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Restrukturierung von Unternehmen in der Krise

Betriebswirtschaft, Personalentwicklung und weitere Arbeitsfelder | Betriebswirtschaft

Kategorie

  • Betriebswirtschaft, Personalentwicklung und weitere Arbeitsfelder
  • Betriebswirtschaft

Freistellung

  • § 37,6 BetrVG

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Zielgruppe

  • Betriebsräte

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0 69/66 93 – 25 08

bildung@igmetall.de

Zur Restrukturierung von Unternehmen bietet das Gesellschaftsrecht den Arbeitgebern ein umfangreiches Repertoire an Instrumenten und Gestaltungsmöglichkeiten. Bei oberflächlicher Betrachtung scheint der Arbeitgeberwechsel ein formeller Akt zu sein und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Rechte der Beschäftigten ausreichend zu sichern. Diese Betriebsübergänge haben aber in der Regel tiefgreifende Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Ein erster Schwerpunkt in diesem Seminar ist das Erkennen der unternehmerischen Maßnahmen und das Ausloten der betrieblichen und tariflichen Handlungsmöglichkeiten. Ziel muss es sein, die bestehenden kollektiven Regelungen zu sichern. Gleiches gilt für den Erhalt von Betriebsratsgremien und Mitbestimmungsstrukturen. Ein zweiter Schwerpunkt des Seminars sind Unternehmenskrisen und -verläufe, die angemessenes Handeln, insbesondere zur Beschäftigungssicherung, nach sich ziehen. Je nach Krisensituation braucht es dazu unterschiedliche Handlungsansätze, die ggf. eine Sanierung notwendig machen oder gar eine Insolvenz nach sich ziehen. Da die betriebsverfassungsrechtlichen Möglichkeiten oft nicht ausreichen oder am Tarifvorbehalt scheitern, hat die IG Metall eine Reihe tarifvertraglicher Regelungen, Instrumente und Verfahren zur Beschäftigungssicherung entwickelt, um die Interessen der Beschäftigten zu wahren.

Themen im Seminar "Restrukturierung von Unternehmen in der Krise"

  • Handlungsebenen Betrieb, Unternehmen und Konzern unterscheiden
  • Umwandlungsrechtliche Möglichkeiten der Arbeitgeber (Spaltung oder Verschmelzung von Unternehmen) mit ihren Auswirkungen
  • Was ist ein Betriebsübergang und wie wirkt § 613a BGB?
  • Folgen für die Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und die Tarifbindung
  • Wann und unter welchen Voraussetzungen wird aus einer Restrukturierung auf UN-Ebene eine Betriebsänderung?
  • Krisenmerkmale, -verläufe und Handlungsstrategien
  • Handlungsmöglichkeiten und Grenzen der betrieblichen Mitbestimmung in Sanierungsfragen
  • Gestaltungsmöglichkeiten der IG Metall als Tarifvertragspartei (Sanierungs- und Zukunftstarifverträge), um Standorte und Beschäftigung zu sichern

Aktuelle Seminar Termine "Restrukturierung von Unternehmen in der Krise"

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StandortZeitraumSeminar-Nr.Verfügbarkeit
Berlin 12.06.2023 - 16.06.2023BP02423Verfügbar
Lohr 23.10.2023 - 27.10.2023LO14323Verfügbar
Berlin 06.11.2023 - 10.11.2023BS04523Verfügbar
Standort
Berlin
Zeitraum
 12.06.2023 - 16.06.2023
Seminar-Nr.
BP02423
Verfügbarkeit
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Standort
Lohr
Zeitraum
 23.10.2023 - 27.10.2023
Seminar-Nr.
LO14323
Verfügbarkeit
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Standort
Berlin
Zeitraum
 06.11.2023 - 10.11.2023
Seminar-Nr.
BS04523
Verfügbarkeit
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