Ratgeber Aufbewahrungsfristen
Ablage „P“ oder was?

Zu Hause häufen sich Belege, Rechnungen und Briefe. Ordner quellen über und es fehlt der Durchblick – höchste Zeit, einmal auszumisten. Doch nicht alles kann einfach in den Papierkorb. Was muss man aufheben? Was kann wirklich weg?

19. Oktober 201119. 10. 2011


Die trüben Herbsttage sind prima geeignet, um überquellende Sammelordner durchzusehen, Unterlagen zu sortieren, abzuheften und Überflüssiges wegzuwerfen. Aber nicht alles kann einfach in den Papierkorb.


Ein ganzes Arbeitsleben lang

Auch wenn es vielleicht noch ewig hin ist: Am Ende des Berufslebens sollte man seinen Werdegang genau dokumentieren können. Also: Schul- und Arbeitszeugnisse sowie Arbeitsverträge bis zum Eintritt in die Rente wegheften. So kann man beim Jobwechsel einen lückenlosen Lebenlauf nachweisen.

Sozialversicherungsnachweise sowie Rentenauskünfte und Nachweise über Arbeitslosengeld gehören ebenfalls dazu und müssen unbedingt aufgehoben werden.

Die monatlichen Gehaltsabrechnungen solange aufbewahren, bis man den Sozialversicherungsnachweis bekommen und überprüft hat.

Kontoauszüge besser nicht zu früh vernichten. Mit ihnen kann man wichtige Zahlungen nachweisen und so mögliche Garantieansprüche belegen. Nach drei Jahren können sie dann aber in den Schredder.


Bei der Steuer auf Nummer sicher

Für Arbeitnehmer ist es kein Muss, aber empfehlenswert: Bescheide vom Finanzamt sollten zehn Jahre aufbewahrt werden. Die dazugehörigen Unterlagen sechs Jahre lang. Diese Belege könnten wichtig werden, wenn man beispielsweise eine Wohnung oder ein Haus finanzieren will oder den Anspruch auf Sozialleistungen begründen muss.

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