4. Dezember 2013
Ordnung auf dem Arbeitsmarkt: Was bringt der Koalitionsvertrag
Wichtige Schritte in die richtige Richtung
Die IG Metall will eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt. Die Einführung eines Mindestlohns, strengeren Regeln für Leiharbeit und mehr Mitbestimmungsrechte bei Werkverträgen sind der Startschuss für notwendige Korrekturen. Und ein Erfolg für die IG Metall.

„Gute Lebenschancen, mehr Sicherheit und Gerechtigkeit für Arbeitnehmer sind zu jeder Zeit unser Ziel. Daran messen wir jede Regierung“, sagt Detlef Wetzel, Erster Vorsitzender der IG Metall. Der Koalitionsvertrag bietet eine Grundlage für eine Politik im Interesse der Beschäftigten und bringt für Arbeitnehmer echte Verbesserungen.
„Wir wollen Arbeit für alle, sicher und gut bezahlt. Mit einer klugen Arbeitsmarktpolitik
wollen wir die Weichen für mehr Beschäftigung und für eine starke Sozialpartnerschaft von Arbeitgebern und Gewerkschaften stellen“ – so steht es im Koalitionsvertrag.


Mindestlohn verbessert Lebenssituation von Geringverdienern

Spätestens zum 1. Januar 2015 soll ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde bundesweit eingeführt werden. Das verbessert die Entgelt- und Lebenssituation vieler Menschen und das begrüßt die IG Metall ausdrücklich. „Mit den Vereinbarungen zum Mindestlohn wird die längst überfällige Untergrenze beim Entgelt gezogen“, so Detlef Wetzel.

Die Einführung eines allgemein gesetzlichen Mindestlohns ist einer der wichtigsten Forderungen der Gewerkschaften. „Gute Arbeit muss sich einerseits lohnen und existenzsichernd sein“, so der Koalitionsvertrag. Damit wird der weitaus überwiegende Teil der Menschen im Niedriglohnsektor besser gestellt und ein geringerer Teil der Beschäftigten soll später davon profitieren. Da zur Zeit noch Tarifverträge gelten, die einen Mindestlohn von weniger als 8,50 Euro festschreiben, sollen Arbeitnehmer, die in diesen Bereichen arbeiten, den Mindestlohn später erhalten – spätestens jedoch ab Januar 2017.
 

Leiharbeitnehmer werden bessergestellt

Nach dem Willen der Koalition soll die Überlassungsdauer in der Leiharbeit auf 18 Monate begrenzt werden. Zudem soll für Leiharbeitnehmer nach neun Monaten der Grundsatz „Equal Pay“ gelten. Mit diesen Vorhaben geht der Koalitionsvertrag in die richtige Richtung. Das bedeutet eine echte Verbesserung für die Betroffenen. Zudem will die Koalition die Leiharbeit auf ihre Kernfunktionen zurückdrehen. Leihbeschäftigte sollen demnach künftig nur noch bei vorübergehenden Personalengpässen eingesetzt werden können.


Werkverträge: Sinnvoll, aber nicht weit genug

Nachdem die IG Metall in der Tarifrunde 2012 Leihbeschäftigte besser stellen konnte, versuchen nun einige Unternehmen die tariflichen Verbesserungen mit Werkverträgen zu umgehen. Daher hat die IG Metall die Parteien vor der Bundestagswahl aufgefordert, einerseits den Missbrauch bei Werkverträgen zu verhindern und andererseits den Betriebsräten mehr Mitbestimmungsrechte einzuräumen.


Die künftige Koalition hat das Problem erkannt und beabsichtigt, rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verhindern. Dazu werden die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats sichergestellt und konkretisiert. Informationsrechte für Betriebsräte beim Einsatz von Werkverträgen sind sinnvoll, reichen aber noch nicht aus. Die künftige Regierung will zwar rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen verhindern, doch die Kontrolle und Prüfung liegt bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.


Hier ist Luft nach oben: Um tatsächlich Nachteile für Werkvertragsbeschäftigte zu verhindern oder einen drohenden Arbeitsplatzabbau abzuwenden, müssen Betriebsräte mitbestimmen können, wenn Fremdfirmen im Unternehmen eingesetzt werden. Sonst können Arbeitgeber auch weiterhin die Löhne drücken oder Stammarbeitsplätze mittels Werkverträge abbauen.


