15. Februar 2019
Zweiter Bildungsweg
So holst Du Deinen Schulabschluss nach
Ob Realschulabschluss, Fachabitur oder allgemeine Hochschulreife, mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung ist alles drin. Auf dem sogenannten Zweiten Bildungsweg kannst Du Dich nach und nach bis zum Studium vorarbeiten – wenn Du das möchtest.

Die Angebote des Zweiten Bildungsweges richten sich speziell an (junge) Erwachsene und Berufstätige. Die drei zentralen Säulen sind die Abendrealschule, das Abendgymnasium und das Kolleg.

Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern Sonderlösungen, wie beispielsweise das Format Telekolleg in Bayern, die wir ebenfalls kurz vorstellen.

Vor dem Hintergrund zunehmender Flexibilisierung der Arbeitszeiten haben auch die Bildungsträger ihr Angebot ausgeweitet. Heute existieren neben den klassischen „Abendangeboten“ vielfältige Stundenpläne, die den Bedürfnissen von Menschen mit familiären Pflege- und Betreuungspflichten oder im Schichtdienst gerecht werden sollen.

Die gängigsten Wege und Formate des Zweiten Bildungsweges:

Abendrealschule / Realschule: mittlerer Schulabschluss

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es aktuell 34 Abendrealschulen. Grundsätzlich kann jeder aufgenommen werden, der zu Schulbeginn mindestens 17 Jahre alt ist, die Berufsschulpflicht erfüllt hat oder berufstätig ist oder war. Der Bildungsgang führt in einem Lehrgang von zwei Schuljahren zum Realschulabschluss und damit zur Fachschulreife. Weitere Aufnahmevoraussetzungen, genaue Unterrichtszeiten und Kosten erfährst Du Direkt bei der jeweiligen Abendrealschule. Mehr Infos: www.abendrealschulen-bw.de

 

Bayern

Hier gib es drei Abendrealschulen. Dort können Berufstätige in drei oder vier Jahren den mittleren Schulabschluss nachholen. Achtung: Bei erfolgreicher Berufsausbildung hat man häufig bereits den mittleren Schulabschluss erlangt. Voraussetzungen für den Besuch der Abendrealschule sind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine regelmäßige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren, ein Mindestalter von 17 Jahren, der erfolgreiche Hauptschulabschluss oder die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht durch den Besuch einer anderen Schule und eine berufliche Tätigkeit während des Schulbesuchs. Das Führen eines Familienhaushaltes ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt.

 

Bremen

Voraussetzungen:


Hamburg

Voraussetzungen:


Hessen

Voraussetzungen:


In Niedersachsen kannst Du Deinen Realschulabschluss nur per Nichtschülerprüfung nachholen. Dafür musst Du meist einen Nachweis über eine geeignete Prüfungsvorbereitung (z. B. Volkshochschulkurse oder Fernlehrgänge) erbringen und darfst keine Schule besuchen, auf der Du einen Realschulabschluss machst.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es weder Abendrealschule noch Nichtschülerprüfung – dafür aber kostenpflichtige Volkshochschulkurse.


Nordrhein-Westfalen

Aufnahmevoraussetzungen an der Abendrealschule sind die Erfüllung der Vollschulzeitpflicht und ein Mindestalter von 16 Jahren. Der Bildungsgang gliedert sich in einen Vorkurs und vier Semester. Er führt in ein bis zweieinhalb Jahren je nach Kenntnisstand und vorher erworbenem Schulabschluss zum Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder mittleren Schulabschluss. Die individuelle Einstufung erfolgt auf Grundlage eines persönlichen Informations- und Beratungsgespräches.


Schleswig-Holstein

Das Abschlusszeugnis der einjährigen Fachschule und das Versetzungszeugnis ins zweite Schuljahr der mehrjährigen Fachschule schließen den Realschulabschluss ein.


