 100 Stunden

  • Case Management: mindestens 170 Stunden

  • Recht: mindestens 130 Stunden

Gesamtstundenzahl: mindestens 400 Stunden

Pflegepraktikum: 9 Tage

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Weiterbildungslehrgängen fallen in der Regel Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst in der Regel Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Weiterbildungen können ggf. gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter und Lernform:

  • Vollzeit: ca. 3-5 Monate

  • Teilzeit: ca. 1 Jahr

Verkürzungen/Verlängerungen

Eine Verkürzung der Weiterbildung ist möglich, wenn angehende Pflegeberater/innen nachweisen können, dass sie Qualifikationen, die Teil der Weiterbildung sind, bereits erworben haben.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

je nach Bildungsanbieter bzw. Bildungsmaßnahme z.B.:

  • Zertifizierter Pflegeberater/Zertifizierte Pflegeberaterin

  • Pflegeberater/Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI

  • Pflegeberater (TÜV)/Pflegeberaterin (TÜV)

Alternativ kann man Weiterbildungslehrgänge absolvieren, die nach den Bestimmungen des § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) XI durchgeführt werden. Sie führen z.B. zum Abschluss Pflegeberater/Pflegeberaterin nach § 45 SGB XI.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem Unterricht und Übungen sowie einem Pflegepraktikum.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend bzw. als Blockunterricht

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): ausschließliches Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme (vorwiegend im Klassenverband von zu Hause aus)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

  • bei Fernunterricht: individuelle Bearbeitung des Lernstoffs von zu Hause aus (hohe Anforderungen an Selbstdisziplin und Arbeitsorganisation); ggf. zusätzlich Präsenzphasen an der Bildungseinrichtung

Lernorte

Die Weiterbildung findet an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume; im Praktikum Räumlichkeiten von Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen, ggf. auch bei Klienten zu Hause

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer) und Fernunterricht: zu Hause, ggf. Schulungsräume, Räumlichkeiten von Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen, bei Klienten zu Hause bei Präsenzphasen

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume, Räumlichkeiten von Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen, ggf. bei Klienten bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Pflegeberater/innen sind Ansprechpartner/innen insbesondere für Menschen, die pflegebedürftig geworden sind, und pflegende Angehörige. Ihre Aufgaben - von kurzen telefonischen Beratungen bis hin zu komplexen Fallsteuerungen über längere Zeiträume hinweg - nehmen sie häufig im Auftrag von Pflegeversicherungen, -stützpunkten oder -diensten wahr. Bei einer Pflegeberatung gemäß § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI ermitteln sie zunächst den jeweiligen Unterstützungsbedarf und beraten z.B. über Pflegeleistungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Anpassungen des Wohnumfeldes. Sie erstellen individuell zugeschnittene Versorgungspläne, u.a. mit den im Einzelfall notwendigen Sozialleistungen sowie rehabilitativen, medizinischen oder pflegerischen Hilfen und veranlassen die jeweiligen Maßnahmen. Bei Bedarf vermitteln sie auch den Kontakt z.B. zu sozialpsychiatrischen Diensten oder Facharztpraxen. Sie überprüfen die Durchführung der Versorgungspläne und passen sie an veränderte Bedarfslagen an. Pflegende Angehörige beraten sie über entlastende Angebote, beispielweise die Möglichkeit einer Freistellung von der Arbeit zur Wahrnehmung der häuslichen Pflege.

Bei der Pflegeberatung nach § 45 SGB XI führen Pflegeberater/innen u.a. Pflegekurse und -schulungen für pflegende Angehörige durch, auf Wunsch auch in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen. Sind sie in kommunalen Beratungsstellen beschäftigt, nehmen sie darüber hinaus Anfragen entgegen, koordinieren die Zusammenarbeit von Leistungsträgern und Diensten oder wirken in der Öffentlichkeitsarbeit mit. In Krankenhäusern sind sie in der Regel im Entlassmanagement tätig.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • im Auftrag von Pflegekassen, Pflegestützpunkten, -diensten oder Beratungsstellen Pflegeberatung nach § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI durchführen

    • Hilfs- und Unterstützungsbedarf aufgrund körperlicher und/oder geistiger Einschränkungen z.B. im Alltag, im Bereich Mobilität, im Wohnumfeld ermitteln

    • über Pflegeleistungen informieren, z.B. Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Kurzzeitpflege

    • über Rehabilitationsmöglichkeiten und -angebote beraten

    • individuelle Versorgungspläne mit den jeweils erforderlichen Sozialleistungen, rehabilitativen, medizinischen oder pflegerischen Hilfen erstellen, entsprechende Maßnahmen veranlassen

    • Zugang z.B. zu sozialpsychiatrischen Diensten, kommunalen Beratungsstellen, Ärzten/Ärztinnen, ehrenamtlichen Hilfsangeboten vermitteln

    • pflegende Angehörige und andere Personen über Entlastungsleistungen informieren, z.B. Pflegeunterstützungsgeld, Freistellung von der Arbeit, Pflegekurse

    • Umsetzung der Versorgungspläne überwachen, Pläne bei verändertem Bedarf anpassen

    • mit Pflegepersonal, medizinischen Fachkräften, Behörden oder Kranken- bzw. Sozialversicherungen interdisziplinär zusammenarbeiten, Fallkonferenzen moderieren

  • Pflegeberatung nach § 45 SGB XI durchführen, z.B. pflegende Angehörige beraten, Pflegeschulungen und -kurse zur häuslichen Pflege abhalten

  • in kommunalen Beratungsstellen z.B. Anfragen entgegennehmen, die Zusammenarbeit von Leistungsträgern und Diensten koordinieren, in der Öffentlichkeitsarbeit mitwirken

