Neuer Betriebsrat in der Daimler-Zentral gewählt
Daimler Zentrale: IG Metall gewinnt Mehrheit im Betriebsrat

Daimler-Belegschaft sorgt für stabile und klare Verhältnisse im Betriebsrat. Nach der Neuwahl des Betriebsrats in der Zentrale des Autobauers gewinnt die IG Metall die absolute Mehrheit.

9. November 20119. 11. 2011


Am 8. November 2011 wurde in der Daimler Zentrale ein neuer Betriebsrat gewählt. Die IG Metall hat dabei die absolute Mehrheit im Betriebsratsgremium gewonnen. Sie erzielte 20 von 39 Sitzen. Bei der letzten Wahl im März 2010 hatte sie die Mehrheit knapp verfehlt. Für Jörg Spies, amtierender Betriebsratsvorsitzender der Zentrale der Daimler AG ist das eine eindrucksvolle Bestätigung. Er sagte: „Die Belegschaft der Zentrale hat gezeigt, wie wichtig ihr eine funktionierende und durchsetzungsstarke Interessenvertretung ist“.

Mit dem Wahlergebnis bei der Betriebsratswahl in der Daimler-Zentrale wird auch die IG Metall-Fraktion im Gesamtbetriebsrat gestärkt. Die designierte stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats Ingrid Lepple wird voraussichtlich neu im Gesamtbetriebsrat vertreten sein. Die Listengruppierung „Die Unabhängigen“ ist nicht mehr im GBR. Der bisherige Betriebsratsvorsitzende Jörg Spies wird voraussichtlich sein Amt behalten. Erich Klemm, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Daimler AG stellte fest: „Ich freue mich sehr, dass die Wähler in der Zentrale für stabile und klare Verhältnisse in ihrem Betriebsrat gesorgt haben. Das ist auch für unsere Arbeit im Gesamtbetriebsrat von großer Bedeutung. Die Neuwahl hat im Übrigen gezeigt, dass den mit der IG Metall konkurrierenden Listen durch die erstmalige Wahlberechtigung von hochrangigen Führungskräften keine Vorteile entstanden sind.“

Die Neuwahl war notwendig geworden, nachdem das Landesarbeitsgericht Baden- Württemberg im April 2011 die Betriebsratswahl vom März 2010 gekippt hatte. Der Betriebsrat war daraufhin zurückgetreten und hatte damit den Weg für Neuwahlen frei gemacht. Bei dem Streit ging es um etwa 800 Beschäftigte, die von Seiten der Geschäftsführung zu den leitenden Angestellten gezählt worden waren. Damit konnten diese Beschäftigten nicht an der Betriebsratswahl 2010 teilnehmen. Die Arbeitsrichter haben nun entschieden, dass von den 800 angeblichen leitenden Angestellten nur 300 tatsächlich über die Befugnisse einer Führungskraft verfügen. Demnach sind alle anderen wahlberechtigt nach dem Betriebsverfassungsgesetz.


Die Entscheidung der Arbeitsrichter wirkt sich auch auf die Betriebsratsgremien der anderen Daimler-Standorte aus. Allerdings werden die neuen Regeln dort erst bei der nächsten regulären Betriebsratswahl im Jahr 2014 berücksichtigt, denn die Einspruchsfristen sind bereits abgelaufen.

Die konstituierende Sitzung des Betriebsrats in der Daimler Zentrale wird voraussichtlich am 21. November 2011 stattfinden. Dann wird auch über den Vorsitz und die Stellvertretung entschieden.

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