Zeitschrift Gute Arbeit – Februar 2011
„Inklusion“ ermöglicht Einsatz am alten Arbeitsplatz

Lange Zeit setzte nicht nur die Industrie auf „Schonarbeitsplätze“, um behinderte oder leistungseingeschränkte Menschen (wieder) einzugliedern. Jenseits vom alten Arbeitsplatz bekamen die Betroffenen leichtere Tätigkeiten in neuen Einsatzbereichen. Bei Opel in Eisenach setzen Betriebsrat und ...


... Schwerbehindertenvertretung auf „Inklusion“: Die Betroffenen arbeiten in „normalen“ Tätigkeitsbereichen an ihrem alten Arbeitsplatz.

Was tun, wenn eine Behinderung den alten Job am PC gefährdet oder am Produktionsband bei hohem Arbeitstempo und körperlicher Dauerbelastung? Das „alte“ Modell „Schonarbeitsplatz“ ist problematisch bis überholt. Jahrelang haben Betriebe gezielt Tätigkeiten ausgelagert und fremdvergeben nach der Devise: Mit einer Kernbelegschaft aufs Kerngeschäft konzentrieren, billiger zu erbringende Leistungen outsourcen oder Leiharbeitskräfte beschäftigen. Damit verzichteten Schwerbehindertenvertretungen und Integrationsteams darauf, Arbeitsplätze zu besetzen.

Dabei sein und nicht ausgegrenzt
Bei Opel in Eisenach haben Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung das erreicht, was die UN-Behindertenrechtskonvention zur gesellschaftlichen Norm erhebt. Mit „Inklusion“ werden die Betroffenen am alten Arbeitsplatz und in „normalen“ Tätigkeitsbereichen eingesetzt, wie zum Beispiel Günter Gerlach. Der Bandarbeiter hatte seit 1993 im Werk Eisenach in der Produktion gearbeitet, bis er durch eine leichte Gehbehinderung gehandicapt war. Ständiges Stehen, Gehen und in die Karosserie klettern war nicht mehr drin. Jetzt ist er wieder im alten Arbeitsbereich tätig, aber nicht mehr unmittelbar am Band, sondern an neuen „Sequenzarbeitsplätzen“.

Mit dem Ziel Inklusion „dabei sein und nicht ausgegrenzt“ können Schwerbehindertenvertretungen Möglichkeiten zur modernen Arbeitsplatzgestaltung effektiv ausschöpfen. Ohne aufwändiges Personalmanagement behalten die Akteurinnen und Akteure bei Opel in Eisenach Arbeitsbereiche, Beschäftigte und Arbeitsplatzsicherung im Auge.

Inklusion-Netzwerk Thüringen
Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung bei Opel sind stolz auf ihre gute inklusive Betriebspolitik und konnten den Thüringer Behindertenbeauftragten für ihre Sache gewinnen. Das Ergebnis: Der Freistaat Thüringen, vertreten durch den Behindertenbeauftragten, sowie Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und Geschäftsleitung von Opel verständigten sich auf eine Kooperationsvereinbarung. Diese Vereinbarung dient dem Ziel, dass Politik, Betriebe und (Sozial-) Verwaltungen sich auf Landesebene vernetzen, um Inklusion zu fördern. Die Vereinbarung ist offen für weitere Unternehmen, die sie ebenfalls unterzeichnen und sich am Netzwerk beteiligen können.

Weitere Informationen

  • Inklusion, Kooperationsvereinbarung Thüringen und Landesnetzwerk: Schwerbehindertenvertretung der Opel Eisenach GmbH per Mail unter dieter.goeschel@de.opel.com.
  • „Werkzeugkasten“ Betriebliches Eingliederungsmanagement der IG Metall, qualitätsgesicherte Verfahren und Instrumente unter www.integrationmanagement.eu.
  • Die nächste Ausgabe der Zeitschrift „Gute Arbeit.“ informiert über das BEM-Projekt der IG Metall ausführlich im „Thema des Monats“.
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