25. September 2023
Fragen & Antworten
So funktioniert die Wahl der Handwerkskammer
In rund 37 Kammern wird 2024 bis 2025 gewählt. Worum es dabei geht, erfährst Du hier.

Handwerkerinnen und Handwerker können nicht nur - als Betriebsräte - in ihren Betrieben mitbestimmen, sondern auch in der handwerklichen Selbstverwaltung: den 53 Handwerkskammern, die es bundesweit gibt. Die Mitglieder der Handwerkskammer werden alle fünf Jahre gewählt. Rund 2100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in ihnen aktiv. Viele davon sind IG Metall-Mitglieder.


 

Was ist eine Handwerkskammer?

Gremien sind Vollversammlung, Ausschüsse und der Vorstand. Das wichtigste Gremium, in dem sie mitarbeiten, ist das „Parlament“ der Handwerkskammer: die Vollversammlung. In ihr stellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Drittel der Mandate. Sie verabschiedet zum Beispiel die Satzung, den Stellen- und Haushaltsplan, wählt den Vorstand und Hauptgeschäftsführer. Und sie beschließt alle grundsätzlichen handwerkspolitischen Positionen. Der Aufgabenkatalog ist in der Handwerksordnung festgelegt.

Der Vorstand bereitet die Vollversammlung vor und führt ihre Beschlüsse aus. Ein Drittel der Vorstandsmitglieder müssen Arbeitnehmer sein. Neben dem Präsidenten und weiteren Vorstandsmitgliedern gehören ihm zwei Vizepräsidenten an. Einer der Vizepräsidenten ist immer Arbeitnehmervertreter. Aktuell sind in 32 der 53 Handwerkskammern IG Metall-Mitglieder Vizepräsidenten.

Die Vollversammlung bildet Ausschüsse. Dazu gehören neben den paritätisch besetzten Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen die Rechnungsprüfungs- und Gewerbeförderungsausschüsse. Ihre Zuständigkeiten ergeben sich aus Handwerksordnung, Berufsbildungsgesetz und Satzung der Handwerkskammer. Die Mitglieder der Ausschüsse werden in der Vollversammlung gewählt. Alle Mitglieder haben Stellvertreter.

Ausschüsse können dauernde oder vorübergehende Aufgaben wahrnehmen.

Welche Aufgabe hat eine Handwerkskammer?

Die Handwerkskammer hat als Vertretung der Handwerksbetriebe, ihrer Auszubildenden und Beschäftigten die Interessen des Handwerks zu fördern und für einen gerechten Interessenausgleich der einzelnen Handwerke zu sorgen. Hierzu gehören immer auch die Interessen der Auszubildenden und der Beschäftigten.

Außerdem erfüllt sie sogenannte „hoheitliche Aufgaben“ im Auftrag des Staates. Hierzu gehört, die Berufsausbildung zu organisieren, Prüfungen zu gestalten und durchzuführen.

Zudem halten die Handwerkskammern ein vielfältiges Service-, Beratungs- und Bildungsangebot für Existenzgründer, Unternehmer, Mitarbeiter der Betriebe und Auszubildende bereit.

Eine Handwerkskammer wird vom ehrenamtlichen Vorstand geleitet. Die laufenden Geschäfte erledigt ein hauptamtlicher Hauptgeschäftsführer, gegebenenfalls unterstützt von weiteren Geschäftsführern. Die Verwaltung gliedert sich in Abteilungen. In der Regel sind dies: Berufsbildung, Ausbildungsberatung, Gesellen- und Abschlussprüfung, Meisterprüfung, Gewerbeförderung, Sachverständigenwesen, Handwerksrolle, Lehrlingsrolle, Bildungsstätten, Innere Verwaltung.

In welchen Gremien können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mitmachen?

Das wichtigste Organ, in dem sie mitarbeiten, ist das "Parlament" der Handwerkskammer: die Vollversammlung. In ihr stellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Drittel der Mandate. Sie hat die Richtlinienkompetenz in der Selbstverwaltung. Sie verabschiedet zum Beispiel die Satzung, den Stellen- und Haushaltsplan, wählt den Vorstand und Hauptgeschäftsführer. Und sie beschließt alle grundsätzlichen handwerkspolitischen Positionen. Der Aufgabenkatalog ist in der Handwerksordnung festgelegt.

Der Vorstand bereitet die Vollversammlung vor und führt ihre Beschlüsse aus. Ein Drittel der Vorstandsmitglieder müssen Arbeitnehmer sein. Neben dem Präsidenten und weiteren Vorstandsmitgliedern gehören ihm zwei Vizepräsidenten an. Einer der Vizepräsidenten ist immer Arbeitnehmervertreter. Aktuell sind in 32 der 53 Handwerkskammern Metaller Vizepräsidenten.

Die Vollversammlung bildet Ausschüsse. Dazu gehören neben den paritätisch besetzten Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen die Rechnungsprüfungs- und Gewerbeförderungsausschüsse. Ihre Zuständigkeiten ergeben sich aus Handwerksordnung, Berufsbildungsgesetz und Satzung der Handwerkskammer. Die Mitglieder der Ausschüsse werden in der Vollversammlung gewählt. Alle Mitglieder haben Stellvertreter.

Ausschüsse können dauernde oder vorübergehende Aufgaben wahrnehmen.

Was können Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter gestalten?

Sie können auf die Ausrichtung der Politik der Handwerkskammer maßgeblichen Einfluss nehmen und sich dafür einsetzen, dass immer auch die Interessen der Beschäftigten mit im Fokus stehen. Arbeitsschwerpunkte sind die Berufsausbildung und ihre Überwachung, Prüfungswesen und Gewerbeförderungsmaßnahmen.

