Warnstreiks in der Metall-Tarifrunde
Forderung und Warnstreiks sind rechtmäßig

Unsere Tarifforderung für die Metall- und Elektroindustrie ist rechtmäßig – anders als von den Arbeitgebern behauptet. Damit sind auch Warnstreiks zulässig. Zu diesem Fazit kommt unser Justitiariat.

5. Januar 20185. 1. 2018


In den letzten Tagen hat ein im Auftrag von Gesamtmetall erstelltes Rechtsgutachten mediale Aufregung verursacht. Darin heißt es, die Teilforderung nach einem Entgeltzuschuss bei Arbeitszeitverkürzung für Kinder und Pflege sei rechtswidrig, da sie Beschäftigte diskriminiere, die bereits jetzt aus diesen Gründen in Teilzeit arbeiten. Daher seien auch die angekündigten Warnstreiks nicht zulässig.

Das Gutachten hat Gesamtmetall den Medien und uns zeitgleich eine Woche vor Beginn der ersten Warnstreik-Welle am 8. Januar zugestellt ― ein überaus durchschaubares Manöver zur Verunsicherung der Kollegen.

 

Warnstreik bei ZF Brandenburg am 4. Januar 2018. Foto: Christian von Polentz

 

Chance für familien- und gesundheitsförderliche Arbeitszeiten

Zur Klarstellung: Wir schlagen mit unserer Forderung ein innovatives Arbeitszeitmodell vor, das geeignet ist, die bisher bestehenden Teilzeitmodelle abzulösen und Diskriminierungen gerade zu beseitigen. Anders als im Arbeitgebergutachten behauptet, ist die Forderung eine Chance für familien- und gesundheitsförderliche Arbeitszeiten in den Betrieben. Davon werden Frauen mindestens ebenso profitieren wie Männer. Und nicht zuletzt die Arbeitgeber, wenn sie sich endlich die Mühe machen würden, unsere Forderung genau zu lesen und darüber zu verhandeln.

Im Übrigen sind es dieselben Arbeitgeber, die noch im Mai letzten Jahres eine gesetzliche Regelung für ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit verhindert haben.


Nicht haftbar

Dass Gerichte die Warnstreiks untersagen könnten, halten wir für ausgeschlossen. Denn das wäre eine verfassungsrechtlich unzulässige Tarifzensur, der das Bundesarbeitsgericht bereits 2007 eine klare Absage erteilt hat.

Beschäftigte, die an unseren Warnstreiks teilnehmen, können nicht persönlich haftbar gemacht werden.


Jetzt erst recht Warnstreiks

Das bedeutet: Jetzt erst recht Warnstreiks. Wir lassen uns unser Recht nicht nehmen!

Tarif

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