Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man Bauteile herstellt und zu Baugruppen fügt
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wie man Messgeräte handhabt und Messwerte erfasst, insbesondere Temperatur, Druck, Zeit, Durchflussmenge, Masse und elektrische Größen
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wie man Pneumatikschaltungen aufbaut
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wie man Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen einstellt, auf Funktion prüft und überwacht
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wie man die Betriebsbereitschaft von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie die Bereitstellung von Betriebsmitteln sicherstellt
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wie man Mischverfahren auswählt und anwendet
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wie man Farbmuster gemäß Anforderung nachstellt, Farben nuanciert, bestimmt und einstellt
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wie man Kunststoffe hinsichtlich der Verfahren zur Herstellung von Compounds und Masterbatches unterscheidet
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wie man Materialeigenschaften von Roh-, Hilfs- und Zuschlagstoffen und ihren Einfluss auf die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Compounds und Masterbatches ermittelt
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wie man physikalische und chemische Prüfungen von polymeren Werkstoffen durchführt, z.B. hinsichtlich Dichte, Viskosität oder Farbe
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Halbzeuge durch Extrudieren herstellen, Compounds und Masterbatches herstellen, prüfen und modifizieren)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
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Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
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Die Zusatzqualifikation "Elektrotechnik - Industrie" bietet Auszubildenden die Möglichkeit, sich im Hinblick auf die zunehmend vernetzte Arbeitsumgebung fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Elektrotechnik und der Vernetzung anzueignen. Vermittelt werden z.B. Kenntnisse im Bereich der Sicherheitstechnik sowie der Schaltungs- und Funktionsanalyse. Das Erlernte wird durch eine Mischung aus schriftlicher Prüfung und praxisorientierten Handlungsaufträgen geprüft. Weitere Informationen erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer z.B.:
IHK Nürnberg - Elektrotechnik - Industrie
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. - 18. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von polymeren Werkstoffen, Zuschlag- und Hilfsstoffen
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Herstellen von Bauteilen und Baugruppen
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Messen, Steuern, Regeln
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Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen zur Be- und Verarbeitung von polymeren Werkstoffen
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Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln
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Fertigungsplanung und -steuerung
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Vertiefungsphase
Teil 1 der Abschlussprüfung zum Ende des 2. Ausbildungsjahres
19. - 36. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Compounds und Masterbatches
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Aufbereiten polymerer Werkstoffe
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Anwenden von Prüfverfahren
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Durchführen von Maßnahmen zum werkstofflichen Recycling
1. - 3. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Werkstoffe nach anwendungsbezogenen Kriterien auswählen
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Bauelemente aus berufsbezogenen Werkstoffen herstellen
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Einfache Baugruppen herstellen
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Anlagenbezogene Steuerungstechniken anwenden
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Fertigungsvoraussetzungen für die Polymerverarbeitung schaffen
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Werkzeuge, Maschinen und Zusatzgeräte instand halten
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Eigenschaften von polymeren Werkstoffen prüfen und analysieren
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Steuerungstechnische Systeme für die Be- und Verarbeitung von Polymeren anwenden und prüfen
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Halbzeuge durch Extrudieren herstellen
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Halbzeuge durch Kalandrieren herstellen
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Halbzeuge durch Beschichten herstellen
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Compounds und Masterbatches herstellen
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Compounds und Masterbatches herstellen, prüfen und modifizieren
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Produkt- und Prozessqualität überwachen und optimieren
Teil 2 der Abschlussprüfung zum Ende des 3. Ausbildungsjahres
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das
Berufsbildungsgesetz
über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Kunststoff verarbeitende Industrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 792 bis € 1.038
2. Ausbildungsjahr: € 848 bis € 1.068
3. Ausbildungsjahr: € 907 bis € 1.140
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.
Förderungsmöglichkeiten
Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.
Informationen der Bundesagentur für Arbeit:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik/Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik - Fachrichtung Compound- und Masterbatchherstellung
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Maschinen und Anlagen einrichten, Produktionsabläufe bei der Herstellung von Compounds und Masterbatches überwachen
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Umgebung: Maschinenlärm in der Werk- bzw. Produktionshalle, Kunststoffgerüche
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Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Schutzkittel, Schutzbrille, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Gehörschutz)
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Arbeitszeit: häufig Schichtarbeit
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Anforderungen:
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Sorgfalt (z.B. beim Berechnen der benötigten Mengen an Kunststoffgranulat, Farbpigmenten sowie Zuschlag- bzw. Hilfsstoffen)
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Umsicht und Aufmerksamkeit (z.B. beim Bedienen und Überwachen der Produktionsanlagen)
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Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. rasches Eingreifen bei Störungen)
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Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis (z.B. beim Austauschen von Bauteilen, beim Warten von Anlagen)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Verfahrensmechaniker/innen für Kunststoff- und Kautschuktechnik der Fachrichtung Compound- und Masterbatchherstellung werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
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für die Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt in Radeberg (Sachsen):
Berufliches Schulzentrum
Radeberg
Robert-Blum-Weg
5
01454
Radeberg
D
+49.3528.48350
+49.3528.483525
https://www.bsz-radeberg.de/
info@bsz-radeberg.de
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für die Länder Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Sonneberg (Thüringen):
Staatliche Berufsbildende
Schule Sonneberg
Max-Planck-Straße
49
96515
Sonneberg
D
+49.3675.4050
+49.3675.405101
http://www.sbbs-son.de
info@sbbs-son.de
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand 30.03.2023)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:
Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass