Nach der Ausbildung: Aufstiegsweiterbildung für Kaufleute
Nach der Ausbildung stehen viele Türen offen

Weiterbildung lohnt sich – auch und gerade im Angestelltenbereich. Für ausgebildete Kaufleute gibt es eine Reihe von Fortbildungs-Berufen, die oft deutlich mehr Geld und Zufriedenheit bringen: etwa Fachkaufmann/frau, IT-Manager/in oder Fachwirt/in.

28. August 201228. 8. 2012


Wer eine kaufmännische Ausbildung gemacht und bereits ein, zwei Jahre Berufserfahrung hat, kann sich über eine Aufstiegsfortbildung beruflich deutlich verbessern. Speziell für kaufmännische Angestellte gibt es ein breitgefächertes Angebot, um sich zu spezialisieren oder eine Position in der mittleren Führungsebene zu erreichen. Selbst ein Studium an der Universität ist möglich, da mit einem erfolgreichen Abschluss der Aufstiegsqualifizierung gleichzeitig der allgemeine Hochschulzugang erworben wird.

Die Weiterbildungs-Wege für Kaufleute sind vielfältig: Neben dem gerade von Berufsbildungsexperten der IG Metall mitentwickelten Beruf „Fachkaufmann/frau für Büromanagement“ kann es auch hin zur Fachrichtung „Einkauf und Logistik“, „Personal“ oder „Marketing“ gehen. Dazu kommen klassische Finanz-Berufe wie „Controller/in“ oder „Bilanzbuchhalter/in“. IT-Berufe wie „IT Manager/in“ der Fachrichtungen „Systems“, „Business“ oder „Marketing“ bis hin zu den „Fachwirt“ -Berufen.


Wie komme ich zur Weiterbildung?

Je nach Fortbildung unterscheiden sich die Bestimmungen etwas. Häufig ist zusätzlich zum Berufsabschluss auch betriebliche Praxis nötig. Maßgeblich sind die Fortbildungsverordnungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die Ihr im Berufsbildungsportal der IG Metall www.wap.igmetall.de findet.

In einigen Fällen geht es auch direkt nach der Ausbildung zur Fortbildung. Beispiel Industriekaufleute. Sie können direkt nach ihrer Ausbildung eine Fortbildung zum Industriefachwirt beginnen. Ihr entscheidet selbst, ob in Vollzeit lieber neben dem Beruf. Die Bildungsdienstleister bieten zahlreiche Varianten an.

Berufsbegleitende Kurse gibt es am Abend, am Wochenende oder auch per „e-learning“. Der Besuch eines Lehrgangs ist keine Voraussetzung, um die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen, aber die einfachste Methode, das notwendige Wissen zu erwerben.


Was kostet die Weiterbildung?

Je nach Anbieter und Fortbildungsberuf kommen schnell 3000 Euro und mehr zusammen, plus Prüfungsgebühren, die 600 Euro ausmachen können. Nicht selten jedoch übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, weil er qualifizierte Arbeitnehmer braucht. In einigen Betrieben gibt es Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge mit Regelungen dazu. Fragt Euren Betriebsrat oder Eure IG Metall vor Ort.

Zudem fördert Euch auch der Staat gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) über das sogenannte „ Meister-Bafög“. Die Fortbildung muss dann aber mindestens 400 Unterrichtsstunden beinhalten. Schließlich könnt Ihr Eure Weiterbildungskosten auch steuerlich als Werbungskosten absetzen. Das gilt zum Beispiel für Lehrgangsgebühren, Prüfungskosten und Bücher.


Wie geht’s danach weiter?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Wiedereinstellung nach einer Vollzeitweiterbildung gibt es nicht. Teilweise regeln Tarifverträge der IG Metall zu diesem Thema etwas. Also vor der Weiterbildung auf jeden Fall schriftlich die Wiedereinstellung absichern und mit dem Betriebsrat besprechen.


Experten im Betrieb

Im Betrieb sind es die Betriebsräte, die Euch als Speziallisten beim Thema berufliche Weiterbildung mit Ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite stehen. Da sie die betrieblichen Bedarfe und späteren Einsatzmöglichkeiten kennen, sind sie kompetente Ansprechpartner und unterstützen durch eine qualifizierte Erstberatung.

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