Ratgeber Elterngeld
Schneller weniger Geld

Das Baby ist da, das Elterngeld nicht. Damit Väter und Mütter nach der Geburt schneller Geld bekommen, hat die Regierung die Berechnung des Elterngeldes vereinfacht. Nicht immer zum finanziellen Vorteil der Eltern. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Elterngeld.

26. Februar 201326. 2. 2013


Die Absicht klang nicht schlecht: Die Bundesregierung wollte die Berechnung des Elterngeldes vereinfachen, damit Mütter oder Väter nach der Geburt schneller ihr Geld bekommen. Die gesetzliche Änderung, die im Juli 2012 durch den Bundesrat ging, könnte einige Familien allerdings Geld kosten.

Das Elterngeld berechnet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Bislang konnten Eltern ihre tatsächlich gezahlten Steuern- und Sozialbeiträge abziehen. Das gilt im kommenden Jahr nicht mehr. Seit Jahresbeginn berechnet sich der Nettolohn – und damit die Grundlage des Elterngelds – anhand von Pauschalen. Für den Abzug der Lohnsteuer wird von 2013 an die Steuerklasse zugrunde gelegt, die in den zwölf Monaten zuvor am häufigsten vorlag. Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse zahlt sich dann nur noch aus, wenn er mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes liegt. Durch die pauschale Berechnung der Lohnsteuer kann das Elterngeld bei einigen Vätern und Müttern in Zukunft niedriger ausfallen, rechnet der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) vor. Nach seinen Berechnungen bekommt eine Mutter mit einem Bruttoeinkommen von 2000 Euro, die fünf Monate vor der Geburt von Steuerklasse IV nach III wechselt, 59 Euro weniger Elterngeld. Bei einem Wechsel von Steuerklasse IV nach III sind es sogar 114 Euro weniger. Negativ wirken sich die Pauschalen etwa auch für Beschäftigte mit hohen Werbungskosten aus. Diese Freibeträge werden nicht mehr berücksichtigt.


Vorsicht vor Negativauswirkungen

Das Elterngeld gibt es bereits seit dem Jahr 2006. Ziel ist es, in den ersten Lebensmonaten des Kindes die Eltern finanziell zu unterstützen, damit sie sich für die Betreuung ihres Kindes Zeit nehmen können. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt dafür die Voraussetzungen. Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt. Beide Elternteile können den Zeitraum untereinander aufteilen. Einer von ihnen kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Für Alleinerziehende gibt es die Möglichkeit aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monte in Anspruch zu nehmen, um das wegfallende Einkommen auszugleichen.

Zudem gibt es eine Reihe von besonderen Regelungen für Eltern, die vor der Geburt nicht berufstätig waren oder weniger als 1 000 Euro netto verdient haben. Wer sein Kind über einen längeren Zeitraum betreuen möchte, kann das Elterngeld für den doppelten Zeitraum in Anspruch nehmen – bis zu 28 Monate. Dann halbiert sich aber der monatliche Betrag. Auch Paare, die ihr Kind adoptiert haben, können Elterngeld beantragen. Adoptivltern können unmittelbar nach das Adoption bis zum achten Lebensjahr des Kindes Elterngeld beantragen.

In unserem Flyer beantworten wir die zehn wichtigsten Fragen zum Elterngeld.

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