Saarland

Voraussetzunge:


In Thüringen und Rheinland-Pfalz gibt es leider keine Abendrealschule. Dort (wie auch in Hessen und im Saarland) kannst Du eine Nichtschülerprüfung ablegen. Dafür musst und darfst Du aber keine andere Schule besuchen. Die Voraussetzungen sind meist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht oder ein Mindestalter von 16 Jahren, der Nachweis über eine geeignete Prüfungsvorbereitung und ein fester Wohnsitz im Bundesland. Weitere Informationen findest Du auf den Seiten der Bildungsministerien oder bei der Bundesagentur für Arbeit. Im Saarland gibt es noch eine dritte Möglichkeit: An der Akademie für Arbeit und Sozialwesen kannst ebenfalls Deinen Realschulabschluss nachholen – Du brauchst dafür eine Berufsausbildung oder eine mehrjährige berufliche Tätigkeit.

 

Kosten: in der Regel keine

Förderungsmöglichkeit: Schüler-BAföG, elternunabhängiges BAföG

Abendgymnasium: Allgemeine Hochschulreife

Das Abendgymnasium führt in zwei, drei oder vier Jahren zur allgemeinen Hochschulreife. Der Unterricht findet an fünf oder sechs Abenden pro Woche statt und kann daher berufsbegleitend absolviert werden.


Baden-Württemberg

Zulassungsvoraussetzungen sind ein Mindestalter von 19 Jahren und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Zivildienst und Arbeitslosigkeit können angerechnet werden. Parallel zum Schulbesuch muss einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen werden oder es muss eine Meldung als „arbeitsuchend“ beim Arbeitsamt vorliegen. Familien- und Erziehungstätigkeit ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt. Die Dauer beträgt je nach Vorbildung und Ausbildungsziel zwei bis vier Jahre bis zum Abitur bzw. ein bis drei Jahre bis zur Fachhochschulreife. Neben den allgemein bildenden Abendgymnasien gibt es derzeit auch ein berufliches Abendgymnasium an der Volkshochschule Konstanz-Singen mit wirtschaftswissenschaftlicher Richtung. Mehr Infos: www.zbw-bw.de/abendgym.htm, www.agy-radolfzell.de


Bayern

Hier stehen insgesamt fünf Abendgymnasien zur Auswahl, an denen man sich für eine von drei Ausrichtungen entscheiden kann – sprachlich, mathematisch-naturwissenschaftlich und wirtschaftswissenschaftlich. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine regelmäßige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren, ein Mindestalter von 17 Jahren, das Bestehen einer Probezeit und die berufliche Tätigkeit während des Schulbesuchs. Das Führen eines Familienhaushaltes ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt. Zeiten von Erwerbslosigkeit und Freiwilligendienste können angerechnet werde.

Einzigartig: Das Online-Gymn@sium Bayern

Unter dem Dach des Vereins Fränkische Akademie e. V. wurde ein einzigartiges Projekt gestartet – das Online-Gymn@sium Bayern für Personen mit Handicap. Es richtet sich an Menschen, die aufgrund körperlicher oder psychischer Handicaps nicht oder nur sehr eingeschränkt in der Lage sind, regelmäßig ein Abendgymnasium zu besuchen. Mithilfe spezieller Software werden die Teilnehmenden online unterrichtet. Die Zulassungsvoraussetzungen und Leistungsanforderungen entsprechen denen der Abendgymnasien. Mit einer Ausnahme: Das Mindestalter beträgt 17 Jahre.


Bremen

Voraussetzungen:


Hamburg

Voraussetzungen:


Hessen

Voraussetzungen:


Rheinland-Pfalz

Voaussetzungen:


Saarland

Voraussetzungen:


Mecklenburg-Vorpommern

Voraussetzungen:


Niedersachsen

Voraussetzungen:


Nordrhein-Westfalen

Zulassungsvoraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Zivildienst und Arbeitslosigkeit können angerechnet werden, das Führen eines Familienhaushalts gilt als Berufstätigkeit. Parallel zum Schulbesuch muss einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen werden oder es muss eine Meldung als „arbeitsuchend“ beim Arbeitsamt vorliegen. Familien- und Erziehungstätigkeit ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt. Die Dauer beträgt je nach Vorbildung und Ausbildungsziel zwei bis vier Jahre bis zum Abitur bzw. ein bis drei Jahre bis zur Fachhochschulreife.


