23. Juni 2015
Elterngeld und Elterngeld Plus
Mehr Flexibilität für arbeitende Eltern
Das vom Bundeskabinett verabschiedete Elterngeld Plus bietet viele Vorteile für berufstätige Eltern. Beispielsweise macht es eine schnelle Rückkehr in den Job attraktiver und fördert die partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit.

Die Geburt eines Kindes ändert das Miteinander in einer Famlie grundlegend. Neben Zuwendung braucht das Baby vor allem viel Zeit mit seinen Eltern. Mit dem nun verabschiedeten Elterngeld Plus wird die Möglichkeit eröffnet, Arbeit und Privatleben besser miteinander vereinbaren zu können.

Bislang gab es das Elterngeld. Um Eltern mehr Freiraum zu verschaffen, wenn sie mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen wollen, wird bis zu 14 Monate lang circa 67 Prozent des letzten Nettolohns, maximal 1800 Euro im Monat, gezahlt. Das ist für viele Eltern attraktiv, doch Teilzeitarbeit lohnte sich bisher häufig nicht, weil ein großer Teil des Einkommens mit dem Elterngeld verrechnet wurde. Das nun beschlossene Elterngeld Plus hat vor allem Vorteile für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes wieder rasch zurück an ihren Arbeitsplatz wollen. Mit der neuen Regelung kann die finanzielle Unterstützung gestreckt werden: Mütter und Väter können Elterngeld Plus beziehen, gleichzeitig Teilzeit arbeiten – und erhalten meist über den gesamten Zeitraum des Elterngeldbezugs gesehen mehr Leistungen als vorher.

Die neue Reform soll am 1. Juli 2015 in Kraft treten. Eltern, deren Kind ab diesem Tag geboren wurde, könnten dann insgesamt mehr Geld zur Verfügung haben und es flexibler verteilen. Christiane Benner, IG Metall-Vorstandsmitglied und für Gleichstellung zuständig, begrüßt das: „Mit dem Elterngeld Plus wird jetzt ein erster wichtiger Schritt gemacht. Mütter und Väter können sich partnerschaftlich die Elternzeit teilen und entstehende Einkommenslücken ausgleichen“.


Länger Unterstützung erhalten

Zudem besteht länger Anspruch auf die finanzielle Unterstützung. Wenn sich beide Elternteile an der Erziehung und Betreuung des Kindes beteiligen, kann das Elterngeld Plus unter bestimmten Umständen auf einen Zeitraum von maximal 28 Monaten gestreckt werden: Statt für einen Monat Elterngeld, können Eltern nun für zwei Monate Elterngeld Plus bekommen. Diese Unterstützung beträgt jedoch höchstens die Hälfte des klassischen Elterngeldes.

Auch eine partnerschaftliche Aufteilung wird belohnt: Wenn beide Eltern gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden im Monat arbeiten, erhalten sie zusätzlich einen Partnerschaftsbonus in Höhe des Elterngeld Plus für vier aufeinanderfolgende Monate. Das wird sich auch positiv auf die Unternehmenskulturen auswirken. Denn damit ist es attraktiver, dass beide Elternteile sich Zeit für den Nachwuchs nehmen können, konstatiert Christiane Benner. Doch sie sieht noch Handlungsbedarf: „Wichtig ist jedoch, dass das Modell flankiert wird mit ausreichenden und qualitativ guten Betreuungsstrukturen“, sagt die Gewerkschafterin.


Eine partnerschaftliche Aufteilung wird belohnt

Dazu soll die Elternzeit flexibler werden. Von den 36 Monaten, die Vätern und Müttern zustehen, können bis zu 24 Monate auch zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes genommen werden – ohne die Zustimmung des Arbeitgebers.

Nach dem Ende der Elternzeit gelten die Bedingungen des zuvor vertraglich festgelegten Arbeitsverhältnisses. Bis zum Ende der Elternzeit besteht Kündigungsschutz.


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Bundesfamilienministerium: Elterngeld Plus und Partnerschaftlichkeit, Zahlen & Daten (PDF, 516 KB)


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