Trilux in Arnsberg
Belegschaft erkämpft sich Recht auf Weiterbildung

Die rasante Entwicklung von der konventionellen Lichttechnik hin zur LED hat Trilux schwer zu schaffen gemacht. Mithilfe von IG Metall und Betriebsrat gelang dem sauerländischen Unternehmen, das sich auf die Entwicklung und Produktion von Leuchten spezialisiert hat, die Wende.

27. Oktober 201627. 10. 2016


Um den Energieverbrauch zu drosseln, hat die Europäische Union die Glühbirne von 2009 bis 2012 schrittweise verboten. Das heißt: Erfüllte eine Lampe nicht mehr die Mindestanforderung an ihre Energieeffizienz, durfte sie nicht mehr verkauft werden. Es werden also nicht bestimmte Lampen verboten, sondern Mindesteffizienz-Standards für Lampen gesetzt. Denn Glühbirnen sind Stromfresser, sie wandeln nur fünf Prozent der eingesetzten Energie in Licht um.

Eine 60-Watt-Glühbirne hat eine Leuchtkraft von 600 Lumen. Eine LED-Lampe mit dieser Leuchtkraft hingegen verbraucht nur 8 Watt, sprich ein Sechstel. Erfunden wurde die LED 1962, jahrzehntelang diente sie als Leuchtanzeige. Technische Verbesserungen erhöhten die Lichtausbeute erheblich, Ende der 1990er Jahre drangen LED-Leuchten ins Alltagsleben vor.

Damit begann das Problem für Trilux. Eine Zahl belegt das: 2010 bestand die Produktion nur zu einem Prozent aus LED-Technik. Jetzt, 2016, zu 75 Prozent.

Mit der LED-Produktion entstanden neue Produktionsverfahren, und mit ihnen neue Qualifikationsbedarfe – denn moderne LED-Technik ist ganz etwas anderes als die alten Glühbirnen es waren: Eine Leuchtdiode (kurz LED von englisch light emitting diode), ist ein Halbleiter, ein Festkörper mit einer bestimmten elektrischen Leitfähigkeit. Er lässt den Strom nur in eine Richtung fließen.

Beschäftigte und Betriebsrat mussten sich auf die neuen Produktionsverfahren und die neuen Anforderungen einstellen. Das gelang ihnen, indem sie ein Recht auf Weiterbildung erkämpften.

 

Verbindlicher Anspruch auf Qualifizierung

Begonnen hatte es vor sechs Jahren, da schloss Trilux mit der IG Metall einen Zukunftstarifvertrag: wie üblich gab es eine Beschäftigungsgarantie gegen unbezahlte Arbeitszeit. Völlig unüblich: Die Belegschaft forderte eine Betriebsvereinbarung (BV) zur Nutzung des Tarifvertrags Qualifizierung (TV Q) – und bekam sie. „Das war eine Sache von 30 Sekunden“, erinnert sich der Betriebsratsvorsitzende Thomas Bause.

Die Betriebsvereinbarung ist ein dünnes Papier, entscheidend sind die sogenannten Steuerkreis-Protokolle, die inzwischen Aktenordner füllen. Sie dokumentieren, was der Steuerkreis, in dem Vertreter des Unternehmens und des Betriebsrats sitzen, in Sachen Bildung beschließt. Die Arbeitnehmervertreter sind hier allerdings in der Unterzahl.

Um tragfähige Beschlüsse zu finden, beschloss man, jede Entscheidung einstimmig zu treffen. „Darauf haben wir uns die Hand gegeben – und uns seitdem daran gehalten“, sagt Thomas Bause. „Das war unser Erfolgsrezept.“

 

Klare Regeln

Alle Trilux-Beschäftigten haben mittlerweile einen Anspruch auf Qualifizierung. Einmal im Jahr findet im Betrieb ein Qualifikations-Gespräch statt. Dabei kommen auch Fähigkeiten und Kenntnisse zur Sprache, die mit der Arbeit nicht direkt zu tun haben, Hobbys, Sprachkenntnisse oder aber soziale Kompetenz, die mit ehrenamtlicher Tätigkeit erworben werden.

„Im Qualifikations-Gespräch wird verbindlich der Besuch von Workshops, Seminaren oder Lehrgängen vereinbart“, sagt Thomas Bause. Die Fortbildung findet während der Arbeit statt, ist bezahlte Arbeitszeit. Seit 2011 hat Trilux eine eigene Akademie.

Möglich war das alles, weil die Betriebsparteien sich „über viele Jahre“ als verlässlichen Partner kennen- und schätzen gelernt haben, sagt Thomas Bause. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter hätten stets zu dem gestanden, was man vereinbart habe – „auch wenn’s unangenehm war“. Man habe gelernt, gemeinsam nach Lösungen zu suchen.