27. November 2020
Pressemitteilung Nr. 37/2020
Arbeit auf digitalen Plattformen: IG Metall begrüßt Vorschläge des Bundesarbeitsministeriums
Vorschläge des Bundesarbeitsministeriums greifen wichtige Forderungen der IG Metall auf, wie die Einbeziehung der Plattformtätigen in die gesetzliche Sozialversicherung und das Koalitionsrecht. Christiane Benner: „Es ist allerhöchste Zeit, Schutzrechte für Crowdworker zu schaffen.“

Frankfurt/Main – Die IG Metall begrüßt die Eckpunkte, die das Bundesarbeitsministerium heute zur Gestaltung der Arbeit auf digitalen Plattformen vorgelegt hat. Aus Sicht der IG Metall geht es darum, die Chancen zu nutzen, die sich für viele Menschen durch die Arbeit auf Plattformen bieten und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass es faire Wettbewerbsbedingungen gibt.

„Im Internet ist ein Parallelarbeitsmarkt entstanden, in dem Plattformen viele Tarif- und Sozialstandards unterlaufen können“, sagt Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall. Diese Entwicklung hat längst auch Auswirkungen auf die Arbeit in regulären Beschäftigungsverhältnissen. „Es ist deshalb allerhöchste Zeit, Schutzrechte für Crowdworker zu schaffen.“ Die Vorschläge des Bundesarbeitsministeriums greifen wichtige Forderungen der IG Metall auf, wie die Einbeziehung der Plattformtätigen in die gesetzliche Sozialversicherung, in die auch die Plattformen einzahlen sollen, und eine Klarstellung des Koalitionsrechts, damit Plattform-Beschäftigte Tarifverträge schließen können.

Am 1. Dezember 2020 wird vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt der Fall eines Crowdworkers verhandelt, der mit Unterstützung der IG Metall darauf klagt, dass zwischen ihm und einem Plattformbetreiber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Die Plattform hatte seinen Account einseitig fristlos gekündigt. Benner: „Würde es heute schon Mindestkündigungsfristen und eine Beweislastumkehr bei der Feststellung des Arbeitnehmer-Status geben, wäre diese Kündigung nicht möglich gewesen.“ Für viele Plattformarbeitende hat die Kündigung ihres Benutzerkontos die gleiche Tragweite wie die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, aber sie haben bislang keinerlei Schutz gegen dieses Risiko.

„Gewerkschaften und Betriebsräte sind auch im Internet der beste Schutz, den Beschäftigte haben. Deshalb vermissen wir in den Eckpunkten ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften zu den Plattformen und Mitbestimmungsrechte für Crowdworker“, so Benner. „Auch die besten Regelungen bleiben wirkungslos, wenn niemanden darauf achtet, ob und wie sie eingehalten werden.“ Kritisch bewertet die IG Metall, dass Plattformbetreiber, die sich auf reine Vermittlungstätigkeiten für Arbeit beschränken, von den Bestimmungen ausgenommen werden sollen. „Damit würden Plattformen wie Amazons Mechanical Turk belohnt, die keinerlei Verantwortung für die Arbeitsbedingungen übernehmen.“ Wichtig sei deshalb auch, dass die neuen Regeln zumindest EU-weit gelten.

Die IG Metall engagiert sich seit 2015 für bessere Arbeitsbedingungen in Internet. So hat sie zum Beispiel gemeinsam mit neun Plattformen, die soziale Verantwortung wahrnehmen und den Code of Conduct für bezahltes Crowdsourcing unterzeichnet haben, eine Ombudsstelle für deren Crowdworker eingerichtet.

 


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