15. September 2016
Offensive Mitbestimmung der DGB-Gewerkschaften
Gewerkschaften wollen Mitbestimmung stärken
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in deutschen Betrieben und Unternehmen ist ein Erfolgsmodell. Sie sichert langfristig wirtschaftlichen Erfolg und gute Arbeit. Dennoch versuchen immer mehr Unternehmen Mitbestimmung zu verhindern. Deshalb treten die DGB-Gewerkschaften mit ihrer Initiative ...

... „Offensive Mitbestimmung“ für eine Stärkung der Mitbestimmung an und fordern bessere Gesetze.

In Deutschland bestimmen Arbeitnehmer in Betrieben und Unternehmen demokratisch mit. Sie wählen Betriebsräte aus ihrer Mitte, die etwa die Personalpolitik, Arbeitszeit und Qualifizierung mitgestalten. Sowie Vertreterinnen und Vertreter in Aufsichtsräten, die dort im Gegensatz zu vielen Vertretern der Kapitalseite den langfristigen Unternehmenserfolg im Blick haben. Studien zeigen: Mitbestimmte Unternehmen und Betriebe sind erfolgreicher und bieten sichere und bessere Arbeit.

Mitbestimmung unter Druck

Dennoch gerät das Erfolgsmodell Mitbestimmung in den letzten Jahren immer mehr unter Druck. Unternehmer verhindern die Wahl von Betriebsräten, indem sie Belegschaften unter Druck setzen, einschüchtern und aktive Beschäftigte mobben und rauswerfen. Laut Gesetz wird in Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt – doch nur noch neun Prozent dieser Betriebe haben tatsächlich einen Betriebsrat.


Zudem umgehen Unternehmen die Mitbestimmung in Aufsichtsräten, etwa indem sie ins Ausland ausweichen und internationale Unternehmensformen wie die Limited (Ltd) oder die Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europea, SE) wählen, die in der Regel deutlich weniger Mitbestimmung bieten. Oder indem sie schlicht Gesetze ignorieren. Das Ergebnis: Die Anzahl der Kapitalgesellschaften über 2000 Beschäftigte (etwa AGs) mit paritätisch mitbestimmten Aufsichtsräten – das heißt, zur Hälfte mit Arbeitnehmern besetzt – ist seit 2002 von 767 auf 635 gesunken. Und über die Hälfte der deutschen GmbH’s und AG’s ab 500 Beschäftigten, die zumindest ein Drittel Arbeitnehmer im Aufsichtsrat haben müssten, hält sich schlicht nicht an das Gesetz.

DGB-Gewerkschaften fordern bessere Gesetze

Das wollen die DGB-Gewerkschaften, zu denen auch die IG Metall gehört, ändern. Sie fordern härtere Sanktionen, um Mitbestimmung und Demokratie in der Wirtschaft besser durchsetzen zu können: Die Gründung von Betriebsräten muss erleichtert werden, indem aktive Beschäftigte besser vor Kündigung geschützt und Arbeitgeber, die Betriebsräte verhindern und behindern, konsequenter bestraft werden.

Betriebsräte brauchen mehr Mitbestimmung bei Weiterbildung und Personalplanung, sowie bei der Ausgliederung von Arbeit an Fremdfirmen. In multinationalen Konzernen, auch mit Sitz im Ausland, müssen Konzernbetriebsräte sowie Europäische Betriebsräte ermöglicht und gestärkt werden.

Der Gesetzgeber muss die Schlupflöcher zur Flucht aus der Mitbestimmung etwa durch Umfirmierungen und ausländische Unternehmensformen schließen und Verstöße bestrafen.

Zudem soll der Gesetzgeber die Unternehmensmitbestimmung ausbauen. Etwa indem sie die Untergrenzen senkt – von derzeit 500 Beschäftigte für die Drittelbeteiligung auf 250 Beschäftigte sowie von 2000 Beschäftigte für die paritätische Mitbestimmung auf 1000 Beschäftigte. Die paritätische Mitbestimmung soll zudem zur „echten“ Parität werden: Zwar sind die paritätischen Aufsichtsräte zur Hälfte mit Arbeitnehmern besetzt, doch da der Aufsichtsratsvorsitzende von der Kapitalseite gestellt wird und doppeltes Stimmrecht hat, kann die Kapitalseite die Arbeitnehmer immer überstimmen. Das muss sich ändern – so wie es jetzt schon in der sogenannten Montanmitbestimmung in der Eisen-, Stahl- und Kohleindustrie der Fall ist: Kein Doppelstimmrecht für den Aufsichtsratsvorsitzenden und ein neutrales Mitglied im Gremium.


Zur Offensive Mitbestimmung beim DGB

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