  • Aufgaben im Entlassungsmanagement von Krankenhäusern wahrnehmen

    • über Leistungen der Pflegeversicherung beraten

    • die ambulante und stationäre Weiterversorgung von Patienten sicherstellen, Anschlussheilbehandlungen und Rehabilitationen bzw. häusliche Hilfen einleiten

    • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln organisieren

  • Aufgaben in Pflegediensten übernehmen

    • telefonische und persönliche Beratungsgespräche mit potentiellen und bestehenden Klienten sowie ihren Angehörigen führen

    • Antragsverfahren durchführen

    • Korrespondenz mit Klienten und Kostenträgern führen

    • Leistungen dokumentieren

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 3.872 bis € 4.175

Quelle:

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Arbeitsorte

Pflegeberater/innen arbeiten in erster Linie

  • in Büro-, Besprechungs-, Beratungsräumen

  • bei Klienten

Arbeitssituation

Pflegeberater/innen geben Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen Auskunft in Fragen der Pflegeorganisation und informieren z.B. über Pflegeleistungen und mögliche Hilfsangebote. Sie arbeiten häufig im Auftrag von Pflegekassen oder -stützpunkten und stehen in engem Kontakt mit dem Pflegepersonal, Behörden oder Versicherungen. Einzelne Beratungen bzw. Schulungen führen sie aber selbstständig durch. Hier sind Kontaktbereitschaft, Kommunikationsstärke und Einfühlungsvermögen gefragt, um angemessen auf die individuelle Situation sowie die Bedürfnisse und Ängste von Pflegebedürftigen und Angehörigen eingehen zu können. Pflegeberater/innen ermitteln sorgfältig und verantwortungsbewusst den individuellen Unterstützungsbedarf pflegebedürftiger Personen und arbeiten Versorgungspläne aus, deren Durchführung sie gewissenhaft prüfen. Mit organisatorischem Geschick koordinieren sie die Zusammenarbeit von Leistungsträgern und Diensten. Weil sie mit z.T. schwerkranken Menschen und schweren Schicksalen in Kontakt kommen, benötigen Pflegeberater/innen psychische Stabilität. Im Umgang mit persönlichen und medizinischen Daten ist Verschwiegenheit geboten.

Um sich selbst und geschwächte Pflegebedürftige vor Ansteckungen zu schützen, tragen Pflegeberater/innen im direkten Kontakt ggf. Schutzkleidung wie Handschuhe und Maske. Von ihrem Büro aus führen sie telefonische Beratungsgespräche, am Computer erstellen sie z.B. Beratungsprotokolle oder Informationsmaterialien. Persönliche Gespräche mit Pflegebedürftigen und Angehörigen finden auch in Beratungsräumen statt. Pflegeberater/innen führen ggf. vor Ort bei ihren Klienten Schulungen zur häuslichen Pflege durch.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Maßnahmen zur angemessenen Versorgung pflegebedürftiger Menschen veranlassen)

  • Kundenkontakt (z.B. Beratungsgespräche oder Schulungen für pflegende Angehörige durchführen)

  • Umgang mit kranken und verletzten Menschen

  • Umgang mit Menschen mit Behinderungen

  • Umgang mit alten Menschen

  • Umgang mit problembelasteten Menschen (z.B. pflegende Angehörige über Unterstützungsangeboten informieren)

  • gefühlsmäßig belastende Situationen und Tätigkeiten (z.B. im Umgang mit schwerkranken Menschen)

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Beratungen gemäß der Pflegegesetze und des Sozialrechts durchführen)

  • häufig wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen (z.B. Schulungen vor Ort bei Klienten durchführen)

  • Bildschirmarbeit (z.B. Beratungsprotokolle erstellen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Schutzhandschuhe und -maske)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. Versorgungspläne ausarbeiten)

  • Arbeit in medizinischen Einrichtungen/Praxen (z.B. in Kliniken oder Pflegestützpunkten)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen und Daten, z.B.: Patientendaten, Terminpläne, Beratungsprotokolle, Versorgungspläne, Beratungs- und Informationsmaterialien, Richtlinien des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegegesetze, Vorschriften des Sozial- und Krankenversicherungsrechts, Datenschutzvorschriften

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Pflegeberater/innen finden Beschäftigung

  • bei Kranken- und Pflegeversicherungen

  • bei Pflegestützpunkten und Pflegediensten

  • bei Sozialämtern, kommunalen Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen

  • bei Krankenhäusern (Entlassungsmanagement)

  • bei privaten Pflegeberatungen

Branchen im Einzelnen

  • Sozialversicherung

    • Sozialversicherung, z.B. Kranken- und Pflegeversicherungen

  • Versicherungen

    • Krankenversicherungen

  • Gesundheitswesen

    • Krankenhäuser, hier: im Entlassmanagement

  • Sozialwesen

    • Sonstiges Sozialwesen a. n. g., z.B. Pflegestützpunkte, private Pflegeberatung

    • Ambulante soziale Dienste, z.B. Pflegedienste

  • Öffentliche Verwaltung

    • Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Gesundheitswesen, Bildung, Kultur und Sozialwesen, z.B. kommunale Beratungsstellen

  • Politische Parteien, Verbände, Organisationen

    • Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g., z.B. Wohlfahrtsverbände

    • Verbraucherorganisationen, z.B. Verbraucherzentralen

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Case Management, Soziale Beratung, Sozialrecht).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch eine Weiterbildung zum/zur Betriebswirt/in (Fachschule) - Management im Gesundheitswesen oder als Qualitätsbeauftragte/r Gesundheits-/Sozialwesen).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Pflegemanagement, -wissenschaft).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Pflegeberater/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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