1. Dezember 2009
Gespräche über Beschäftigungssicherung begonnen
IG Metall legt Sechs-Punkte-Programm vor
IG Metall und NiedersachsenMetall haben Sondierungsgespräche zur Jobsicherung in der Metall- und Elektroindustrie von Niedersachsen und Sachen-Anhalt begonnen. Die IG Metall legte dazu ein Sechs-Punkte-Programm zur Beschäftigungssicherung vor. Im Zentrum stehen eine Reduzierung der ...

... Wochenarbeitszeit sowie die Übernahme von Auszubildenden.

Sobald die Krise beendet sein wird, werden die Betriebe über den Fachkräftemangel klagen. Deshalb müssen jetzt alle Anstrengungen unternommen werden, um Entlassungen in 2010 zu vermeiden„, erklärte der Bezirksleiter der IG Metall für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Hartmut Meine, im “Handelsblatt„. Um einen möglichst großen Teil der rund 135 000 Arbeitsplätze in der Branche zu sichern, startete die IG Metall in Niedersachsen als erster Bezirk Sondierungsgespräche mit den Arbeitgebervertretern.

Das NiedersachsenMetall vorgelegte Sechs-Punkte-Programm sieht folgende Maßnahmen vor:

  1. Entlassungen sind 2010 zu vermeiden. Die Kurzarbeit muss in vollem Umfang von 24 beziehungsweise 18 Monaten ausgeschöpft werden.
  2. Die Anwendung des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung schützt Beschäftigte vor Entlassungen durch eine Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 29 Stunden ohne Entgeltausgleich. Eine weitergehende Absenkung der Arbeitszeit unter 29 Stunden ist denkbar, erfordert aber einen Teillohnausgleich.
  3. Zur Vermeidung von Entlassungen kann die Verdoppelung der Altersteilzeitquote von vier Prozent befristet eingesetzt werden.
  4. Vor dem Hintergrund des drohenden Fachkräftemangels sind Anzahl der Ausbildungsplätze und Übernahme der Ausgebildeten abzusichern.
  5. Ein Stipendienprogramm soll Übernahme und Weiterbildung kombinieren. Nach einem Jahr Berufspraxis könnten junge Menschen eine zweijährige Technikerausbildung absolvieren, die der Arbeitgeber mit 400 Euro unterstützt. Hinzu kämen staatliche Mittel von rund 1100 Euro aus dem “Bundesprogramm zur Finanzierung von Aufstiegsfortbildung„ (ehemaliges Meisterbafög).
  6. Der Einsatz von Leiharbeitsbeschäftigten muss begrenzt und reguliert werden.

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