23. Juni 2015
Textile Dienstleister: DHV ist nicht tariffähig
Arbeitsgericht spricht von Gefälligkeitstarifverträgen
Längere Arbeitszeiten, keine Mehrarbeitszuschläge, niedrigere Löhne. Bei den mit der Berufsgewerkschaft DHV vereinbarten Tarifverträgen, zu denen auch die der Arbeitsgemeinschaft TATEX zählen, handelt es sich um Gefälligkeitstarifverträge. Das hat das Arbeitsgericht Hamburg festgestellt und die ...

... DHV als nicht tariffähig erklärt.

Damit eine Gewerkschaft tariffähig ist, muss sie frei gebildet, gegnerfrei, unabhängig und überbetrieblich organisiert sein sowie das geltende Tarifrecht als verbindlich anerkennen. Und um Arbeitnehmerrechte gegenüber Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden durchzusetzen, fehle der DHV mit gerade mal 0,1 Prozent Organisationsgrad außerdem die notwendige Durchsetzungskraft, urteilte das Arbeitsgericht Hamburg am 19. Juni 2015.

Die Gewerkschafen IG Metall, Verdi und NGG hatten zusammen mit der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen sowie dem Land Nordrhein-Westfalen das Verfahren gegen die DHV eingeleitet.

Die IG Metall wertet den Gerichtsbeschluss als wichtigen Erfolg zur Stärkung der Tarifautonomie. Dem undurchsichtigen und intransparenten Gebaren dieser Phantomgewerkschaft unter dem christlichen Deckmantel wird damit der Boden entzogen.

Info zur Tarifrunde Nr. 9: DHV ist nicht tariffähig! (PDF, 79 KB)


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