11. September 2013
Konflikt um den Mindestlohn im Elektrohandwerk
Ein Schlag für die Beschäftigten
Die Beschäftigten im Elektrohandwerk haben Anspruch auf ein faires Mindestentgelt. Eine bundesweite Regelung läuft Ende des Jahres aus. Sachsen blockiert jetzt die Verlängerung für weitere zwei Jahre. IG Metall-Vorstandsmitglied Helga Schwitzer kritisiert den Alleingang Sachsens.

Bei dem Konflikt, den Sachsen ohne Not vom Zaun gebrochen hat, geht es darum, dass die Beschäftigten im Elektrohandwerk bundesweit Anspruch auf Mindestentgelte haben. In Ostdeutschland sollen die Mindestlöhne im Elektrohandwerk zum Jahreswechsel von derzeit 8,85 auf 9,10 Euro steigen. Zum 1. Januar 2015 sollen sie auf 9,35 Euro steigen. Im Westen ist ein Plus von jetzt 9,90 Euro auf 10 und 10,10 Euro vorgesehen. Darauf haben sich die Tarifparteien geeinigt. Der Mindestlohn im Elektrohandwerk soll ab 2014 in dieser Staffelung für weitere zwei Jahre gelten. Dazu ist es notwendig, dass der Tarifvertrag von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt wird. Die geplante Anhebung ist jetzt durch den Einspruch des Freistaates Sachsen jedoch gestoppt worden. Dem Antrag kann nur noch mit Zustimmung der Bundesregierung stattgegeben werden.


Verantwortungsloses Vorgehen

Sachsen blockiertals einziges Bundesland die Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit und damit höhere Mindestentgelte für das Elektrohandwerk. Federführend bei der Entscheidung ist das von der FDP geleitete Wirtschaftsministerium. „In Sachsen sind die Mehrzahl der Betriebe in den Elektrohandwerken kleine Handwerksunternehmen, deren Tarifbindung gering ist“, begründet Staatssekretär Hartmut Fiedler (FDP) die Entscheidung. Durch die erneute Allgemeinverbindlichkeit würden deren „unternehmerische Freiheit und der freie Wettbewerb“ eingeschränkt. Mit dieser marktliberalen Einschätzung steht Sachsen jedoch alleine da. Alle anderen Bundesländer sind für ein allgemeinverbindliches Mindestentgelt für die Elektrohandwerker über 2013 hinaus.

„Sachsens Blockade ist ein Schlag ins Gesicht der bundesweit 317 000 Mitarbeiter im Elektrohandwerk“, erklärte das für Tarifpolitik zuständige IG Metall-Vorstandsmitglied Helga Schwitzer. Dem sächsischen Wirtschaftsministerium gehe es nicht um fairen Wettbewerb, sagte Schwitzer. Anscheinend seien dem Land die Sicherung der Beschäftigten und auch die Handwerksbetriebe egal. „Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag ist für die Betriebe auch ein Schutz vor der Dumpingkonkurrenz aus den östlichen Nachbarländern.“ Die IG Metall hat deshalb die Bundesregierung aufgefordert, den Widerspruch der Landesregierung Sachsen zu ignorieren und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung so rasch wie möglich abzugeben.

Mit „großer Irritation“ habe die IG Metall den Widerspruch der sächsischen Regierung gegen die Allgemeinverbindlichkeit zum Tarifvertrag im Elektrohandwerk wahrgenommen, erklärte IG Metall-Bezirksleiter Olivier Höbel. „Wir fordern Sie auf, Ihre Haltung zu überdenken und diesen Widerspruch zurück zu nehmen“, heißt es in einem offenen Brief der IG Metall-Bezirksleitung an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich (CDU). „Wenn keine allgemeinverbindlichen Untergrenzen gelten, besteht die Gefahr, dass es eine Lohnkonkurrenz zu Lasten der Arbeitnehmer gibt.“


Riegel vorschieben

Die IG Metall erwartet von der Bundeskanzlerin ein Machtwort. Bundeskanzlerin Merkel hat nach dem Tarifvertragsgesetz das Recht und die Pflicht, diesem unwürdigen und unverantwortlichen Treiben ihres Koalitionspartners einen Riegel vorzuschieben. Die IG Metall will in den kommenden Wochen mit Aktionen öffentlich für die Notwendigkeit des Mindestlohns im Elektrohandwerk werben. Der beispielllose Vorgang wird noch ein parlamentarisches Nachspiel im sächsischen Landtag haben. Die IG Metall wird alles daran setzen, dass das bundesweite Mindestentgelt mit neuen Zahlen ab 2014 weiterhin Gültigkeit hat.


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