Ratgeber rund um die Ausbildung
Wissen, was Sache ist

Wie sieht eine gute Ausbildung aus? Was steht Azubis zu und welche Pflichten haben sie? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Ausbildung und erklären, was Sache ist.


Welche Pflichten habe ich als Auszubildender?

Du musst zum Beispiel pünktlich zur Arbeit kommen, das Berichtsheft führen und die Arbeitsschutzbestimmungen einhalten. Dein Vorgesetzter ist weisungsbefugt und kann Dir sagen, was Du zu tun hast. Doch Du musst Dich nicht ausnutzen lassen. Ausbildungsfremde Tätigkeiten darf man Dir nicht aufbrummen. Das heißt: Du musst weder das Auto des Chefs waschen, das Büro putzen, noch ständig Botengänge machen. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Betriebsrat und wir helfen, falls Dein Chef solche Jobs von Dir verlangt.


Welche Aufgaben hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)?

Die JAV vertritt im Betrieb die Interessen der Jugendlichen und Azubis. Sie sorgt dafür, dass Gesetze und Tarifverträge eingehalten werden, nimmt Anregungen junger Beschäftigten und Azubis entgegen. Sie arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen und kümmert sich darum, dass Du eine qualitativ hochwertige Ausbildung erhältst. Übrigens: Im Oktober und November sind die nächsten JAV-Wahlen. Dann kannst Du Vertreterinnen und Vertreter wählen – oder sogar selbst kandidieren. Frag Deine JAV oder Deinen Betriebsrat. Infos zur JAV-Wahl findest Du unter: www.igmetall.de/jupo-jav.htm


Wie viel Geld steht mir im ersten Ausbildungsjahr zu?

Die Höhe Deiner Ausbildungsvergütung hängt davon ab, in welcher Branche und in welchem Bundesland Du Deine Stelle angetreten hast. Ein Industriemechaniker in einem Stahlwerk in Duisburg wird anders bezahlt als eine Modeschneiderin in Berlin. Die Vergütung sowie die Bedingungen der Arbeit werden in den verschiedenen Bereichen der IG Metall – etwa Metall und Elektro, Eisen und Stahl, Textil, Bekleidung, Holz und Kunststoff – zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft tariflich verhandelt. Die Jugendvertretung oder der Betriebsrat in Deinem Betrieb helfen Dir bei Fragen rund um die Ausbildung. Und die Experten in Deiner IG Metall-Geschäftsstelle beraten Dich bei arbeitsrechtlichen Fragen, und zwar kostenfrei. Sie zeigen Dir und rechnen Dir genau aus, wie viel Vergütung Dir zusteht.


Muss ich meine Werkzeuge selbst kaufen und zahlen?

Nein. Dein Ausbilder muss Dir alle Arbeitsmittel kostenfrei zur Verfügung stellen. Das gilt auch für die persönliche Schutzausrüstung wie Sicherheitsschuhe.


Was tun, wenn sich der Ausbilder nicht richtig um mich kümmert?

Das Berufsbildungsgesetz regelt ganz klar, dass sich Ausbilder um Dich kümmern und Dir die Dinge beibringen müssen, die im Ausbildungsrahmenplan stehen. Bei ständigen Verstößen gegen das Gesetz kann Dein Betriebsrat sogar einen Ausbilder von seinem Posten entfernen lassen. In unserem Organisationsbereich ist die Ausbildung aber gut geregelt.


Muss ich Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst machen?

Weil eine Rufbereitschaft keine Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die dem Ausbildungszweck dienen, dürfen Azubis keinen Ruf- oder Bereitschaftsdienst machen.


Und was ist mit Überstunden?

Wer eine Ausbildung macht, ist ausschließlich für den Zweck beschäftigt, einen Beruf zu erlernen. Macht ein Azubi Überstunden, dann kann dies nur freiwillig geschehen. Auch Überstunden müssen dem Ausbildungszweck dienen. Das heißt, man lernt etwas dabei und ein Ausbilder muss anwesend sein. Überstunden müssen mit Mehrarbeitszuschlag ausbezahlt oder mit Zeitzuschlag in Freizeit ausgeglichen werden.


Kann ich die Abschlussprüfung auch vorzeitig ablegen?

Bei überdurchschnittlicher Leistung im Betrieb und in der Berufsschule ist eine vorzeitige Zulassung möglich. Die vorgezogene Prüfung soll aber nicht mehr als sechs Monate vor dem ursprünglichen Termin stattfinden.

Junge Beschäftigte - Fragen und Antworten
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