Teillohnausgleich
Entgeltausgleich mildert finanzielle Einbußen

Die aktuellen Tarifabschlüsse ermöglichen eine Absenkung der Arbeitszeit. Dadurch werden Arbeitsplätze gesichert. Damit die finanziellen Einbußen für die Beschäftigten zu verkraften sind, wurde auch ein Teillohnausgleich vereinbart.

24. Februar 201024. 2. 2010


Nach den nun vorliegenden Tarifabschlüssen kann die Arbeitszeit beispielsweise in NRW auf 28 Stunden abgesenkt werden. Um die finanziellen Einbußen zu begrenzen, hat die IG Metall einen Teilentgeltausgleich erzielt, der ab der 31. Stunde greift. Dieser Ausgleich ist gestaffelt. Je tiefer die Arbeitszeit sinkt, desto höher steigt der Ausgleich. So werden bei einer Arbeitszeit von 28 Stunden 29,5 Stunden bezahlt.

Der im Pilotbezirk Nordrhein-Westfalen verhandelte Tarifvertrag „Zukunft in Arbeit“ unterteilt die tarifliche Kurzarbeit in zwei Phasen: In der ersten Phase von mindestens sechs Monaten werden Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld auf das monatliche Entgelt aufgeteilt. Dadurch steigt das Kurzarbeitergeld, während die Kosten für den Arbeitgeber sinken. Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung reduzieren sich proportional zum Anteil der Kurzarbeit, da sie bei Kurzarbeit nur anteilig für geleistete Arbeitszeit gezahlt werden.
In einer zweiten Phase von weiteren sechs Monaten kann die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden abgesenkt werden. Ab der 31. Stunde erhalten die Beschäftigten einen Teilentgeltausgleich. Bei einer Absenkung auf 28 Stunden pro Woche sind 29,5 Stunden zu bezahlen. Mit einer freiwilligen Betriebsvereinbarung soll die Wochenarbeitszeit in einzelnen Unternehmen zudem auf bis zu 26 Stunden reduziert werden können.

 

Fakten und Hintergründe zum Tarifabschluss

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