Sachsen-Anhalt

Zulassungsvoraussetzung ist ein Mindestalter von 19 Jahren, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit sowie der mittlere Schulabschluss. Letzterer kann durch den Besuch eines Vorkurses ersetzt werden. Zivildienst und Arbeitslosigkeit können angerechnet werden, das Führen eines Familienhaushalts gilt als Berufstätigkeit. Parallel zum Schulbesuch muss einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen werden oder es muss eine Meldung als „arbeitsuchend“ beim Arbeitsamt vorliegen. Familien- und Erziehungstätigkeit ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt. Die Dauer beträgt in der Regel drei Jahre.


Schleswig-Holstein

Voraussetzungen:


Kosten: städtisches Abendgymnasien keine; private Abendgymnasien: 40 bis 100 Euro/mtl. (können unter Umständen erstattet werden); ggf. fallen Gebühren für Lernmaterial an

Förderungsmöglichkeit: Schüler-BAföG oder elternunabhängiges BAföG; beides oftmals nur für höhere Semester möglich

Kolleg: Allgemeine Hochschulreife

Hier kannst Du nach einer Berufsausbildung oder einer Berufstätigkeit die schulische Ausbildung in Vollzeit aufnehmen. Eine parallele Berufstätigkeit ist nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Der Unterricht findet in der Regel an fünf Tagen pro Woche statt. Zivildienst und Arbeitslosigkeit können angerechnet werden, Familien- und Erziehungstätigkeit ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt. Abhängig von Vorbildung und Einstufung führt es in zwei bis vier Jahren zur allgemeinen Hochschulreife.

 

Baden-Württemberg

Voraussetzungen zur Zulassung sind ein Mindestalter von 19 Jahren, der mittlere Schulabschluss, eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige geregelte Berufstätigkeit (oder gleichgestellte Zeiten) und das Bestehen einer Eignungsprüfung. Die Ausbildung umfasst bis zum Abitur in der Regel drei Jahre. Je nach schulischer Vorbildung sind eine Verkürzung bis auf zwei Jahre oder eine Erweiterung um ein Vorkurssemester möglich. Hier findest Du eine Auflistung der Kollegs in Baden-Württemberg: www.bundesring.de


Bayern

Zugangsvoraussetzungen sind der mittlere Schulabschluss oder der erfolgreiche Abschluss eines Vorkurses, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine regelmäßige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren und zudem das Bestehen einer Probezeit. Das Führen eines Familienhaushaltes ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt. Zeiten von Erwerbslosigkeit und Freiwilligendienste können angerechnet werden. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.


Bremen

Voraussetzungen:


Hamburg

Voraussetzungen:


Hessen

Voraussetzunge:


In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gibt es keine Kollegs.


Niedersachsen

Voraussetzungen:


Nordrhein-Westfalen

Voraussetzungen zur Zulassung sind ein Mindestalter von 19 Jahren, der mittlere Schulabschluss, eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige geregelte Berufstätigkeit (oder gleichgestellte Zeiten) und das Bestehen einer Eignungsprüfung. Die Ausbildung umfasst bis zum Abitur in der Regel drei Jahre. Je nach schulischer Vorbildung sind eine Verkürzung bis auf zwei Jahre oder eine Erweiterung um ein Vorkurssemester möglich.


Rheinland-Pfalz

Voraussetzungen:


Saarland

Voraussetzungen:


Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen zur Zulassung sind ein Mindestalter von 19 Jahren, der mittlere Schulabschluss, eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige geregelte Berufstätigkeit (oder gleichgestellte Zeiten) und das Bestehen einer Eignungsprüfung. Die Ausbildung umfasst bis zum Abitur in der Regel drei Jahre. Je nach schulischer Vorbildung sind eine Verkürzung bis auf zwei Jahre oder eine Erweiterung um ein Vorkurssemester möglich.


Thüringen

Voarussetzungen:


Kosten: staatliche und städtische Einrichtungen: keine; private Träger: ca. 50 Euro/mtl.; ggf. fallen Gebühren für Lernmaterial an

Förderungsmöglichkeiten: Schüler-BAföG oder elternunabhängiges BAföG, Hans-Böckler-Stipendium

 

Abendsekundarschule: Haupt-, Realschul- und erweiterter Realschulabschluss

Diese Schulform gibt es nur in Sachsen-Anhalt. Sie ermöglichen den Erwerb des Hauptschulabschlusses, des Realschulabschlusses und des erweiterten Realschulabschlusses. Aufnahmevoraussetzung sind Volljährigkeit sowie ein Abgangszeugnis der Klasse acht oder das Bestehen des Eignungsgespräches. Inklusive Vorkurs dauert es zweieinhalb Jahre bis zum Erreichen des mittleren Schulabschlusses.


