11. November 2011
Siemens in München
Mitbestimmte Kreativität
Ein Technologieunternehmen ist auf ständige Innovationen bei seinen Produkten und Leistungen, aber auch bei seinen Prozessen angewiesen. Das interne Verbesserungswesen von Siemens verbucht jährlich rund 100.000 Vorschläge seiner Beschäftigten. Eine stolze Zahl.

Allerdings hat das System relativ starre Strukturen. Der Betriebsrat suchte deshalb nach einem alternativen Ansatz – und entwickelte die Idee eines Innovationsfonds.

„Wir wollten außerhalb der bestehenden Struktur mehr Freiraum der Beschäftigten für Kreativität schaffen, ohne dass ständig nach Kosten und Profit gefragt wird“, sagt Gesamtbetriebsratsvorsitzende Birgit Steinborn, „dabei sollten auch die Betriebsräte mit ihren Erfahrungen und Kompetenzen eingebunden sein.“ Eine Gelegenheit dazu bot sich im Frühjahr 2015 im Zusammenhang mit dem Sparprogramm „1by16“ der Unternehmensführung. Gesamtbetriebsrat und IG Metall brachten in die Diskussion um einen Interessenausgleich eine sogenannte „Zukunftsvereinbarung“ ein, die einen Innovationsfonds außerhalb der bestehenden Prozesse vorsah.

Steinborn schildert die grundlegende Idee, für die Betriebsräte und IG Metall gemeinsam im Aufsichtsrat und beim Vorstand warben: „Der Innovationsfonds sollte außerhalb der eingefahrenen Wege finanzielle Mittel für Innovationsvorhaben jeder Art verfügbar machen, ganz bewusst auch außerhalb des heutigen Spektrums der Geschäftseinheiten. Die Beschäftigten haben eine Unmenge kreativer Ideen, die zu nachhaltiger Wertschöpfung und letztlich auch zur Arbeitsplatzsicherung beitragen können – wenn es ausreichend Freiraum für ihre Entwicklung gibt.“

Der Vorstand der Siemens AG stimmte der Zukunftsvereinbarung schließlich zu und genehmigte für die ersten drei Jahre eine finanzielle Ausstattung von 100 Millionen Euro, davon schon im Geschäftsjahr 2016 zehn Millionen. Das Prinzip sieht einen transparenten Genehmigungsprozess vor: Ein oder mehrere Mitarbeiter reichen eine Idee beim örtlichen Betriebsrat ein, der sie mit der Betriebsleitung berät. Nach Stellungnahmen und eventueller Nachbesserung entscheiden Betriebsrat und Leitung über die Einreichung in den gleichberechtigt mit Vertretern des Gesamtbetriebsrats und des Vorstandes besetzten Vergabeausschuss. Stimmt dieser zu, erfolgt die aus dem Innovationsfonds finanzierte Umsetzung.

 

Alle Beschäftigte können Vorschläge machen

Viel Wert wurde auf den unkomplizierten Zugang zu diesem System gelegt, schildert Steinborn: „Alle Beschäftigten, ob in Forschung und Entwicklung, Fertigung, Vertrieb, Service wo auch immer, können Vorschläge beim Betriebsrat einreichen. Wir wollten verhindern, dass gute Ideen in einem Dickicht aus bürokratischen Hindernissen steckenbleiben, und das ist uns gelungen.“

Betriebsräte und IG Metall machen die durch den Innovationsfonds eröffneten Möglichkeiten in den Belegschaften seit Abschluss der entsprechenden Gesamtbetriebsvereinbarung im November 2015 bekannt. Schon wenige Monate später lagen etliche Anträge auf Förderung einer neuer Idee aus den Betrieben vor; der Vergabeausschuss bewilligte allein in seinen ersten beiden Sitzungen 17 Projekte aus 12 verschiedenen Betrieben und gab sie zum Teil verpflichtend an die Geschäftseinheiten zurück. Dieses Ergebnis überraschte nicht nur das Management, sondern übertraf auch zurückhaltende Erwartungen der Arbeitnehmerseite, war doch die Information über den Innovationsfonds erst Anfang 2016 richtig angelaufen. Damit bestätigt sich die Überzeugung, die Gesamtbetriebsrat und IG Metall von Anfang an vertreten haben, schließt Steinborn: „Jeder Kopf steckt voller Ideen.“


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