Für wie lange werden sie gewählt?

Die Amtsdauer der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Vollversammlung und den Ausschüssen beträgt fünf Jahre.

Wer ist als Kandidat geeignet?

Voraussetzung ist lediglich die Volljährigkeit, eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine Anstellung in einem handwerklichen Betrieb aber vor allem der Wille zur Mitbestimmung. Gleich vorab: In jedes Ehrenamt muss man sich einarbeiten! Dafür gibt es Ansprechpartner, Publikationen und attraktive Seminarangebote.

Wer kann gewählt werden?

Kandidatinnen und Kandidaten zur Vollversammlung müssen in einem Handwerksbetrieb arbeiten und eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Das kann auch eine Ausbildung in einem industriellen, kaufmännischen oder technischen Beruf sein. Das Ehrenamt eignet sich also nicht nur für den klassischen Handwerksgesellen. Es kann auch eine Angestellte in der Buchhaltung oder aus dem Marketing sein.

Gewählt werden kann auch, wer kurzzeitig arbeitslos war (zum Zeitpunkt der Wahl nicht länger als drei Monate).

Wie spiegelt sich die Belegschaft wider?

Das Handwerk ist bunt: In ihm arbeiten Junge und Ältere, Frauen und Männer, Menschen unterschiedlicher Herkunft. Das sollte sich in der Selbstverwaltung des Handwerks widerspiegeln, damit die Gruppen ihre jeweiligen spezifischen Erfahrungen und Interessen einbringen können. Darum ermuntert die IG Metall besonders Frauen, aber auch Migranten und Junge, sich stärker in den Gremien des Handwerks zu engagieren.

Wie kann man Kandidatin oder Kandidat werden?

Zuständig für das Aufstellen der Wahllisten ist der DGB am Sitz der Handwerkskammer. Die Listen werden in enger Abstimmung mit den örtlichen Geschäftsstellen der IG Metall erstellt. Wer Interesse hat, sollte sich darum an seine örtliche IG Metall wenden.

Wie wird gewählt?

Die Mitglieder der Vollversammlung und ihre Stellvertreter werden alle 5 Jahre in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl per Briefwahl gewählt.  Wenn jedoch nur eine Wahlliste eingereicht wird, entfällt die Wahl. Bei  dieser sogenannten „Friedenswahl“ ist dann die eingereichte  Liste gewählt.

Wer wählt die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter?

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung, sofern sie am Tag der Wahl volljährig sind und in einem Handwerks- oder handwerksähnlichen Betrieb beschäftigt sind.

Werden die Gewählten im Betrieb für ihr Ehrenamt freigestellt?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die in die Handwerkskammer gewählt wurden, müssen, soweit es für ihre Arbeit erforderlich ist und wichtige betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Die Handwerkskammer erstattet dem Arbeitgeber die dadurch entstehenden Kosten.

Gibt es weitere Möglichkeiten, sich in Handwerksgremien zu engagieren?

Alle Gremien der Handwerkskammern sind ehrenamtlich besetzt. Umfangreiche und spannende Möglichkeiten sich einzubringen bietet zum Beispiel die Mitarbeit in einem der vielen unterschiedlichen Prüfungsausschüsse. Neben den Handwerkskammern besteht oft auch die Möglichkeit, auf der Ebene der Innungen im Gesellenausschuss oder in Prüfungsausschüssen mitzuarbeiten.

Wann finden die Handwerkskammerwahlen statt?

Die Vollversammlung wird alle fünf Jahre gewählt. Die Wahltermine werden von den jeweiligen Handwerkskammern festgelegt.


Nächste Wahlen in den Handwerkskammern:

Welche Berufe sind in der Handwerkskammer vertreten?

Die Vollversammlungsmitglieder für folgende Berufe kommen aus dem Organisationsbereich der IG Metall:

 

Zulassungspflichtige Handwerke:

 

Zulassungsfreie Handwerke:


Handwerksähnliche Gewerbe (Auszug):

 

 

 

Infos für Selbstverwalter

In vielen Geschäftsstellen bietet die IG Metall die Mitarbeit in Handwerksausschüssen an. Darüber hinaus gibt es übergreifende Handwerksausschüsse in den IG Metall-Bezirken und beim Vorstand. In ihnen werden sowohl die aktuellen Themenschwerpunkte beraten als auch Qualifizierung für ehrenamtlich tätige Kolleginnen und Kollegen angeboten.

Informationen gibt es bei der zuständigen Geschäftsstelle, der IG Metall-Bezirksleitung oder beim Vorstand, Ressort Handwerk/KMU (Ansprechpartner: Helmut Dittke, Vorstand IG Metall, Funktionsbereich Handwerk/KMU. Telefon: 069 6693-2492. Mail: helmut.dittke@igmetall.de)

Der Ratgeber „Mitbestimmung im Handwerk“ des DGB erklärt das Ehrenamt im Handwerk umfassend und leicht verständlich. Ganz konkret und praxisnah. Und er bietet Kontakte zu Personen und Stellen, die das Engagement in der Selbstverwaltung des Handwerks unterstützen. Die Broschüre ist eine gute Hilfe für einen möglichst leichten Einstieg.

Einen guten Einstieg bietet auch das Projekt PerSe Plus (Perspektive Selbstverwaltung). Unter dem Link perse-handwerk.de gibt es kurze Erklärfilme in denen Ehrenamtliche die Arbeit in der Selbstverwaltung vorstellen. Ein Handwerks-WIKI erklärt die wichtigsten Begriffe.

 


Neu auf igmetall.de

Im Betrieb

    Link zum Artikel