Rechtsfall
Gerichtsurteil: Rassistische Posts rechtfertigen Kündigung

Rassistische und menschenverachtende Äußerungen auf Facebook berechtigen den Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. Das hat das Landesarbeitsgericht in Sachsen klargestellt. Solche Kommentare sind nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

18. Juni 201818. 6. 2018


Ein Mitarbeiter eines kommunalen Unternehmens postete auf Facebook einen menschenverachtenden Kommentar. Sein Profilfoto zeigte ihn in seiner Dienstuniform. Unter der Überschrift „Straßenbahnfahrer ein Rassist?“ berichtete daraufhin die Tageszeitung über den Facebook-Post, das den Arbeitgeber veranlasste, die fristlose Kündigung auszusprechen.

Zu Recht – wie vor kurzem das Sächsische Landesarbeitsgericht urteilte: Mit seiner Schmähung einer ganzen Bevölkerungsgruppe habe der Mann dem Unternehmen massiv geschadet und die Würde des Menschen infrage gestellt.


Wo Meinungsfreiheit endet

Der gekündigte Mitarbeiter hatte geklagt, dass die Kündigung aufgrund des Rechts auf freie Meinungsäußerung unzulässig sei. Des Weiteren sei sein Post satirisch gemeint gewesen. Dies wies das Gericht jedoch ab. Der Kläger hatte ein Foto einer Ziege gepostet, die sich in einer Sprechblase mit den Worten „Achmed, ich bin schwanger!“ äußerte.

Laut Gericht zeige dies eindeutig, dass hier eine ganze Bevölkerungsgruppe durch den Vorwurf der Sodomie (sexuelle Handlungen an und mit Tieren) beleidigt und geschmäht werde. Dies habe nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun. Zudem sei in diesem Fall in keiner Weise Satire vorhanden, da der Beschäftigte den Post ganz bewusst auf eine Facebook-Seite einer rechtsextremen Partei gesetzt habe.

Überaus problematisch war es auch, dass der Kläger auf Facebook Fotos von sich in Arbeitsuniform einstellte und dadurch ein direkter Bezug zu seinem Arbeitgeber hergestellt werden konnte.


Kein Platz für Hetze

Nicht nur für Kommentare auf Facebook gilt: Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und vom Grundgesetz geschützt. Sie hat aber auch Grenzen. Wer zu Hass oder gar Gewalt gegen Bevölkerungsgruppen aufstachelt, kann sich strafbar machen.

Die IG Metall setzt sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gesellschaft, Betrieb und Gewerkschaft ein – unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Ausgrenzung, Spaltung und Hetze haben in der IG Metall keinen Platz.

Arbeits- und Sozialrecht
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