Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie: Pflege von Angehörigen
Pflege und Arbeit unter einen Hut bringen

Wenn nahe Verwandte plötzlich krank werden und dauerhaft Pflege brauchen, stehen Beschäftigte vor einem Riesenproblem. Die Beschäftigten brauchen daher flexible Arbeitszeiten, die zum Leben passen.


„Pflege ist ein großes Thema. Ich erlebe das selbst gerade. Meine Mutter ist 78, mein Vater 77. Als meine Mutter sich die Schulter brach, habe ich sie drei Monate lang gepflegt und von ihrer Wohnung aus gearbeitet. Viele Kollegen kommen jetzt in das Alter, wo die eigenen Eltern Hilfe brauchen.“

~ Sylvia Seitz, 54, Einkauf,
Siteco Beleuchtungstechnik Traunreuth


Pflege von Angehörigen meistern

Wenn nahe Verwandte plötzlich krank werden und dauerhaft Pflege brauchen, stehen Beschäftigte vor einem Riesenproblem. Wie bringt man Beruf und die Betreuung eines Pflegefalls unter einen Hut? Von jetzt auf gleich. Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist für die Betroffenen eine große Herausforderung. Der Beginn von Pflegebedürftigkeit ist nicht vorhersehbar und kann von jetzt auf gleich auf einen zukommen. Die Betreuung zu Hause kann sich über Jahre hinziehen.


Arbeitszeiten, die zum Leben passen

Die Beschäftigten brauchen Arbeitszeiten, die zum Leben passen. Dazu gehört, die Arbeitszeiten auch mal an die eigenen Bedürfnisse anpassen zu können. Flexibilität darf nicht länger nur zu Gunsten der Unternehmen gestaltet sein und vor allem in Verlängerung der Arbeitszeit bestehen. Wir wollen einen Anspruch für alle Beschäftigten, ihre Arbeitszeit eine Zeit lang zu reduzieren – ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Arbeitgeber. Rückkehrrecht auf Vollzeit inklusive. Das nennen wir: Wahloption auf kurze Vollzeit.


Zuschuss für Beschäftigte, die Angehörige pflegen

In bestimmten Fällen ist die Möglichkeit, die Arbeitszeit eine Zeit lang zu verkürzen, besonders wichtig. Zum Beispiel zum Ausgleich für belastende Arbeitszeiten wie Schichtarbeit, für Kinderbetreuung oder Pflege. Daher fordert die IG Metall einen Entgeltzuschuss, wenn Beschäftigte aus diesen Gründen ihre Arbeitszeit verkürzen. Denn Gesundheit und Vereinbarkeit dürfen nicht vom Einkommen abhängig sein.

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