Zeitschrift Gute Arbeit – Juli/August 2011
Schutz vor Gefahrstoffen im Betrieb

Rund 4,6 Millionen Beschäftigte arbeiten täglich mit 2,3 Millionen Gefahrstoffe: Darunter viele Gemische und Verbindungen wie Rauch, Gas, Staub, Dampf, giftige und ätzende Flüssigkeiten. Das zentrale Instrument zum Schutz vor diesen Stoffen ist die Gefährdungsbeurteilung. Im Mai 2011 ...

15. Juli 201115. 7. 2011


... beschäftigte sich eine Tagung der IG Metall in Frankfurt mit diesem Thema.

Die Schutz- und Informationsbedürfnisse der Beschäftigten sowie hohe Umweltstandards haben im Umgang mit Gefahrstoffen im Mittelpunkt zu stehen. Das zentrale Instrument dafür ist die Gefährdungsbeurteilung nach Paragraf sechs der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Ohne die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen und ein umfassender Check der Arbeitsbedingungen dürfen Beschäftigte die Arbeit mit Gefahrstoffen erst gar nicht aufnehmen.

„Große Wissenslücken sind gleichzeitig große Schutzlücken am Arbeitsplatz“, betonte Andrea Fergen auf der Tagung „Gefahrstoffe im Betrieb“ im Mai 2011 in Frankfurt am Main. Fergen leitet das Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz beim IG Metall-Vorstand.

Umfassend schützen und dokumentieren
Wer geht mit welchen Gefahrstoffen wie lange um? Oft vergeht bis zum Ausbruch einer Krankheit viel Zeit. Nur wenn die vollständigen Unterlagen über die verwendeten Stoffe vorliegen, kann ein Zusammenhang zwischen Erkrankung und beruflicher Tätigkeit im nachhinein rekonstruiert und festgestellt werden. Das ist notwendig, damit die Berufsgenossenschaft eine Berufskrankheit auch anerkennt. Deshalb sind Richtlinien und gesetzliche Vorgaben zu beachten sowie hohe individuelle Schutzstandards einzuhalten. Für einen sorgfältigen Umgang mit Stoffen und Verbindungen bedarf es außerdem einer lückenlosen Gefahrstoffdokumentation im Betrieb.

Wo aber nichts gemessen und registriert wird, gibt es auch nichts zu dokumentieren. In geordneten Betrieben gibt es in der Regel auch geordnete Arbeitsplätze mit hohen Schutzstandards und vollständigen Gefährdungsbeurteilungen.

Zentrale Datenbank erforderlich
Doch der Boom der Leiharbeit und kürzere Beschäftigungszeiten innerhalb eines Betriebs lassen Schlimmes erahnen: Was passiert mit den Tausenden von Leiharbeitnehmern, die nicht – wie erforderlich – umfassend am Arbeitsplatz unterwiesen und über Gefahrstoffe und Schutzmaßnahmen aufgeklärt werden? Was passiert mit ihnen, wenn sie nach Wochen oder Monaten einen Betrieb schon wieder verlassen?

Ohne eine zentrale Datenbank sei das Problem nicht handhabbar, mahnten mehrere Betriebsräte auf der Tagung. Doch so lange keine Gefahrstoffdatenbank des Bundes existiert, müssen die Beschäftigten in den Betrieben regelmäßig informiert und über ihre Rechte aufgeklärt werden.

Hilfreiche Informationen
gibt es auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):

  • Gefährdungsbeurteilung: Sie ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz und die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Das sind unter anderem solche Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die beispielsweise hochentzündlich, giftig, ätzend oder krebserzeugend sind.
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