Zeitschrift Gute Arbeit – April 2009: weitere Themen kurz ang...
Damit es im Büro nicht zu laut ist ?


Moderne Büro- und Bildschirmarbeit erfordert gewöhnlich ein hohes Maß an Kommunikation. Zugleich suchen Arbeitgeber nach neuen Wegen, Kosten zu sparen, manchmal wollen sie auch mehr Kontrolle. Das Ergebnis: Eine Renaissance des Großraumbüros in Gestalt so genannter offener Bürowelten. Konzentration und Kommunikation geraten dann häufig in Widerspruch. Häufige Folge: Der Geräuschpegel ist zu hoch und macht Stress. Gesundheit und Produktivität leiden darunter. Die Arbeitsstättenverordnung, die Bildschirmarbeitsverordnung, etliche DIN-Normen, verbunden mit dem Minimierungsgebot des Arbeitsschutzgesetzes und dem gesicherten Stand von Technik und arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen eröffnen den Interessenvertretungen aber gangbare Wege zu einer guten Raumakustik.
Lesen Sie dazu unsere Beiträge im „Thema des Monats“ in der April-Ausgabe.

Individualanspruch auf eine Gefährdungsbeurteilung
Die Beschäftigten haben einen einklagbaren Rechtsanspruch auf eine Gefährdungsbeurteilung. So entschied vor einiger Zeit das Bundesarbeitsgericht. Zwar können die einzelnen Beschäftigten kein konkretes Beurteilungsverfahren durchsetzen, solange verschiedene mögliche Verfahren in Betracht kommen. Das Gericht bekräftigte aber ausdrücklich, dass die Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber der passende Ort sind, in dem der konkrete Auswahlprozess erfolgt. Eine solche betriebliche Aushandlung können die einzelnen Beschäftigten mit ihrer Klage verlangen und durchsetzen.
In der April-Ausgabe erläutert der Arbeitsrechtler Professor Wolfhard Kohte die Rechte der Beschäftigten und der Betriebsräte (PDF).

Neu auf igmetall.de

Newsletter bestellen