14. August 2009
Grundlagenvereinbarung: Mitarbeiterkapitalbeteiligung bei Vol...
Vereinbarung sichert Einfluss der Arbeitnehmer
Der „Stern“ bezeichnet VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh als den künftig „mächtigsten Arbeitnehmer Europas“, sollte der Autobauer Porsche in den Volkwagen-Konzern integriert werden. Die aktuelle Grundlagenvereinbarung ebnet den Weg dafür. Und bringt Arbeitnehmern viele Vorteile. Das sieht auch ...

... Berthold Huber, Erster Vorsitzender der IG Metall so.

Volkwagen sei der beste Beweis, dass Mitbestimmung einen Betrieb nicht behindere, sondern nach vorne treibe, sagt Osterloh in einem Interview, das in der heutigen Ausgabe des „Stern“ erschienen ist. Der Wolfsburger Autobauer sei derzeit deutlich erfolgreicher unterwegs als viele Mitbewerber. Daher gelte es, die Mitbestimmungsrechte der Belegschaften „unumstößlich“ zu sichern und zu stärken – auch durch das Instrument der Mitarbeiterkapitalbeteiligung.

VW-Aufsichtsrat macht Weg für integrierten Konzern frei
Am 13. August hatte der Aufsichtsrat von Volkswagen einer Grundlagenvereinbarung zugestimmt, die einen ersten Schritt hin zu einem integrierten Konzern bestehend aus VW und Porsche darstellt. Berthold Huber, Erster Vorsitzender der IG Metall begrüßte sowohl die Vereinbarung als auch die Bereitschaft der Familien zur Mitarbeiterbeteiligung: „WIr werden die Gespräche zügig aufnehmen, um zu klären, wie eine solche Beteiligung umgesetzt werden kann.“ Die Vorteile der Vereinbarung für die Mitarbeiter sind groß: Die durch das VW-Gesetz starken Mitbestimmungsrechte bleiben erhalten und die Tarifverträge werden weiterhin gelten.

Alle sollen gewinnen
Im Vorfeld der Entscheidung hatte VW-Betriebsratschef Osterloh seine Zustimmung zur Integration von Porsche von einem „Gesamtkonzept, das alle zu Gewinnern macht“ abhängig gemacht. Ein solches scheint demnach gefunden. Nun steht noch die Zustimmung des Porsche-Ausfichtsrats zum Konzept des integrierten Automobilkonzerns aus.

Kollektivlösung gesucht
Als Beteiligungsmodell strebe man eine Kollektivlösung an, bei der die Mitarbeiteranteile in einer Stiftung, einer Genossenschaft oder einem Verein gebündelt würden, so Osterloh. Die erzielten Dividenden sollten der Belegschaft über „soziale Projekte“ zufließen, während das mit den Aktien einhergehende Stimmrecht gebündelt „im Sinne der Beschäftigungssicherung“ auszuüben sei. „Es geht darum, dass die Belegschaften auch als Aktionär Einfluss auf die Zukunft des Unternehmens nehmen“, erklärt Osterloh den Ansatz. Auf die Frage, ob die Mitarbeiter für die Kapitalbeteiligung auf Lohn verzichten müssten, entgegnet der VW-Betriebsratschef: „Nein, definitiv nicht.“ Es würden zur Zeit unterschiedliche Modelle diskutiert, eines sei jedoch sicher, stellt Osterloh fest: „Unseren Kollegen nehmen wir auf keinen Fall etwas weg.“

„Hände weg vom VW-Gesetz!“
Die Kritik, Volkswagen sei durch das so genannte VW-Gesetz, das dem Betriebsrat und dem Minderheitsaktionär Niedersachsen Sonderrechte im Aufsichtsrat einräumt, in „Watte gepackt“, lässt Osterloh nicht gelten: „Hätte Nokia in Bochum solch eine Regelung gehabt, hätten die Mitarbeiter noch heute ihren Job.“ Entscheidungen über Standortverlagerungen bedürfen im Aufsichtsrat des Wolsburger Autobauers einer Zweidrittelmehrheit. Osterloh kündigte an, sollte die Europäische Union weiter auf eine Abschaffung des Gesetzes drängen, werde man notfalls wieder mit 40 000 Leuten vor der VW-Zentrale oder direkt in Brüssel stehen und fordern: „Hände weg vom VW-Gesetz!“


Warum Volkswagen kein Konzern wie jeder andere ist (23.07.2009) Mehr Mitbestimmung und Kapitalbeteiligung ist gefragt (03.08.2009)

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