7. September 2015
Europäische Betriebsräte in der IG Metall
Arbeitnehmer vernetzen sich in Europa
Nach dem Motto „Schulterschluss statt Standortkonkurrenz“ setzen rund 1000 Europäische Betriebsräte dem Standortpoker eine gemeinsame Strategie der Belegschaften entgegen. Mehr als 300 davon agieren in der Metall- und Elektroindustrie, den textilen Branchen und in der Holz- und Kunststoffindustrie.

Die IG Metall ist Mitglied in den europäischen und internationalen Branchenverbänden. Diese Verbände vertreten auf europäischer bzw. internationaler Ebene die Interessen der Beschäftigten in den Branchen Metall, Textil und Bekleidung sowie Holz und Kunststoff. Mit den Mitgliedsorganisationen sichern und verteidigen sie die Arbeitnehmerrechte. Dazu gehört auch, die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretungen in transnationalen Konzernen umzusetzen.


Die IG Metall und das EBR/SE-Team helfen und unterstützen

Die IG Metall berät und unterstützt Mitglieder und ihre Unternehmensbetreuer bei EBR- und SE-Verhandlungen, in der laufenden Praxis und bietet Seminare und Workshops an. Bei Unternehmen mit Sitz in Deutschland begleitet sie im Auftrag des Europäischen Dachverbandes industriAll Europe die Verhandlungen federführend. Befindet sich die Unternehmensleitung im Ausland, führt die dort zuständige Gewerkschaft für industriAll Europe die EBR- und SE-Verhandlungen. Die IG Metall berät dann die deutschen Mitglieder im Verhandlungsgremium. In Europa gibt es derzeit etwa 1 300 aktive EBR und SE-BR. Im Organisationsbereich der IG Metall gibt es rund 320 EBR von denen wir 98 koordinierend unterstützen und 36 SE-BR von denen wir 19 koordinierend unterstützen, unter anderem auch aus der Textilbranche und der Branche Holz und Kunststoff. 


Europäische Betriebsräte

Ein Mittel, um an der Konzernspitze die Interessen der Arbeitnehmer/innen erfolgreich zu vertreten und eine transnationale Betriebspolitik zu gestalten, sind die Europäischen Betriebsräte (EBR) und SE-Betriebsräte (SE-BR). Das europäische Gremium hat das Recht, von der Zentralen Leitung Informationen zur Situation des Unternehmens in strukturierter Form einzufordern und somit eine wichtige Funktion, um gerechte und soziale Standards auf europäischer Ebene zu etablieren. 

Zudem vervollständigt erst der Austausch und die Beratung der EBR- und SE-BR-Mitglieder untereinander das Gesamtbild. Viele halten die Kommunikation untereinander im Rahmen der internen Sitzungen sogar für den wesentlichen Part. Die Arbeitnehmervertreter/innen sind Fachleute vor Ort, deren Erfahrungen und Wissen sie sich im EBR und SE-BR gegenseitig zugänglich machen können. Mit Solidarität und gemeinsamen Aktionen kann eine Menge erreicht werden. Die Beschäftigten sind auf gegenseitige Hilfe und Solidarität angewiesen. Der Europäische Betriebsrat und der SE-Betriebsrat ist ein Instrument, um dies auf europäischer Ebene zu organisieren. 


Neue Richtlinie für Europäische Betriebsräte

Die erste Gesetzliche Grundlage für Europäische Betriebsräte ist die EBR-Richtlinie 94/45 EG vom 22. September 1994. Sie gilt in 31 Ländern. Das sind die 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen, Island und Lichtenstein. 
Die neue EBR-Richtlinie 2009/38 trat am 5. Juni 2009 in Kraft und wurde in allen Ländern in nationales Recht umgesetzt. Die Verhandlungen über die Bildung eines EBR müssen auf Grundlage nationalen Rechts geführt werden. Die neue Fassung bringt grundlegende Verbesserungen für die Arbeit der Europäischen Betriebsräte. Hier wurden einige Begriffe und Rechte klargestellt. Die neue Richtlinie enthält Mindestvorschriften zur Aufgabe des EBR. Es muss sichergestellt sein, dass die EBR rechtzeitig Informationen erhalten und in angemessener Weise angehört werden, so dass ihre Stellungnahme vor Umsetzung einer Maßnahme vom Arbeitgeber berücksichtigt werden kann. 


SE-Betriebsrat

Immer mehr deutsche Gesellschaften entscheiden sich für die Rechtsform der SE (Societas Europaea = Europäische Aktiengesellschaft). Derzeit gibt es deutschlandweit ca. 161 operativ tätige SE. Vor Gründung einer SE muss die Unternehmensleitung nach den Vorschriften des SE-Beteiligungsgesetzes (SEBG) mit einem Besonderen Verhandlungsgremium aus Arbeitnehmervertreter/innen innerhalb von sechs Monaten über den Abschluss einer SE-Beteiligungsvereinbarung verhandeln. Geregelt werden Rechte auf Unterrichtung und Anhörung des künftigen SE-Betriebsrats sowie Rechte auf Mitbestimmung im Aufsichtsorgan. Scheitern die Verhandlungen, erfolgt die Beteiligung der Arbeitnehmer/innen nach den Regeln der gesetzlichen Auffanglösung. Auch hier unterstützt die IG Metall und das EBR-/SE-Team die Unternehmensbeauftragten und Mitglieder im Verhandlungsgremium mit ihrem Fachwissen und den Erfahrungen aus zahlreichen Verhandlungen, um die Rechte des SE-BR zu stärken und die Flucht vor der Mitbestimmung zu verhindern. 


Weitere Informationen

Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) IndustriAll Europe IndustriAll Global Was ist ein Europäischer Betriebsrat?


Richtlinien und Gesetze

Gesetz über Europäische Betriebsräte Richtlinie Europäische BetriebsräteGesetz zur Einführung der Europäischen GesellschaftRichtlinie zur Europäischen Gesellschaft


Internationales

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