Kosten: keine

Förderungsmöglichkeit: Schüler-BAföG, elternunabhängiges BAföG

Abitur online

Beispielhaft und dem Zeitalter des Internets angemessen ist das Format „Abitur Online“, das 18 Weiterbildungskollegs in Nordrhein-Westfalen anbieten. Der Clou: Nur die Hälfte der Zeit gilt als Präsenzzeit, in der man in der Schule anwesend sein muss. Das sind zwei Tage pro Woche. Die andere Hälfte wird per Selbststudium absolviert. So kannst Du Dir Deine Zeit flexibler einteilen. Aber Vorsicht: Der Zeitaufwand insgesamt wird nicht kleiner! Du solltest also ein hohes Maß an Selbstdisziplin mitbringen.

Teilnahmevoraussetzungen sind ein Mindestalter von 19 Jahren, das Vorliegen des mittleren Schulabschlusses sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. drei Jahre Berufstätigkeit


Kosten: keine

Förderungsmöglichkeit: ab dem zweiten Semester der Kursphase ist BAföG (Schüler oder elternunabhängig) möglich

Telekolleg: mittlere Reife, Fachhochschulreife

Per Telekolleg kannst Du berufsbegleitend in acht Monaten die mittlere Reife und in 20 Monaten die Fachhochschulreife in den Fachrichtungen Technik, Wirtschaft und Soziales erlangen. Die Abschlüsse werden in Bayern anerkannt. Gelernt wird selbstständig auf der Basis begleitender Studienunterlagen und unterstützender Fernsehsendungen, die täglich in ARD-alpha ausgestrahlt werden. Alle zwei Wochen gibt es einen Kollegtag. Das ist ein Pflicht- und Präsenztermin zum Austausch und zur Vertiefung. Zulassungsvoraussetzung für den Erwerb der mittleren Reife ist eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder mindestens vierjährige Berufserfahrung. Als Berufserfahrung gilt auch das Führen eines Familienhaushaltes über mindestens vier Jahre. Für den Erwerb der Fachhochschulreife musst Du die mittlere Reife sowie den Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung vorweisen oder eine Berufsausbildung, die bis zum Ende des Lehrgangs abgeschlossen wird, oder eine mindestens vierjährige Berufserfahrung. Mehr Infos: www.br.de/telekolleg/index.html


Kosten: ca. 200 bis 400 Euro

Förderungsmöglichkeit: keine

Externenprüfung: allgemeine Hochschulreife

Dieser Weg wird auch „Begabtenprüfung“ genannt. Er ist eine Möglichkeit für Berufserfahrene, die allgemeine Hochschulreife zu erlangen, ohne vorher ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht zu haben.


Baden-Württemberg

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bei den staatlichen Schulämtern erforderlich. Voraussetzung für die Zulassung ist ein Mindestalter von 19 Jahren. Zudem darfst Du in dem Jahr vor der Prüfung kein Gymnasium, berufliches Gymnasium oder Kolleg besucht haben und musst eine angemessene Prüfungsvorbereitung nachweisen – beispielsweise durch das Belegen von Volkshochschulkursen oder Fernlehrgängen.


Bayern

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung an der öffentlichen Schule notwendig, an der die Prüfung durchgeführt werden soll. Voraussetzung für die Zulassung ist ein Mindestalter von 25 Jahren. Zudem muss Dein Hauptwohnsitz in Bayern liegen und Du musst über eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine daran anschließende Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren verfügen. Die Prüfungsvorbereitung erfolgt im Selbststudium. Meldeschluss ist der 15. Dezember.


