11. Dezember 2013
Bewertung des Koalitionsvertrages zum Thema Gleichstellung
Vereinbarkeit und Gleichstellung gestärkt
In Sachen Gleichstellung der Geschlechter und Vereinbarkeit Beruf und Familie zeichnen sich einige positive Veränderungen ab. Union und SPD haben neben einer Frauenquote im Koalitionsvertrag auch das Recht auf befristete Teilzeit für Beschäftigte vereinbart ebenso wie das sogenannte ...

... „ElterngeldPlus“. Von diesen Vorhaben werden viele Beschäftigte profitieren und das begrüßt die IG Metall.

Frauenquote, Entgeltgerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Leben – das waren die Forderungen der IG Metall an die Parteien im Wahlkampf, um die Benachteiligung von Frauen in der Berufswelt zu beenden. Einiges davon wollen CDU/CSU und SPD angehen. Das begrüßt die IG Metall. Doch in einigen Punkten bleiben die künftigen Koalitionäre noch zu unverbindlich.


Die Frauenquote soll in der nächsten Legislaturperiode gesetzlich verankert werden. Endlich. Nachdem sich die alte Bundesregierung im vergangenen Frühjahr nur zu einer Flexiquote durchringen konnte, ist dieses Vorhaben auch tatsächlich ein gleichstellungspolitischer Fortschritt. Für Aufsichtsräte nach dem Unternehmensmitbestimmungsgesetz, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, gilt dann eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent. Wie ernst die künftige Regierung die Frauenquote nimmt, erkennt man auch daran, dass bei Nichterreichen dieser Quote die vorgesehenen Stühle für das unterrepräsentierte Geschlecht frei bleiben sollen. „Der Koalitionsvertrag ist eine gute Grundlage aus gleichstellungspolitischer Sicht, doch dabei darf es nicht bleiben“, stellt Christiane Benner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall fest. Positiv sei auch, dass die Koalition die Absicht hat, die bestehenden Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern abzubauen. Hier soll zudem Transparenz hergestellt werden. Das sind Schritte in die richtige Richtung. Doch es fehlen verbindliche Regeln, wie die Entgeltlücke geschlossen werden kann.

Teilzeit flexibler handhaben

Um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können, kommt der Arbeitszeit eine Schlüsselrolle zu. Das ist ein Ergebnis der großen IG Metall-Beschäftigtenbefragung vom Frühjahr. 82 Prozent der Befragten votierten dafür, die tägliche Arbeitszeit auch kurzfristig den privaten Bedürfnissen anpassen zu können. Wenn Kinder noch kleiner sind, Betreuungsplätze fehlen oder Angehörige pflegebedürftig werden, muss häufig ein Elternteil beruflich kürzer treten oder ganz pausieren. Fast immer sind das die Frauen, die mehr oder weniger unfreiwillig in Teilzeit wechseln. Daher hat die IG Metall im Vorfeld der Bundestagswahl mehr persönliche Flexibilität bei der Arbeitszeit gefordert.

Dass nun Union und SPD in der nächsten Legislaturperiode die befristete Teilzeit und damit die Rückkehr zur Vollzeit auf eine rechtliche Basis stellen wollen, begrüßt die IG Metall ebenfalls als Schritt in die richtige Richtung. Denn damit wird es für Arbeitnehmer einfacher werden, flexibel auf familiäre Situationen reagieren zu können. Sie sind damit nicht auf die verkürzte Arbeitszeit festgelegt und können später wieder zu ihrer früheren Arbeitszeitregelung zurückkehren. Klärungsbedarf besteht jedoch darüber, ob diese Regelung auch für bereits bestehende Teilzeitverträge gilt.

Partnerschaftliche Betreuung fördern

Laut Koalitionsvertrag will die künftige Regierung mit dem sogenannten „Elterngeldplus“ die in Teilzeit arbeitenden Eltern mit einem Partnerschaftsbonus finanziell besserstellen. Mit dieser Regelung wird nicht nur ein partnerschaftliches Betreuungsmodell gefördert. Positiv ist auch, dass das „ElterngeldPlus“ Teilzeit arbeitende junge Eltern den Müttern und Vätern gleichstellt, die zeitweise ganz aus dem Job aussteigen. Denn für die Dauer von bis zu 28 Monaten wird es möglich werden, das Elterngeld in Kombination mit einer nicht geringfügigen Teilzeittätigkeit zu kombinieren. Bislang war es günstiger, wenn Eltern im ersten Lebensjahr ihres Kindes ganz aus dem Job aussteigen.

Auch die 36 Monate Elternzeit sollen flexibler gestaltet werden. Statt bisher zwölf Monaten sollen Mütter und Väter zukünftig 24 Monate zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr des Kindes die Elternzeit nutzen können – und das auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers.


Pflegezeit und Familienpflegezeit

Auch bei der Pflege der Angehörigen zeichnet sich Positives für die Arbeitnehmer ab. So sollen Beschäftigte künftig für die Pflege von Angehörigen einen Rechtsanspruch auf Freistellungen haben. Wenn in der Familie akut ein Pflegefall auftritt, sollen sie wie beim Krankengeld eine Lohnfortzahlung erhalten – und zwar für die ersten zehn Tage.


Mütterrente

Sinnvoll ist aus Sicht der IG Metall auch die Einführung der Mütterrente für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Ab Juli 2014 soll ihre Erziehungsleistung mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der Alterssicherung berücksichtigt werden. „Damit wird eine unserer Forderungen zur Eindämmung von Altersarmut von Frauen umgesetzt“, erklärt Benner. „Allerdings sei es falsch, diese Leistung aus Beitragsmitteln zu finanzieren“.


Christiane Benner zieht insgesamt ein positives Fazit: „Union und SPD haben sich in Puncto Puncto Gleichstellung viel vorgenommen. Wenn diese Absichten in den kommenden vier Jahren umgesetzt werden, bringt das spürbare Verbesserungen für die Frauen.“

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