Zur Restrukturierung von Unternehmen bietet das Gesellschaftsrecht den Arbeitgebern ein umfangreiches Repertoire an Instrumenten und Gestaltungsmöglichkeiten. Bei oberflächlicher Betrachtung scheint der Arbeitgeberwechsel ein formeller Akt zu sein und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Rechte der Beschäftigten ausreichend zu sichern. Diese Betriebsübergänge haben aber in der Regel tiefgreifende Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Ein erster Schwerpunkt in diesem Seminar ist das Erkennen der unternehmerischen Maßnahmen und das Ausloten der betrieblichen und tariflichen Handlungsmöglichkeiten. Ziel muss es sein, die bestehenden kollektiven Regelungen zu sichern. Gleiches gilt für den Erhalt von Betriebsratsgremien und Mitbestimmungsstrukturen. Ein zweiter Schwerpunkt des Seminars sind Unternehmenskrisen und -verläufe, die angemessenes Handeln, insbesondere zur Beschäftigungssicherung, nach sich ziehen. Je nach Krisensituation braucht es dazu unterschiedliche Handlungsansätze, die ggf. eine Sanierung notwendig machen oder gar eine Insolvenz nach sich ziehen. Da die betriebsverfassungsrechtlichen Möglichkeiten oft nicht ausreichen oder am Tarifvorbehalt scheitern, hat die IG Metall eine Reihe tarifvertraglicher Regelungen, Instrumente und Verfahren zur Beschäftigungssicherung entwickelt, um die Interessen der Beschäftigten zu wahren.
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Berlin | 12.06.2023 - 16.06.2023 | BP02423 | Verfügbar |
Lohr | 23.10.2023 - 27.10.2023 | LO14323 | Verfügbar |
Berlin | 06.11.2023 - 10.11.2023 | BS04523 | Verfügbar |