10. Dezember 2018
Fördermöglichkeiten
So finanzierst Du Deine Weiterbildung
Wer sich beruflich weiterqualifizieren will, steht schnell vor der Finanzierungsfrage. Wir zeigen, welche Fördermöglichkeiten es gibt - und wer sie Anspruch nehmen kann.

Geld ist zwar nicht alles im Leben, aber doch von zentraler Bedeutung. Gerade, wenn man sich beruflich weiterbilden und qualifizieren möchte, wird die Geldfrage ganz schnell entscheidend: Handelt es sich um kostenpflichtige Maßnahmen, muss man die Mittel dafür erst einmal aufbringen. Aber auch bei unentgeltlichen Angeboten sollten Lebenshaltungskosten und ähnliches mitkalkuliert werden – erst Recht bei Fortbildungen ohne parallele Berufstätigkeit.

Doch das ist kein Grund dafür, den Kopf in den Sand zu stecken. Denn es gibt Fördermöglichkeiten –  man muss sie nur kennen. Hier stellen wir sie vor.
 

Aufstiegsstipendium

Die Bundesregierung hat ein Stipendium eigens für beruflich Qualifizierte ohne Abitur aufgelegt. Es heißt „Aufstiegsstipendium“ und richtet sich an besonders begabte Studienwillige (bzw. Studierende) mit Berufserfahrung. Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung, eine mindestens zweijährige Berufspraxis vor Studienbeginn sowie der Nachweis besonderer Leistungen. Dazu zählen:

Wer bereits studiert, darf das zweite Fachsemester noch nicht abgeschlossen haben. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Die Förderung beträgt bei einem Vollzeitstudium 853 Euro monatlich, zuzüglich 80 Euro Büchergeld. Für Kinder unter zehn Jahren wird eine Betreuungspauschale gewährt. Stipendiat*innen in berufsbegleitenden Studiengängen erhalten jährlich 2700 Euro.

Mehr Infos auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Weiterbildungsstipendium

Besonders begabte Auszubildende haben die Möglichkeit, ein Weiterbildungsstipendium zu erhalten. Dafür muss bei der für die Ausbildung zuständigen Kammer ein Antrag gestellt werden. Die Förderkriterien sind aber auch hier nicht ohne:

Überdurchschnittlich guter Abschluss einer Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf. Das bedeutet:

Die Förderung wird maximal für drei Jahre gewährt. Insgesamt werden bis zu 8100 Euro ausgezahlt. Zehn Prozent der Kosten pro Maßnahme müssen selbst getragen werden. Förderungsfähig sind anspruchsvolle Weiterbildungen, die in der Regel berufsbegleitend absolviert werden müssen. Dazu zählen:

Unter Umständen können auch berufsbegleitende Studiengänge gefördert werden. Diese dürfen jedoch nicht in Vollzeit sein, noch nicht begonnen haben und müssen auf der Berufsausbildung aufbauen.

Mehr Infos zum Weiterbildungsstipendium

Bildungsprämie

Der sogenannte Prämiengutschein ist ein staatliches Förderangebot für Qualifizierungsmaßnahmen. Die Kosten für die Weiterbildung sind unbegrenzt. Der Staat übernimmt 50 Prozent der Gebühren – allerdings nur bis zu einem maximalen Beitrag von 500 Euro. Ausgenommen von dieser Regelung sind Weiterbildungsveranstaltungen, die in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein stattfinden. Diese dürfen nicht mehr als 1000 Euro kosten. Für die Prämienförderung ist der Austragungsort der Maßnahme entscheidend, nicht der Wohnort der Teilnehmenden.

Folgende Voraussetzungen sind zu erbringen:

Um einen Prämiengutschein zu erhalten, muss eine entsprechende Beratungsstelle aufgesucht werden (vorher Termin vereinbaren). Zum Gespräch sind vorzulegen: gültiger Lichtbildausweis, Beschäftigungsnachweis und Einkommenssteuerbescheid bzw. aktuelle Gehaltsabrechnung.

Die geförderte Weiterbildungsmaßnahme muss innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Gutscheins begonnen werden. Ein Prämiengutschein kann alle zwei Kalenderjahre beantragt werden, sofern die genannten Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Mehr Infos zur Bildungsprämie

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG – ermöglicht Schüler*innen und Auszubildenden aus finanziell schwächeren Elternhäusern die Teilnahme an weiterführenden Bildungsangeboten. Da es sich um eine staatliche Regelung handelt, besteht Rechtsanspruch, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundsätzlich förderungsfähig nach BAföG sind Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen (inklusive damit zusammenhängender verpflichtender Praktika). Auch Auslandsaufenthalte können gefördert werden. Hierfür sollten die Anträge mindestens sechs Monate vor dem geplanten Aufenthalt gestellt werden.

