Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat haben die gemeinsame Aufgabe, Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung im Betrieb einzugliedern (§ 166 SGB IX, § 80 I Ziff. 4 BetrVG). Doch wie genau könnte dieses »Eingliedern« funktionieren? Wie kann die Situation von Beschäftigten mit einer (Schwer-)Behinderung im eigenen Betrieb verbessert werden? Antworten darauf kann eine verbindliche Inklusionsvereinbarung geben. Sie soll Ziele und Maßnahmen zur Inklusion im einzelnem Betrieb beinhalten. Als Zielvereinbarung ist sie klar, konkret und abrechenbar. Durch die Verschiedenheit der Betriebe gibt es keine Inklusionsvereinbarung »von der Stange«. Im Seminar werden wir anhand einer betriebsbezogenen Bestandsaufnahme realistische und erreichbare Ziele erörtern. Damit erhalten die Teilnehmer*innen eine Basis für praxisgerechte Handlungsmöglichkeiten.
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Bad Soden-Salmünster | 06.12.2023 - 08.12.2023 | OA04923 | Verfügbar |