Schreinerhandwerk: Arbeitgeberverbände kommen wieder zur IG M...
Gefälligkeitstarifverträge bald von gestern

Anfang Mai haben sich hessische Arbeitgeber aus dem Schreinerhandwerk mit Tarifexperten der IG Metall getroffen. Es ging darum, ob sich beide Seiten auf einen (neuen) Tarifvertrag einigen können. Bisher gibt es nur Gefälligkeitstarifverträge, die der Verband mit der arbeitgeberfreundlichen ...


... „Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung“ (GKH) geschlossen hatte. Doch der könnte bald von gestern sein.

Dass die Arbeitgeber jetzt der Reihe nach wieder bei der IG Metall anklopfen, kommt nicht von ungefähr. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Weg dazu bereitet.

Die Vorgeschichte
Die IG Metall hatte vor einigen Jahren beim Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm beantragt, festzustellen, dass die GKH im „Christlichen Gewerkschaftsbund“ gar keine Tarifverträge abschließen darf, weil sie kaum Mitglieder hat. Doch das LAG entschied zur allgemeinen Überraschung, dass es nicht auf die Mitgliederstärke ankomme. Es reiche aus, dass die GKH eine Reihe Tarifverträge abgeschlossen habe. Das zeige, dass sie „tariffähig“ ist.

Daraufhin klagte die IG Metall gegen diese LAG-Entscheidung vor dem BAG. Mit Erfolg. Das BAG verwies die Angelegenheit letztes Jahr an das LAG zurück. Die Richter in Hamm müssen nun neu entscheiden und dabei weitere Kriterien einbeziehen, zum Beispiel die Durchsetzungskraft. Und die hängt unter anderem von der Mitgliederstärke ab. Nach dem BAG-Spruch gehen auch die Arbeitgeber davon aus, dass das letzte Stündlein der GKH-Tarifverträge bald geschlagen hat.

Holz- oder Baugewerbe?
Die Arbeitgeber stehen aber damit vor einem Problem. Viele Schreiner- oder Tischlerbetriebe arbeiten vor allem auf Baustellen, montieren Fenster oder bauen andere vorgefertigte Teile ein. Damit stellt sich die Frage: Gehören sie zum Holzgewerbe? Oder eher zum Baugewerbe? Für das Holzgewerbe ist die IG Metall zuständig. Wenn die LAG-Richter die Verträge mit der GKH jetzt für nichtig erklären, erst recht.

Fallen Schreinerbetriebe aber unter die Tarifverträge der Industriegewerkschaft BAU, müssen sie künftig eine Umlage in die SOKA-BAU zahlen. Das ist eine Sozialkasse für das Baugewerbe, aus der Urlaubsgeld sowie Renten- und Ausbildungsbeihilfen finanziert werden. Für diese Leistungen gibt die SOKA-BAU im Jahr etwa 1,66 Milliarden Euro aus (2009). Pro Arbeiter müssen Baufirmen jeden Monat Beiträge in Höhe von 19,8 Prozent des Bruttolohns in die Sozialkasse einzahlen, für jeden Angestellten 67 Euro. Von diesen Zusatzkosten möchten die Schreinereien möglichst verschont bleiben. Manche haben auch gute wirtschaftliche Gründe dafür: Für einige könnten sie existenzbedrohend sein. Darum sind die Schreinereien lieber weiter „Holzbetriebe“ und versuchen, mit der IG Metall ins Gespräch zu kommen.

Kein Wettbewerb mit den „Christlichen“
Die Gespräche in Hessen werden weitergehen. Auch in anderen Regionen wollen die Arbeitgeberverbände mit der IG Metall reden. Das nächste Treffen ist am 13. Mai in Niedersachsen.

IG Metall-Tarifexperte Toni Engberding hat jedoch gleich deutlich gemacht: Eine Billignummer ist mit der IG Metall nicht zu haben. „Wir werden hart verhandeln für unsere Mitglieder.“ Wollen die Arbeitgeber mit der IG Metall Verträge abschließen, müssen sie klar sagen, dass für sie die IG Metall der einzige Vertragspartner ist. „Wir treten nicht mit den ’Christen’ in einen Wettbewerb um den schlechtesten Tarifvertrag“, sagt Engberding.

Übrigens haben nicht alle Schreiner solche Probleme. Denn nicht alle haben sich in der Vergangenheit die „Christen“ geholt, um mit ihnen billige Gefälligkeitsverträge auszukungeln. Die Baden-Württemberger und Saarländer haben Tarifverträge mit der IG Metall. Im Saarland wurde vergangenen Februar sogar ein neuer vereinbart: Die Einkommen der Beschäftigten steigen in zwei Stufen auf insgesamt über vier Prozent. Seit März erhalten sie 1,9 Prozent mehr Geld, ab März 2012 weitere 2,25 Prozent.

Neu auf igmetall.de

Newsletter bestellen