18. Januar 2019
Mitbestimmung des Betriebsrats nach Betriebsratsverfassungsgesetz
So bestimmen Arbeitnehmer im Betrieb über ihre Betriebsräte mit
In Betrieben ab fünf Beschäftigten bestimmen Arbeitnehmer durch ihre gewählten Betriebsräte mit. Das schreibt das Betriebsverfassungsgesetz vor. Das Gesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat - und gibt dem Betriebsrat verbindliche Informations- und Mitbestimmungsrechte.

„In Betrieben mit fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern werden Betriebsräte gewählt.“ So steht es in Paragraf 1 des Betriebsverfassungsgesetzes. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer im Betrieb und gibt dem Betriebsrat verbindliche Informations- und Mitbestimmungsrechte, die er auch beim Arbeitsgericht einklagen kann.

In Betrieben mit mindestens fünf jugendlichen Beschäftigten oder Auszubildenden unter 25 Jahren können diese zudem eine Jugend- und Auszubildendenvertretung wählen. Das geht aber nur, wenn bereits ein Betriebsrat vorhanden ist.


Betriebsrat bestimmt mit bei Arbeitszeit, Geld, Bildung und Arbeitsschutz


Betriebsrat schützt die Gesundheit der Beschäftigten

Der Betriebsrat überwacht den Arbeits- und Gesundheitsschutz und kann dazu Maßnahmen verlangen. Das ist umso wichtiger, weil der Staat sich hier immer mehr heraushält. Bei den Aufsichtsbehörden ist in den letzten Jahren immer mehr zusammengespart und Personal abgebaut worden. Nur alle 20 bis 30 Jahre etwa taucht ein Arbeitsschutzkontrolleur im Betrieb auf. Ohne Betriebsrat ist also niemand da, der über die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten wacht


Betriebsrat schützt vor Entlassungen


Mit Betriebsrat läuft es für alle besser

Ohne Betriebsrat haben Beschäftigte kaum Informationen, kaum Mitsprache und schlechtere Arbeitsbedingungen.

Mit Betriebsrat sind die Löhne und Gehälter gerechter, Arbeitszeiten geregelter und die Arbeit sicherer und gesünder. Und es gibt mehr Aus- und Weiterbildung. Das zeigen Forschungsergebnisse der Hans-Böckler-Stiftung. Und auch die Unternehmen profitieren von Betriebsräten. Betriebe mit Betriebsrat sind produktiver und innovativer, weil die Beschäftigten ihr Wissen und ihre Ideen besser einbringen und motivierter sind.

Damit Betriebsräte auch wirksam die Interessen der Beschäftigten vertreten können, sind sie laut Betriebsverfassungsgesetz vor Kündigung geschützt.


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