Hessen, Thüringen, Saarland, Rheinland-Pfalz

In allen vier Bundesländern kann das Abitur auch über eine Externenprüfung/Nichtschülerprüfung abgelegt werden. Wie der Name schon sagt – für diese Prüfung brauchst und darfst Du keine (Regel-)Schule besuchen. Teilweise werden (verpflichtende) Vorbereitungskurse angeboten. Du musst Deinen Wohnsitz im jeweiligen Bundesland haben und Nachweise über eine angemessene Prüfungsvorbereitung (Fernlehrgänge, Volkshochschulkurse) beibringen.


Niedersachsen

Der Antrag auf die Zulassung zur Prüfung ist an die für den Wohnort zuständige Regionalabteilung der Landesschulbehörde zu richten. Bei der Meldung zur Abiturprüfung ist eine der Schulen einschließlich einer weiteren Schule anzugeben, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Zulassungsvoraussetzungen sind ein Mindestalter von 19 Jahren zum Zeitpunkt des Beginns der Abiturprüfung, ein Nachweis über Art und Umfang der Vorbereitung auf die Abiturprüfung sowie der Nachweis des Hauptwohnsitzes oder eines festen Arbeitsplatzes in Niedersachsen seit mindestens zwölf Monaten vor Antragstellung.


Nordrhein-Westfalen

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bei der Bezirksregierung notwendig, in deren Amtsbereich man seinen ständigen Wohnsitz hat. Voraussetzung für die Zulassung ist ein Mindestalter von 19 Jahren. Zudem darfst Du in dem Jahr vor der Prüfung kein Gymnasium, berufliches Gymnasium oder Kolleg besucht haben, und Du musst eine angemessene Prüfungsvorbereitung nachweisen – beispielsweise durch das Belegen von Volkshochschulkursen oder Fernlehrgängen. Meldeschluss ist der 1. September.


Sachsen-Anhalt

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss der vollständige Antrag bis spätestens 15. Dezember beim Landesverwaltungsamt vorgelegt worden sein und die angemessene Vorbereitung nachgewiesen werden. Zudem muss der Wohnsitz bei Antragstellung seit mindestens sechs Monaten in Sachsen-Anhalt liegen.


Kosten: ggf. Prüfungsgebühren

Fördermöglichkeit: keine

Begabtenprüfung und Ergänzungsprüfung: Abitur

In Bremen können Berufserfahrene, die eine Ausbildung und fünfjährige Berufspraxis mitbringen, die allgemeine Hochschulreife erlangen, ohne vorher ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besucht zu haben. Dafür musst Du einen festen Wohnsitz in Bremen haben, mindestens 25 Jahre alt sein und eine angemessene Prüfungsvorbereitung nachweisen. Solltest Du schon eine fachgebundene Hochschulreife besitzen, kannst Du per Ergänzungsprüfung mit dem Bestehen einer Prüfung in einer zweiten Fremdsprache das Abitur erlangen.


In Hessen und Rheinland-Pfalz gibt es die Möglichkeit für Berufserfahrene, die eine Ausbildung und fünfjährige Berufspraxis mitbringen, die allgemeine Hochschulreife zu erlangen, ohne vorher ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besucht zu haben. Diese Prüfung hat einen geringeren Umfang als die Nichtschülerprüfung. Dafür musst Du einen festen Wohnsitz im jeweiligen Bundesland haben und mindestens 25 Jahre alt sein. Zudem darfst Du in dem Jahr vor der Prüfung kein Gymnasium, berufliches Gymnasium, Kolleg besucht haben. Und Du musst auch eine angemessene Prüfungsvorbereitung nachweisen.


Kosten: ggf. Verwaltungs- oder Prüfungsgebühren

Förderungsmöglichkeiten: keine

Hochschuleignungsprüfung: Abitur-Ersatz

Diese Möglichkeit besteht in Schleswig-Holstein für Menschen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Voraussetzungen: Mindestens zweijährige Berufsausbildung und mindestens dreijährige Berufstätigkeit.

Kosten: ggf. Verwaltungs- oder Prüfungsgebühren

Förderungsmöglichkeit: keine

 


Weitere Informationen zum Zweiten Bildungsweg unter:

www.arbeitsagentur.dewww.bildungsserver.dewww.wege-ins-studium.dewww.bafög.de

und bei den Bildungsministerien der einzelnen Länder.


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