Mitbestimmung bei Leiharbeit notwendig
Missbrauch geht alle an

Arbeitgeber können Leiharbeit auf zwei Arten missbrauchen. Sie können Leihbeschäftigte als billige Arbeitskräfte einsetzen, die für die Hälfte des Geldes der Festangestellten arbeiten. Und sie können Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmer gleich ganz ersetzen. Diesen Missbrauch will die IG ...

23. Februar 201223. 2. 2012


... Metall stoppen. Jeden auf seine Weise.

Mit den Verleihern verhandelt die IG Metall zurzeit über gleiche Bezahlung von Leiharbeitnehmern, die in der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt werden. Damit sie auf ein annähernd vergleichbares Lohnniveau kommen, fordert die IG Metall einen Branchenzuschlag und eine Einsatzzulage für Leihbeschäftigte. Die Verhandlungen haben gerade begonnen.

Doch selbst mit gleicher Bezahlung lassen sich Betriebe nicht davon abhalten, Festangestellte durch Leiharbeitnehmer zu ersetzen. Schließlich offeriert Leiharbeit Arbeitgebern eine Beziehung ohne jede Pflichten. Wenn sie einen Leiharbeitnehmer nicht mehr brauchen, melden sie ihn einfach von einem Tag auf den anderen ab. Ohne Kündigungsfrist, ohne Abfindung.

Feste Stellen werden im Betrieb verdrängt. Deshalb muss dieser Missbrauch auch dort gestoppt werden. In der Tarifrunde für die Metall- und Elektroindustrie fordert die IG Metall daher: Betriebsräte müssen bei Leiharbeit in ihrem Unternehmen mitreden. Sie brauchen Mitbestimmungsrechte bei den Fragen, wie viele Leiharbeitnehmer, wie lange, wo im Betrieb eingesetzt werden. Nur so können sie die Zahl der Leiharbeitnehmer beschränken und verhindern, dass das Normalarbeitsverhältnis durch Leiharbeit verdrängt wird.


Als Hilfskraft angefordert, als Fachkraft eingesetzt

Wie wichtig es ist, dass ein Betriebsrat ein Auge auf Leiharbeitsverhältnisse hat, zeigt auch, wenn Leiharbeitnehmer als Hilfskräfte angefordert, dann aber als Fachkräfte eingesetzt werden. Wenn Betriebsräte mitbestimmen könnten, würden sie ein solches Vorgehen verhindern. Schließlich hängt davon ab, was Leihbeschäftigte verdienen.

Der Wandel der Arbeitsverhältnisse vom festen Job mit sicherem Einkommen hin zu unsicheren Arbeitsverhältnissen und Einkommen unterhalb des Existenzminimums betrifft jeden. Leiharbeit erhöht den Druck auf die Stammbelegschaft, bei Mehrarbeit oder Zuschlägen Zugeständnisse zu machen. Unsichere Arbeitsverhältnisse wie Leiharbeit, befristete Jobs oder Werkverträge fressen sich seit Jahren bis in die Kerne der Betriebe durch. Für die IG Metall geht es nicht darum, Leihbeschäftigte aus den Betrieben auszugrenzen, sondern vielmehr darum, sie in die Stammbelegschaften hineinzuholen.

Wie das funktioniert, zeigen Besser-Vereinbarungen, die mehr als 1200 Betriebsräte mit ihren Arbeitgebern inzwischen abgeschlossen haben. Bei Ford in Köln konnte der Betriebsrat damit Leiharbeit auf das Notwendigste beschränken. Und zwar auf Produktionsspitzen und bei Krankheit. In Köln arbeiten inzwischen nur noch etwa 70 Leihbeschäftigte. Sie bekommen das gleiche Geld wie Festangestellte und werden über freie Stellen informiert.


Leiharbeit auch gesetzlich begrenzen

Aus Sicht der IG Metall ist allerdings auch die Politik gefordert, Leiharbeit zu begrenzen und den Missbrauch zu verhindern. Die Gewerkschaft fordert seit Jahren, der Leiharbeit auch gesetzlich wieder engere Grenzen zu ziehen. Grenzen, die sie vor den Reformen durch die Hartz-Gesetze hatte. Dazu gehört die gleiche Bezahlung von Leihbeschäftigten vom ersten Tag an, die Begrenzung des Einsatzes auf drei Monate und die Wiedereinführung des Synchronisationsverbots. Letzteres bestand bis zu den Hartz-Reformen und untersagte Verleihern, Arbeitnehmer nur für die Dauer eines Einsatzes zu beschäftigen.

Solche gesetzlichen Regelungen würden die Mitbestimmung der Betriebsräte bei Leiharbeit aber keineswegs überflüssig machen. Ein Gesetz steht erst einmal auf dem Papier. Es braucht auch jemanden, der darauf achtet, dass es im Betrieb eingehalten wird.

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