Auch Menschen ohne deutschen Pass können BAföG erhalten. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom individuellen Status ab (EU-Bürger/in, Flüchtling etc.). Eine Förderung ist möglich bis zum 30. Lebensjahr (es gilt der Zeitpunkt des zu fördernden Ausbildungsbeginns), bei Masterstudiengängen bis zum 35. Lebensjahr. Ausnahmeregelungen existieren für Absolventen*innen des Zweiten Bildungsweges und für Eltern mit Kindern unter zehn Jahren.

Ob ein individueller Anspruch auf BAföG besteht, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Das gleiche gilt für die Höhe des Anspruches. Beides hängt von der Art der Ausbildung und den persönlichen und familiären Verhältnissen ab.

Folgende Faktoren sind entscheidend:


Die Förderung wird für die Dauer der Ausbildung in Regelzeit gewährt. Sie kann verlängert werden, wenn besondere Umstände vorliegen, z.B. Schwangerschaft, Kindererziehung, Gremientätigkeit, Interessenvertretungstätigkeit, Behinderung.

Elternunabhängiges BAföG

Um elternunabhängiges BAföG zu erhalten, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:


Studienförderung

Studierende an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien erhalten aktuell – sofern sie einen grundsätzlichen Anspruch haben – maximal 861 Euro monatlich. Das ist der sogenannte Förderhöchstsatz. Sind Kinder unter zehn Jahren zu betreuen, besteht zusätzlich ein Anspruch auf den Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 150 Euro monatlich als Vollzuschuss.

Die Förderung besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem staatlichen Darlehen ohne Zinsen. Es müssen also 50 Prozent zurückgezahlt werden – aber nie mehr als 10 000 Euro. Wer aber 77 Monatsraten getilgt hat, ist künftig endgültig schuldenfrei, ganz gleich wie hoch sein Darlehen ursprünglich war. Die Rückzahlungspflicht beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.

Detaillierte Informationen, Merkblätter und Antragsformulare zum BAföG

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf die Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen. Dabei ist die Form der Fortbildung unerheblich. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.

Gefördert werden alle Qualifizierungsabschlüsse oberhalb des Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfen- oder Berufsfachschulabschlusses; allerdings nicht über der Meisterebene. Ein Mindestumfang von 400 Unterrichtsstunden muss erfüllt sein. Infrage kommen unter anderem also berufliche Fortbildungen wie Meister/in, Techniker/in und Betriebswirt/in.

Um eine Förderung beantragen zu können, muss eine anerkannte und abgeschlossene berufliche Erstausbildung nachgewiesen werden. Gefördert werden Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ebenso wie Fernlehrgänge. Der Zuschuss wird unabhängig vom Einkommen gewährt. Bei Vollzeitmaßnahmen kann, einkommens- und vermögensabhängig, ein Beitrag zum Lebensunterhalt geleistet werden.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden mit bis zu 15 000 Euro gefördert. Davon sind allerdings nur 40 Prozent ein nichtrückzahlbarer Zuschuss. Der Rest umfasst ein zinsgünstiges Darlehen. Das Prüfungsstück wird bis zur Hälfte der notwendigen Kosten gefördert, allerdings nur bis maximal 2000 Euro – auch das als zinsgünstiges Darlehen.

Die Beiträge zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen sind abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragsstellers. Das Darlehen wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt. Es ist während der Fortbildung und noch eine gewisse Zeit darüber hinaus zinsfrei – insgesamt maximal sechs Jahre. Anschließend ist es innerhalb von zehn Jahren in Raten von mindestens 128 Euro monatlich zurückzuzahlen. Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung kann ein Antrag auf Reduzierung der Rückzahlung gestellt werden. Maximal 40 Prozent können erlassen werden.

Detaillierte Infos:

www.wap.igmetall.de

www.aufstiegs-bafoeg.de

Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung

Die Hans-Böckler-Stiftung (HBS) ist eine große gewerkschaftsnahe Stiftung. Sie fördert gezielt Menschen aus finanziell schwachen Familien, aus nichtakademischen Elternhäusern sowie gewerkschaftlich Aktive. Mit über 2500 Stipendiat*innen ist sie das zweitgrößte Studienförderwerk Deutschlands. Für IG Metall-Mitglieder ist die HBS eine sehr gute Adresse, wenn es um die Unterstützung von Fort- und Weiterbildungen geht.

Bewerben können sich:

Weitere Infos zu Bewerbungsverfahren und -fristen

Meisterbonus (in Bayern)

Der Meisterbonus ist eine Bonuszahlung des Freistaates Bayern. Jede erfolgreiche Absolventin und Absolvent einer Fortbildung zum Meister, Fachwirt, Fachkaufmann/-frau oder Betriebswirt erhält vom Freistaat Bayern einen Bonus in Höhe von 2000 Euro. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern liegt. Zudem muss die Prüfung in Bayern abgelegt worden sein. Der Meisterbonus muss nicht extra beantragt werden. Die IHK Würzburg ermittelt die Anspruchsberechtigten und zahlt den Bonus an zwei festen Terminen im Jahr aus.

Mehr zum Meisterbonus

 


Nach der Ausbildung: So kannst Du Dich beruflich weiterqualifizieren


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