15. Mai 2015
RECHT SO! Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch
So verhält man sich richtig
„Tragen Sie rosa Unterwäsche?“ Diese Frage hat ein Chef in einem Vorstellungsgespräch tatsächlich schon einmal gestellt. Einige Fragen sind offensichtlich unzulässig – aber wo liegen die Grenzen? Gewerkschaftsjurist Dr. Till Bender erklärt, wie sich Bewerber richtig verhalten.

Unzulässig sind alle Fragen, die – wie die nach der getragenen Unterwäsche – nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. In derartigen Fällen kann und sollte der Bewerber getrost lügen. Rechtliche Konsequenzen zu seinem Nachteil hat das nicht. Die Antwort einfach offen lassen, ist selbstverständlich auch möglich. Das birgt aber die Gefahr, dass der potenzielle Arbeitgeber Rückschlüsse zieht und der Bewerber später eine Absage erhält. Und die wird dann sicherlich nicht mit der verweigerten Auskunft begründet.

Falschauskunft bei zulässigen Fragen 

Lügt ein Stellenbewerber allerdings bei zulässigen Fragen, kann dies böse Folgen für ihn haben. Der Chef kann dann gegebenenfalls das Arbeitsverhältnis kündigen, wenn er später von der Unwahrheit erfährt, eventuell sogar fristlos.

Außerdem kann der Arbeitgeber nach Kenntnis der Lüge auf eine zulässige Frage den Abschluss des Arbeitsvertrages anfechten, wenn die (wahrheitswidrige) Antwort für ihn Einstellungsvoraussetzung gewesen ist. Die Unwahrheit kann dann nämlich eine sogenannte arglistige Täuschung sein, mit der sich der Bewerber die Einstellung erschlichen hat.

Anfechtung des Arbeitsvertrages

Dann kann der Chef nach §§ 123,142 BGB innerhalb eines ganzen Jahres die Anfechtung erklären. Will er dagegen eine fristlose Kündigung aussprechen, hätte er nur zwei Wochen nach Kenntnis von der Falschbehauptung Zeit.

Die Auswirkungen von fristloser Kündigung und Anfechtung sind gleich: Auch die Anfechtung bewirkt eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Rückforderungen bereits gezahlten Arbeitslohnes muss der Bewerber aber nicht befürchten.

Welche Fragen sind bei der Bewerbung unzulässig?

Hier die häufigsten Zweifelsfälle kurz aufgelistet:

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