Ausbildungsqualität
Checkliste: Wie gut wirst du ausgebildet?
AUsbildungen werden auf Grund mangelnder Qualität abgebrochen. Die gravierendsten Faktoren hierfür sind noch immer Überstunden, mangelhafte fachliche Anleitung und ausbildungsfremde Tätigkeiten. Mit unserer Checkliste könnt ihr euch einen Überblick verschaffen, wenn ihr ein ungutes Gefühl bezüglich eurer Ausbildung habt. Anschließend sprecht ihr am besten mit eurem Jugend- und Auszubildendenvertreter oder eurer IG Metall vor Ort.
Welche Punkte muss der Ausbildungsplan enthalten?
Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsverordnung. Sie legt fest, wie lange die Ausbildung dauert und welche Fertigkeiten und Kenntnisse für den Beruf erforderlich sind. Grundlage für den betrieblichen Ausbildungsplan ist der in der Ausbildungsverordnung festgelegte Ausbildungsrahmenplan. Auf Basis dieses Ausbildungsrahmenplans wird innerbetrieblich eine sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung erstellt - der Ausbildungsplan. Und das hier muss drin stehen:
- Wann werden die geforderten Kenntnisse und das entsprechende Know-how vermittelt?
- Wer ist die Verantwortliche für die jeweilige Lerneinheit?
- In welcher Abteilung erfolgt die Lerneinheit?
- Mit welchen Lehr- bzw. Arbeitsmitteln erfolgt die Wissensvermittlung?
Was gehört noch zu einer guten Ausbildung?
- Die Anleitung an modernen Maschinen, Computern und Werkzeugen.
- Die kostenlose Bereitstellung der Ausbildungsmittel für den Betrieb und die Berufsschule.
- Ein qualifiziertes und geprüftes Ausbildungspersonal mit fachlichen und pädagogischen Kenntnissen.
- Die Ausbildung in kleinen Arbeitsgruppen.
- Ausbildungsstandkontrollen statt Leistungskontrollen einzelner Auszubildender.
- Eine enge Kooperation zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.
Was sind ausbildungsfremde Tätigkeiten?
Natürlich kann es vorkommen, dass Auszubildende während der Ausbildung Arbeiten erledigen müssen, die nicht im Ausbildungsplan stehen. Doch während der Ausbildung tagelang nur Botengänge zu machen oder das Lager aufzuräumen ist unzulässig. Die Ausbilder dürfen Auszubildenden nicht dauerhaft Arbeiten auftragen, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben oder deren Dauer stark vom Ausbildungsplan abweicht. Uasbildungsfremde Tätigkeiten sind zum Beispiel:
- Urlaubs- und Krankheitsvertretungen
- Private Besorgungen für den Chef oder die Chefin
- Regelmäßiges Putzen von Werkstätten und Büros - es sei denn, es handelt sich um den eigenen Arbeitsplatz oder regelmäßig genutztes Werkzeug
- Akkord- und Fließbandarbeit
Überstunden
Grundsätzlich sind Auszubildende nicht verpflichtet, länger zu arbeiten, als im Ausbildungsvertrag vereinbart. Überstunden bei Azubis müssen also freiwillig sein. Folgende Kriterien sind wichtig:
- Überstunden müssen dem Zweck der Ausbildung dienen.
- Überstunden müssen vergütet oder mit Freizeit ausgeglichen werden.
Wenn viele Kriterien für eine gute Ausbildung nicht erfüllt sind, wendet euch an eure Jugend- und Auszubildendenvertreter, euren Betriebsrat oder einfach eurer IG Metall vor Ort. Dort erhaltet ihr Rat und praktische Hilfe.

