Samstag- und Mehrarbeit bei Burger Küchen neu geregelt
Die Arbeit auf mehr Schultern verteilt

Wenn Beschäftigte samstags in den Betrieb müssen, stößt das selten auf Begeisterung. Bei Burger Küchenmöbel hat der Betriebsrat jetzt eine Regelung vereinbart, die Überbelastung für den Einzelnen vermeidet und bewirkt hat, dass mehr Mitarbeiter eingestellt werden.

2. Dezember 20162. 12. 2016


Der Hersteller von Küchenmöbel, die Burger Küchenmöbel GmbH sitzt in Burg bei Magdeburg und beschäftigt 520 Mitarbeiter, 70 davon mit befristetem Vertrag. Das Problem über Jahre war die Regelung der Samstagsarbeit, berichtet der Betriebsratsvorsitzende Thomas Bösner. Am Wochenende nochmal in den Betrieb zu müssen, ist bei den Beschäftigten nicht beliebt. Der Betriebsrat packte das Thema an und vereinbarte mit der Geschäftsführung eine Betriebsvereinbarung, die das jetzt besser regelt. Damit sind die einzelnen Beschäftigten nicht mehr der Willkür der Vorgesetzten ausgesetzt.


Neue Betriebsvereinbarung bei Burger Küchenmöbel

Eine neue Betriebsvereinbarung bei Burger Küchenmöbel entlastet die Beschäftigten bei der Samstagsarbeit und sorgt für Neueinstellungen. Zwei Samstage im Jahr zu arbeiten, ist bei Burger Küchenmöbel ohnehin gesetzt. Damit wird für die beiden arbeitsfreien Tage Heiligabend und Silvester vorgearbeitet. Im Firmentarifvertrag wird dafür der Begriff Vorholzeit benutzt. Darüber hinaus kann Samstagsarbeit für einzelne Abteilungen oder den ganzen Betrieb festgelegt werden bei erhöhtem Auftragseingang, hohem Produktionsrückstand oder Maschinenausfall.

Voraussetzung hierfür ist ein ordnungsgemäßer Antrag mit Begründung an den Betriebsrat und dessen Zustimmung. Samstagsarbeit muss mindestens sechs Tage im Voraus angekündigt werden. In der Vergangenheit wurde häufig einfach Mehr- und Samstagsarbeit angeordnet. Besonders Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsvertrag waren die Leidtragenden. „Die haben rangeklotzt, weil sie hofften, irgendwann übernommen zu werden. Teilweise haben sie über 20 Mehrarbeitsstunden im Monat angehäuft“, sagt Betriebsrat Bösner. Soviel Mehrarbeit geht aber auf Dauer auf die Gesundheit.


Ampel zum Schutz der Beschäftigten

Seit April dieses Jahres gilt im Unternehmen die neue Betriebsvereinbarung. Die Beschäftigten von Burger Küchenmöbel haben zwei Arbeitszeitkonten, auf denen geleistete Arbeit gutgeschrieben wird. Ein betriebliches Vorholzeitkonto und ein persönliches Arbeitszeitkonto. Auf dem persönlichen Arbeitszeitkonto wird die tägliche Arbeitszeit gutgeschrieben. Tarifvertraglich gilt für das Unternehmen ein Firmentarifvertrag, der eine 40-Stunden-Woche vorsieht. Zeitguthaben können sich ergeben aus Mehrarbeit oder Überstunden. Die Überstunden sind gedeckelt auf 32 Stunden und können in der Regel nur durch Freizeitausgleich abgebaut werden. Die Vorholzeit darf maximal 52 Stunden im Geschäftsjahr betragen.

Als Schutz vor ausufernden Überstunden gilt bei dem Küchenmöbelhersteller jetzt ein Ampelsystem. Das schaltet auf Rot, wenn mehr als 22 Stunden Zeitguthaben pro Beschäftigten angesammelt sind. Dann ist der Abbau der Überstunden innerhalb von 14 Tagen verpflichtend vorgeschrieben, um die notwendige Erholung und Regenerierung zeitnah zu ermöglichen. Die neue Betriebsvereinbarung ist ein Schutz der befristeten Beschäftigten vor Selbstausbeutung. Mehrarbeit soll sich in einem vernünftigen Rahmen bewegen, den Betriebsrat und Arbeitgeber in der neuen Betriebsvereinbarung gemeinsam abgesteckt haben. Jetzt gibt es feste Samstagstermine, die lange im Voraus feststehen. Pro Halbjahr fallen im Schnitt drei bis vier Samstage pro Mitarbeiter an. Mit der Regelung per Betriebsvereinbarung soll auch eine Leistungsverdichtung während der Woche vermieden werden.

Bei geleisteter Samstagsarbeit kann jeder entscheiden, ob er sich die Stunden auszahlen oder in Freizeit umwandeln lässt. Beide Möglichkeiten halten sich nach Einschätzung von Betriebsrat Thomas Bösner ziemlich die Waage. Positiver Effekt der neuen Betriebsvereinbarung: Die Personalplanung steht jetzt stärker im Vordergrund, weil die Vorgesetzten eine Höchststundengrenze je Beschäftigten nicht überschreiten dürfen. Mehr als 32 Stunden können nicht angesammelt werden. In einigen Bereichen sind die Konten bereits voll, aber Arbeit ist da. Hier muss die Geschäftsführung entsprechend planen und mehr Personal einstellen. Die neue Betriebsvereinbarung hat aufgedeckt, an welcher Stelle die Personaldecke zu dünn ist. Aktuell wird im kaufmännischen Bereich und in der Arbeitsvorbereitung aufgestockt. Weitere Einstellungen in den gewerblichen Bereichen sind fest geplant. „Mit der neuen Betriebsvereinbarung hat sich die Arbeit auf mehr Schultern verteilt, so dass der Einzelne weniger belastet ist“, lautet das Fazit von Betriebsrat Bösner.

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