Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
Hinschauen und aktiv werden gegen Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen ist Alltag in allen Lebensbereichen – ob im Privaten oder auf der Arbeit. Darüber wird jedoch häufig geschwiegen, Anlaufstellen und Hilfestellungen für Opfer stehen nicht ausreichend zur Verfügung. Das muss sich ändern, wie auch eine Metallerin aufzeigt.

25. November 202025. 11. 2020


Barbara Mährdel gehen die Zahlen nicht aus dem Kopf. „Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von sexualisierter Gewalt. Etwa 25 Prozent aller Frauen erleben Gewalt durch ihren Partner“, sagt die Ingenieurin, die bei Airbus in Hamburg arbeitet. „Das ist ein Thema, über das nicht viel gesprochen wird.“ Das will Barbara ändern und deshalb hat sie mit anderen Frauen aus ihrem Betrieb eine IG Metall Arbeitsgruppe zum Thema Gewalt gegen Frauen gegründet. Sie bieten Hilfe für betroffene Frauen an, machen Aktionen, sammeln Spenden für Frauenhäuser und sie sprechen mit ihren Kolleginnen und Kollegen über dieses Thema, das immer noch Tabu ist.

 

Grafik: IG Metall


Häusliche Gewalt ist alltäglich und zieht sich durch alle Gesellschaftsschichten. Die aktuelle Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts (BKA) für 2019 zeigt: Statistisch gesehen ist alle 45 Minuten eine Frau gefährlicher Körperverletzung oder Partnerschaftsgewalt ausgesetzt. Es ist zu befürchten, dass durch die Corona-Pandemie häusliche Gewalt weiter zunimmt. An dieses gesellschaftliche Problem erinnert jedes Jahr am 25. November der Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen.


Viele Betroffene von Belästigung am Arbeitsplatz

Gewalt gegen Frauen findet im Privaten statt und am Arbeitsplatz, hinter verschlossenen Türen, aber auch vor den Augen anderer. Unter Arbeitnehmerinnen ist die sexuelle Belästigung im Betrieb die am häufigsten gemeldete Form der Gewalt. Auch hier sprechen die Zahlen für sich: Jede beziehungsweise jeder elfte Beschäftigte hat laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle von 2019 am Arbeitsplatz bereits sexuelle Belästigung erfahren – Frauen mit einem Anteil von 13 Prozent doppelt so häufig wie Männer.

 

Grafik: IG Metall


Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist die sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt explizit verboten. Damit ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin dafür verantwortlich, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor dieser Form der Belästigung zu schützen. Im Gegensatz zu anderen Lebensbereichen ist am Arbeitsplatz jegliche Form der sexuellen Belästigung durch §3, Absatz 4 des AGG strafbar. Hierunter fallen sowohl verbale, nonverbale wie auch physische Formen der Belästigung.

Doch besonders auf der gesetzlichen Ebene gibt es noch viel zu tun. Femizide, also der Mord an Frauen durch ihren (Ex-)Partner, werden zum Beispiel häufig als Tötungsdelikte unter niederen Beweggründen verurteilt, anstatt als Mord oder Totschlag. Die „niederen Umstände“ und das mit ihnen einhergehende geringere Strafmaß werden häufig damit begründet, dass das Opfer durch Streit oder Trennungsversuche die Tötung mit herbeigerufen hätte. Fast jeden dritten Tag wird eine Frau durch ihren (Ex-)Partner getötet, so die BKA Kriminalstatistik. Frauen hingegen werden überwiegend für Mord angeklagt, wenn sie ihre Partner töten. „Da sind wir auf einem Gebiet der strukturellen Ungleichheit. Diese Ungleichheit zementiert sich über unsere Gerichte, unsere Gesetze, bis hinein in den Alltag“, kritisiert Barbara und erinnert daran: „Das ist nicht nur in einer Gewerkschaft ein Thema, das sollte Gesamtgesellschaftlich mehr im Mittelpunkt stehen.“


IG Metall fordert respektvolles Miteinander

Deutschland hat bereits mehrere Konventionen unterschrieben, die einen besseren Opferschutz und Prävention vorsehen, darunter auch die sogenannte Istanbul-Konvention, doch ihre Umsetzung wird vielfach kritisiert. Diese Konvention ist ein Übereinkommen des Europarates, die einen Rechtsrahmen zum Schutz von Frauen gegen Gewalt schafft. Deutschland hat diesen Rechtsrahmen jedoch noch kaum in das Gesetz verankert. Das für Frauenpolitik zuständige Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Elke Gündner-Ede: „Drei Jahre nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention fehlen weiterhin flächendeckende Beratungsstellen für Opfer häuslicher Gewalt. Zur Umsetzung bedarf es einer eigenständigen bundesgesetzlichen Regelung zur Einrichtung von Gewaltschutzambulanzen, die derzeit nicht gegeben ist. Das ist ein Skandal.“
 

Christiane Benner, Zweite Vorsitzender der IG Metall, setzt sich für ein respektvolles Miteinander von Frauen und Männern ein. (Foto: IG Metall)


Die IG Metall fordert die Arbeitgeber auf, betriebliche Anlaufstellen im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einzurichten. „Wir brauchen mehr Betriebsvereinbarungen, die partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz fördern und Konsequenzen festschreiben“, erklärt Christiane Benner, die Zweite Vorsitzende der IG Metall. „Unser Ziel ist ein respektvolles und solidarisches Miteinander von Frauen und Männern. Notwendig sind verpflichtende Schulungen für Führungskräfte, konsequentes Handeln bei Vorfällen, verbindliche und transparente Beschwerdeverfahren sowie klare Anlaufstellen für Beschäftigte zu schaffen und zugänglich zu machen.“ Auf politischer Ebene muss dafür gesorgt werden, dass mehr und ausreichend Frauenhäuser zur Verfügung stehen und dass die Istanbuler-Konvention umfangreich umgesetzt wird.
 

 Wo man Hilfe bekommen kann:

  • Hilfe- und Beratungstelefon der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: 030/185551855
  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000116016

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