17. März 2010
Leiharbeitsbranche: Neuer Tarifvertrag bremst Lohndumping
Neue Mindeststandards für Zeitarbeiter
Die DGB-Tarifgemeinschaft hat mit dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) einen Tarifvertrag mit deutlichen Verbesserungen abgeschlossen. Mit dem Abschluss wurde gleichzeitig auch ein Mindestlohn vereinbart sowie eine Klausel gegen Missbrauch von Leiharbeit.

Die Entgelte in der Leiharbeitsbranche werden bis 2012 viermal erhöht, der Mindestlohn wird auf 7,50 Euro angehoben. Weiterhin regelt künftig eine Missbrauchsklausel, dass Beschäftigte nicht mehr gefeuert und später wieder als Leiharbeitnehmer angestellt werden dürfen. Darauf hatten sich die IG Metall und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) am 9. März 2010 mit dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) in einem gemeinsamen Tarifvertrag geeinigt.


Entgelterhöhungen

Mit dem Tarifabschluss steigen die Entgelte in der Entgeltgruppe 1 nach einem Stufenplan überproportional auf 7,50 Euro im Osten und 8,19 Euro im Westen. Ab 1. Juli 2010 können steuerfreie Aufwandsentschädigungen mit dem Bruttoentgelt nicht mehr verrechnet werden. Damit sind indirekte Lohnkürzungen ausgeschlossen.


Mindestlohn vereinbart

Die Tarifpartner haben gleichzeitig auf dem Niveau der Entgeltgruppe 1 einen Mindestlohn-Tarifvertrag vereinbart. Sobald die Leiharbeitsbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen ist und das Arbeitsministerium den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt hat, verpflichtet dieser Tarifvertrag alle Arbeitgeber dieser Branche, sich an diesen Mindestlohn zu halten. Damit wird Lohndumping in der Leiharbeit der Boden entzogen, vor allem ab Mai 2010, wenn die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU möglich ist.


Missbrauchsklausel

In einer Zusatzklausel haben die Tarifpartner weiterhin geregelt, dass der neue Tarifvertrag nicht für Lohnsenkungen durch konzerninterne Leiharbeit oder zum Austausch von Stammbelegschaften durch Leiharbeiter missbraucht werden kann. „Damit gilt im Grundsatz für konzerninterne Leiharbeit die gleiche Bezahlung von Stammbelegschaften und Zeitarbeitern. Der Missbrauch der Zeitarbeit nach dem Modell Schlecker darf sich nicht wiederholen“, betonten die beiden Gewerkschaftsvorsitzenden Bertholt Huber (IG Metall) und Frank Bsirske (Verdi). „Wir wollen Missbrauch in der Leiharbeit bekämpfen – dafür ist dieser Abschluss eine gute Grundlage“, sagte Huber.


Gleichbehandlung weiter im Visier

Das Ziel der IG Metall ist und bleibt Equal Pay und Equal Treatment: Leiharbeitnehmer und Stammbeschäftigten müssen gleich behandelt werden. Der Tarifabschluss für die Zeitarbeitsbranche ist ein Schritt in diese Richtung. Die IG Metall wird sich weiter in den Entleihbetrieben für Gleichbehandlungsvereinbarungen einsetzen.


Leiharbeiter profitieren von Betriebsräten (03.02.2010)

mehr in den tarifnachrichten (März 2010) (PDF, 53 KB)


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