Migration und Mitbestimmung – aus „Gastarbeitern“ wurden Kollegen
Im Betrieb dürfen ausländische Kollegen wählen

Am 18. Januar 1972 trat in Deutschland ein neues Betriebsverfassungsgesetz in Kraft. Seither dürfen auch ausländische Kollegen den Betriebsrat mitwählen. Und: Seither können sie auch in den Betriebsrat gewählt werden.


Dank des Betriebsverfassungsgesetzes dürfen ausländische Kollegen den Betriebsrat mitwählen und für den Betriebsrat kandidieren. Im Organisationsbereich der IG Metall gibt es mittlerweile 3300 Betriebsratsmitglieder ohne deutschen Pass, viele davon in Spitzenfunktionen. Die betriebliche Mitbestimmung ist das beste Beispiel für die rechtliche Gleichstellung von Einwanderern.

Was im Betrieb Normalität ist, muss auch in der Gesellschaft möglich sein. Die IG Metall hat einen Film produziert, der all denen gewidmet ist, die sich für Chancengleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität einsetzen.



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