1. Dezember 2020
PRESSEMITTEILUNG NR. 38/2020
IG Metall fordert mehr Engagement für inklusive Arbeitswelt
Viele Unternehmen erfüllen die Schwerbehindertenquote nicht +++ Verstöße müssen konsequent geahndet, Ausgleichsabgabe muss erhöht werden +++ Unfälle, Krankheiten und Verschleiß sind häufigste Ursachen für Behinderungen

Frankfurt am Main – „Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben. Doch für viele Betriebe scheint Inklusion eher lästig zu sein. Und mit der ökologischen und digitalen Transformation der Arbeitswelt, aktuell aber auch in der Corona-Krise, gerät die Beschäftigungsperspektive für Schwerbehinderte mehr und mehr unter Druck“, sagte Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, aus Anlass des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. Dieser Tag wurde von den Vereinten Nationen 1993 als Gedenk- und Aktionstag ins Leben gerufen, um das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen wachzuhalten. Als schwerbehindert gilt, wer mindestens einen Grad der Behinderung von 50 erreicht.

„Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Bundesweit liegt diese Quote im Schnitt aber nur bei 4,6 Prozent, in der Privatwirtschaft gar nur bei 4,1 Prozent. Das unterstreicht, wie weit wir noch von einer inklusiven Arbeitswelt entfernt sind“, so Urban.

Erfüllen Arbeitgeber die Quote von fünf Prozent nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen, die zwischen 125 und 320 Euro im Monat für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz liegt.  „Viele Arbeitgeber zahlen lieber die Ausgleichsabgabe anstatt Schwerbehinderte zu beschäftigen. Jedes vierte beschäftigungspflichtige Unternehmen stellt überhaupt keine Menschen mit Behinderung ein. Das ist gänzlich inakzeptabel. Für diese ‚Totalverweigerer‘ muss die Ausgleichsabgabe auf mindestens 750 Euro erhöht werden“, forderte Hans-Jürgen Urban.

Doch Urban sieht auch die Politik in der Verantwortung: „Die Ausgleichsabgabe entbindet nicht von der Pflicht, die Beschäftigungsquote zu erfüllen. Wenn Arbeitgeber dagegen verstoßen, sollten Sanktionen folgen. Daher müssen Betriebe häufiger kontrolliert werden. Das mag in der Corona-Krise eine gewisse Herausforderung sein – aber die aktuelle Situation darf kein Freifahrtschein sein, um gesetzliche Vorgaben zu ignorieren.“

Insgesamt 7,8 Millionen Menschen in Deutschland sind anerkannt schwerbehindert, knapp eine Million stehen mitten im Arbeitsleben. Nur drei Prozent der Behinderungen sind angeboren, die meisten werden durch Unfälle, Krankheiten oder Verschleiß verursacht. Eine wichtige Rolle bei der Gestaltung von Inklusion und barrierefreier Arbeit haben die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) in den Betrieben. Sie setzen sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen ihre Fähigkeiten ausschöpfen und entwickeln können und dass sie auf Dauer gesund und arbeitsfähig bleiben.

 

weitere Informationen und Pressebilder von Dr. Hans-Jürgen Urban


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