Allgemeinverbindlichkeit stärkt das Tarifvertragssystem

Die von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelten Tarifverträge gelten erst einmal nur für deren Mitglieder. Damit jedoch beispielsweise ein tariflich vereinbarter Mindestlohn für alle Beschäftigten und Betriebe der jeweiligen Branche verbindlich gilt, können die Tarifpartner beim Bundesarbeitsministerium beantragen, ihn für „allgemeinverbindlich“ zu erklären. Dafür mussten bisher die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitnehmer beschäftigten. Diese 50-Prozent-Regelung soll entfallen. Um die Tarifverbindlichkeit wieder zu stärken, erleichtern Union und SPD die „Allgemeinverbindlichkeitserklärung“ (AVE) . Das „Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses“ ist ausreichend.

Das ist für die IG Metall ein wichtiges Vorhaben. Erstmals wurden in einem Koalitionsvertrag Tarifvereinbarungen als entscheidende Instanz für gute Arbeitsbedingungen anerkannt. Die erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung stabilisiert das Tarifvertragssystem und stärkt die Tarifautonomie. Damit werden künftig viel mehr Beschäftigte durch tarifliche Mindeststandards geschützt als bisher.


Wenig Neues bei Minijobs und befristeten Arbeitsverträgen

Mehr als sieben Millionen Menschen arbeiten im Niedriglohnsektor. Darunter sind viele Arbeitnehmer, die neben ihrer Vollzeitarbeit einem Nebenjob nachgehen, um über die Runden zu kommen. Um Geringverdienern mit Vollzeitjob ein Existenzminimum zu sichern, stockt der Staat die Niedriglöhne bislang auf. Auf diese Weise wird die Billiglohnstrategie zahlreicher Arbeitgeber noch subventioniert.


Im Koalitionsvertrag findet man dazu wenig Konkretes. CDU/ CSU und SPD wollen lediglich dafür sorgen, dass geringfügig Beschäftigte besser über ihre Rechte informiert werden. Zudem enthält der Koalitionsvertrag die Ankündigung, dass der Wechsel aus geringfügiger in reguläre Beschäftigung vereinfacht werden soll.

Die IG Metall will, dass auch Arbeitnehmer mit einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsrechtlich abgesichert werden. Diese Forderung haben Schwarz-Rot nicht aufgegriffen. Ebenso wenig wie die Abschaffung von Arbeitsverträgen mit sachgrundloser Befristung.


Mitbestimmung im Betrieb

Unabhängig davon, ob es um Entgelte, Leiharbeit, Werkverträge oder den Arbeitsschutz geht. Wichtig ist, dass Betriebsräte Einfluss auf die betriebliche Situation nehmen können. Dazu ist die Ausweitung der Mitbestimmung notwendig. Die Koalition will zwar Betriebsräten beim Einsatz von Beschäftigten im Rahmen von Werkverträgen mehr Informationsrechte einräumen, doch eine Erweiterung der Mitbestimmung sucht man vergebens im Koalitionsvertrag. Damit haben CDU, CSU und SPD eine Chance für mehr Demokratie und Beteiligung in der Wirtschaft vertan.


Richtige Impulse bei Gleichstellung

Um eine Frauenquote wurde zuletzt in diesem Frühjahr hart gerungen, doch beschlossen wurde damals nur eine flexible und damit unverbindliche Variante. Dass nun eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent in Vorständen und Aufsichtsräten großer Unternehmen ab dem Jahr 2016 gesetzlich eingeführt werden soll, begrüßt die IG Metall. Positiv wertet die IG Metall auch, dass die Koalition die bestehenden Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern durch ein Entgeltgleichheitsgesetz abbauen will.

Christiane Benner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, sagt: „Der Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit für Kindererziehung und Pflege ist ebenso zu begrüßen wie das Rückkehrrecht auf eine frühere Arbeitszeitregelung. Das stärkt die Zeitsouveränität der Beschäftigten“. Positiv sei auch, dass mit einem „ElterngeldPlus“ Eltern für die Dauer von bis zu 28 Monaten die bestmögliche Inanspruchnahme des Elterngeldes in Kombination mit einer nicht geringfügigen Teilzeittätigkeit ermöglicht werden soll.

Die Situation für die hier geborenen Kinder von Eltern mit Migrationshintergrund soll sich verbessern und das begrüßt die IG Metall. Die sogenannte Optionspflicht soll abgeschafft werden. Damit können die Kinder aus Zuwandererfamilien, die in Deutschland geboren sind, auf Dauer die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten. Damit würde eine lang erhobene und zentrale gewerkschaftspolitische Forderung erfüllt.


Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Bewertung Koalitionsvertrag: Ordnung auf dem Arbeitsmarkt Bewertung der Wirtschafts- und Industriepolitik Bewertung der Rentenpolitik Bewertung der Bildungspolitik Bewertung der Gesundheitspolitik Bewertung der Energiewende, Inftrastruktur und Europapolitik Bewertung zum Thema Tarifautonomie Bewertung der Integrations- und Migrationspolitik

Neu auf igmetall.de

    Link zum Artikel