Widerspruch bei Hartz IV: Bescheide mit Vorläufigkeitsvermerk
Rechtsunsicherheit bei Hartz IV

Auf die Sozialgerichte könnte in diesen Wochen eine neue Klagewelle zurollen, warnt Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. Nachdem die Opposition die neuen Regeln für Hartz-IV-Sätze im Bundesrat stoppte, bleibt beim Geld vorläufig alles beim Alten. Wer keine ...


7. Januar 20117. 1. 2011


... Ansprüche verlieren will, wird Widerspruch einlegen. Das Problem ließe sich leicht vermeiden. Urban fordert die Bundesagentur auf, alle Bescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu verschicken.

Fünf Euro oder doch mehr? Im Vermittlungsausschuss ringen die Parteien derzeit heftig darum, um wieviel die Hartz-IV-Sätze in diesem Jahr steigen und was sonst noch ins Leistungspaket hinein soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Leistungen spätestens zum 1. Januar neu geregelt und transparent berechnet werden müssen. Die Bundesregierung schaffte keine Transparenz, wie sich das Leistungspaket zusammensetzt, und legte nur fünf Euro drauf. Der Bundesrat stoppte daraufhin den Gesetzentwurf im Dezember.

Nächste Klagewelle droht
Bis der Vermittlungsausschuss zu einem Ergebnis kommt, bleibt es bei den alten Sätzen. Für Hartz-IV-Empfänger, die in diesen Tagen Post von der Agentur bekommen, heißt das: Der Bescheid und damit auch die Höhe der Leistungen sind rechtskräftig, wenn sie nicht innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.

Daran ändert prinzipiell auch die Zusage von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen nichts. Sie hatte angekündigt, dass die Neuregelung rückwirkend ab Januar gelten soll, sobald sie entschieden ist. Hans-Jürgen Urban begrüßt die Zusage der Ministerin zwar. In einem Brief an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit warnt er als Mitglied des Verwaltungsrats allerdings davor, Hartz-IV-Empfänger im rechtlichen Nebel tappen zu lassen. Er fürchtet, dass viele Betroffene Widerspruch einlegen werden, weil sie sich nur so auf der sicheren Seite fühlen. Da der Vorstand der Bundesagentur den örtlichen Arbeitsagenturen empfehlen will, Widersprüche umgehend abzulehnen, sieht Urban schon die nächste Klagewelle auf die Sozialgerichte zurollen.

Vorläufigkeitsvermerk könnte helfen
Dabei ließe sich das Problem mit einem einfachen Kniff vermeiden. Urban schlägt der Bundesagentur vor, alle Bescheide bis zur Lösung der Streitfrage mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen. So handhaben es Finanzämter schon seit vielen Jahren, wenn ein Bescheid aufgrund einer Rechtslage erfolgt, über die zurzeit verhandelt wird. Damit würde für die Antragsteller klar, dass ihnen keine Ansprüche entgehen, wenn sie keinen Widerspruch einlegen. „Und nicht nur das“, sagt Urban. „Die Bundesagentur könnte sich selbst viel Arbeit ersparen, die sie besser in die Vermittlung der Arbeitslosen stecken sollte.“