20. Dezember 2011
Verbindliche Lohnuntergrenze in der Leiharbeit beschlossen
Weihnachtsgeschenk, das keines ist
Das Bundeskabinett hat heute der Verordnung zum Mindestlohn in der Leiharbeit zugestimmt. Für Detlef Wetzel, Zweiter Vorsitzender der IG Metall, ist das wie ein Geschenk, dessen Verpackung mehr her macht, als der Inhalt.

Ab 1. Januar 2012 sollen die neuen Mindestentgelte in der Leiharbeit gelten. Die Bundesregierung beschloss nun die vorgeschlagenen Lohnuntergrenzen für Leiharbeiter im Westen mit 7,89 Euro und für Leiharbeiter im Osten mit 7,01 Euro. Im nächsten Jahr soll die Lohnuntergrenze dann bis auf 8,19 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten steigen. Detlef Wetzel reicht diese Maßnahme noch nicht aus: „Die Menschen empfinden Leiharbeit als immer ungerechter. Die Lohnuntergrenze ist ein Versuch, ein bisschen zu regulieren. Aber ein bisschen ist nicht konsequent genug.“ Für Wetzel ist die Verordnung daher nur ein Placebo.Die Bundesregierung wolle sich damit frei machen von weiteren wichtigen Regulierungsschritten in der Leiharbeit. Dabei seien gesetzliche Equal Pay-Regelungen längst überfällig.


Tarifverträge müssen Vorrang haben

Der Tarifausschuss des BMAS (Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) hatte am 8. Dezember 2011 dem Vorschlag von BAP, iGZ und DGB-Gewerkschaften auf Festsetzung einer Lohnuntergrenze zugestimmt. Diese Lohnuntergrenze ist aber nur dann sinnvoll, wenn es keine flächendeckenden Tarifverträge gibt. In Branchen, in denen für einzelne Gebiete Tarifverträge abgeschlossen wurden, sollten dagegen die tariflichen Mindestentgelte leichter als bisher für allgemeinverbindlich erklärt werden können und damit bundesweit für die gesamte Branche gelten.

In der Metall- und Elektroindustrie wird besonders deutlich, warum nur Equal Pay für gerechte Entlohnung sorgen und eine Zwei-Klassen-Gesellschaft im Betrieb verhindern kann: Ein Zerspanungsmechaniker aus Nordrhein-Westfalen in der Gruppe 9 des Entgelttarifvertrages erhält 16,48 Euro pro Stunde ohne Zuschläge. Ein Leiharbeiter, der nach einem mit der BZA abgeschlossenen Tarifvertrag bezahlt wird, erhält für die gleiche Arbeit gerade einmal 10,41 Euro pro Stunde (BAP hat die BZA-Tarifverträge übernommen).

Wetzel erläutert den Placebo-Effekt der Lohnuntergrenze: „Ein Mindestlohn ist hier erstens nicht relevant und zweitens wird die ungerechte Bezahlung dadurch auch nicht beseitigt.“ Eine Lohnuntergrenze könne demnach nur schlimmstes Lohndumping verhindern, schaffe aber keine wirkliche Verbesserung der Situation vieler Leiharbeiter.


Die IG Metall bleibt dran: Gleiche Arbeit – gleiches Geld!

Mit ihrer Initiative „Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“ setzt die IG Metall sich bereits seit langem für faire Leiharbeit ein. Wer möchte, kann online Unterstützer der Kampagne werden, eine E-Card an Politiker senden oder sich einfach informieren. Leiharbeiter selbst können sich über eine Telefonhotline beraten lassen oder ihr Beispiel melden. Und damit wie immer mehr Leiharbeiter der Politik und der Öffentlichkeit zeigen: Unregulierte Leiharbeit ruiniert Lebensperspektiven.


Neu auf igmetall.de

    Link zum Artikel