Kita-Plätze
Damit Mütter nicht zu Hause bleiben müssen

Gibt es genügend Kitaplätze? Insgesamt stehen mehr als 800 000 Plätze für unter 3-Jährige bereit.

1. August 20131. 8. 2013


Mit dem 1. August 2013 haben Eltern mit Kleinkindern einen Rechtsanspruch auf die Betreuung ihres Nachwuchses. Dieser gesetzliche Anspruch gilt für 1- und 2-jährige Kinder in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Die gesetzliche Grundlage wurde mit dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG) geschaffen. Durch dieses Gesetz wurde auch der Grundstein für das inzwischen eingeführte Betreuungsgeld gelegt, das Eltern erhalten, die ihre unter 3-jährigen Kinder zu Hause betreuen.

Doch trotz Rechtsanspruch könnten viele Eltern keinen Kitaplatz finden. Es wurde mit Hochdruck am Ausbau von Kindertagesstätten gearbeitet. Für das Bundesfamilienministerium gilt der Auftrag erfüllt. Rein rechnerisch sollen 811 000 Plätze zur Verfügung stehen. Trotzdem rechnen die Kommunalbehörden damit, dass bis zu 100 000 Plätze fehlen.
 

 

Situation regional unterschiedlich

In ländlichen Gebieten werden deutlich weniger Kitaplätze benötigt. Dagegen ist der Bedarf in Städten und Ballungsgebieten höher. Hier geht man sogar davon aus, dass für jedes zweite Kind in dieser Altersgruppe ein Platz gesucht wird. In den neuen Bundesländern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern war 2012 die Versorgung gut. Mehr als jedes zweite Kind könnte dort einen Platz bekommen. Die Lage in den westlichen Bundesländern ist dagegen trotz großer Anstrengungen ungünstig. In Nordrhein-Westfalen ist der Nachholbedarf am größten. Hier gibt es bisher nur für etwa 18 Prozent der unter 3-Jährigen einen Platz.


Für viele Eltern ist es nicht nur wichtig, einen Betreuungsplatz zu finden. Auch die Dauer der Betreuung ist entscheidend. Denn wer Vollzeit arbeitet, ist in aller Regel von 9 bis 17 Uhr am Arbeitsplatz und das passt mit den Öffnungszeiten normaler Kitas meistens nicht zusammen. Daher wünschen sich Eltern häufig einen Kitaplatz, der eine flexible Betreuung bietet. Inwieweit dieser Anspruch realisiert werden kann, wird jedoch erst durch die Rechtsprechung geklärt. Zudem sollen mit dem Rechtsanspruch nicht nur berufstätige Eltern, sondern auch diejenigen, die auf Jobsuche sind, die Möglichkeit erhalten, einen Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs zu finden.
 


Betriebliche Angebote zur Vereinbarkeit

Auch Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass Beschäftigte nach der Babypause oder der Elternzeit möglichst schnell wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Wenn junge Mütter keinen Betreuungsplatz finden, sollten sie daher möglichst schnell Kontakt mit ihrem Betriebsrat aufnehmen. In manchen Unternehmen gibt es betriebliche Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit Beruf und Familie. Betriebsräte wissen, ob es ein betriebliches Angebot wie flexible Arbeitszeiten, Home-Office oder spezielle Gleitzeitmodelle gibt.


Um einen der gefragten Betreuungsplätze zu ergattern, müssen Eltern einen Antrag an das Jugendamt ihrer Stadt stellen. Neben den Plätzen in einer Kita können ein Teil der Betreuungsplätze auch über die öffentlich unterstützte Tagespflege erfüllt werden. Wer trotzdem leer ausgeht, muss sich im Notfall selbst um einen Platz bei einer freiberuflich arbeitenden Tagesmutter oder -vater kümmern. Für eine Ersatzbeschaffung ist das Jugendamt nicht zuständig.


Die IG Metall will, dass Beruf und Familie besser vereinbart werden können. Ziel ist es, die Situation der Jungen Generation zu verbessern und die Gleichstellung von Frauen voran zu treiben. Mit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für die unter 3-Jährigen wurde eine Forderung der IG Metall erfüllt. Für berufstätige Mütter werden die Bedingungen in der Arbeitswelt leichter und es wird einfacher, dass Frauen und Männer gleichberechtigt die Verantwortung für die Familie übernehmen können.

 


Was können Eltern tun?

Den Antrag auf einen Betreuungsplatz müssen die Eltern stellvertretend für ihr Kind schriftlich stellen, da ja das Kind anspruchsberechtigt ist. Die IG Metall empfiehlt, dass der Antrag mindestens vier Monate vor dem Betreuungstermin eingereicht wird. Es ist wichtig, den Antrag möglichst frühzeitig abzugeben, da das zuständige Jugendamt ja den Bedarf planen muss.


Der gesetzliche Anspruch garantiert, dass der Nachwuchs in einer Kindertageseinrichtung beziehungsweise durch Tagesmütter oder -väter betreut wird. Die Eltern können dazu ihre Wünsche im Antrag formulieren. Doch das Jugendamt kann auf eine der beiden Betreuungsarten verweisen, wenn nicht mehr genügend Plätze beispielsweise in einer Kita frei sind. Ein Anspruch auf einen Platz in einer wohnungsnahen Kita besteht nicht. Nach der geltenden Rechtssprechung müssen Eltern einen Weg von einer halben Stunde akzeptieren. Zudem gilt der Rechtsanspruch als erfüllt, wenn das Kind von 8 bis 12 Uhr betreut werden kann.
 


Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Bei Ablehnung können Eltern den Platz oder die Kosten einklagen, die ihnen durch eine anderweitige Betreuung entstehen. In manchen Bundesländern ist vor der Klage eine Widerspruchsverfahren notwendig. Einklagbar ist auch der Verdienstausfall, wenn Mütter oder Väter nicht zum vereinbarten Termin ihre Arbeit wieder aufnehmen können. Zudem können in bestimmten Fällen auch Eilanträge eingereicht werden.
 


Betreuungsrecht – eine konkrete Verbesserung

Für berufstätige Mütter bedeutet das Recht auf die Betreuung des Kindes einen großen Schritt in Sachen Gleichberechtigung. Denn so wird es für beide Elternteile einfacher, gleichberechtigt Familienaufgaben zu übernehmen. Christiane Benner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, begrüßt daher den Rechtsanspruch. Damit verbessern sich endlich „die Chancen, nach der Elternzeit wieder in den Beruf einzusteigen“, sagte das für Frauen und Gleichstellung zuständige Vorstandsmitglied der IG Metall.

Gleichzeitig sei jedoch die derzeitige Familienpolitik widersprüchlich. Ein Beispiel sei das Betreuungsgeld, das Frauen zurück an den Herd und anschließend höchstens in Teilzeitarbeit bringe. „Dass kaum jemand das Betreuungsgeld in Anspruch nimmt, zeigt, was die Menschen von Frau Schröders Politik halten“, stellte Benner fest.

Das Recht auf Betreuungsgeld tritt ebenfalls am 1. August in Kraft und ist ebenfalls im KiFög geregelt. Ein Recht darauf haben Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen und nicht in eine Kita geben.

Die IG Metall fordert eine tragfähige Familienpolitik, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert. Ein Ausbau des Elterngeldes und mehr Betreuungsplätze sind Schritte in die richtige Richtung. „Aber so lange die Wickeltische nur in den Frauentoiletten stehen, sind wir nicht am Ziel. Wir brauchen echte Wahlfreiheit und eine Familienpolitik, die offen ist für alle Lebensmodelle“, sagte Christiane Benner.

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