21. März 2018
Betriebsratswahl: Interview mit IG Metall-Kandidaten bei Randstad
„Wählt gewerkschaftliche Betriebsräte“
Auch Leihbeschäftigte wählen ihre Betriebsräte. Frank Schilling und Werner Schäble kandidieren auf der Liste der IG Metall für die Betriebsratswahlen bei Randstad Süd. Sie erklären, warum es für Leibeschäftigte wichtig ist, sich an der Betriebsratswahl zu beteiligen

Auch in den Leihfirmen laufen gerade Betriebsratswahlen. Warum ist es gerade bei Leihfirmen wichtig, gewerkschaftliche Kandidaten und Listen zu wählen?

Frank Schilling: Die unorganisierten Listen und Kandidaten haben vermutlich nicht das gewerkschaftliche Verständnis von Betriebsratsarbeit. Bei uns, bei Randstad Süd, besteht die Mehrheit des Betriebsrats aus internen Beschäftigten, auch aus sogenannten Branch- oder Accountmanagern, die in der Regel nicht gewerkschaftlich organisiert sind, die ansonsten im Tagesgeschäft Arbeitgeberaufgaben haben. Bei der aktuell stattfindenden Wahl befürchten wir, dass sich noch mehr interne Beschäftige in den neuen Betriebsrat wählen lassen möchten. Dies beeinflusst das im Betrieb bestehende Verhältnis von internen Kollegen zu Kollegen, die im Einsatz sind, im Betriebsratsgremium maßgeblich. Das ist auch der Tatsache geschuldet, dass die Wahlbeteiligung der verliehenen Kollegen eher sehr gering ist.

Werner Schäble: Um mal Vorteile zu nennen: Wir gewerkschaftlich organisierten Betriebsräte vertreten die Interessen der Zeitarbeitnehmer, die vor Ort beim Einsatzbetrieb arbeiten. Wir klären sie über ihre Rechte auf und helfen ihnen, sie durchzusetzen. Und wir haben Kontakt zu den gewerkschaftlich organisierten Betriebsräten in den Kundenbetrieben. Dadurch können wir etwa Übernahmen besser vorbereiten und begleiten.

Wie sieht es beim Geld aus? Wozu brauchen Leihbeschäftigte dafür gewerkschaftliche Betriebsräte? In der Zeitarbeit unterliegen doch alle einem Tarifvertrag?

Werner Schäble: Die Beschäftigten müssen ja auch entsprechend ihrer Tätigkeit nach dem Tarifvertrag eingruppiert werden. Die Umsetzung des Tarifvertrags in der Praxis ist sicher nicht überall deckungsgleich. Vor allem bei der Beurteilung der Eingruppierung gibt es sicherlich Unterschiede zwischen Verleihern mit und ohne Betriebsrat, ebenso gibt es Unterschiede, wenn der Betriebsrat IG Metall-dominiert ist oder nicht. Die Argumentation des Arbeitgebers, dass Kunden Aufträge an Verleiher vergeben könnten, deren Eingruppierung nicht einer Beobachtung durch den Betriebsrat unterliegt, ist nicht von der Hand zu weisen. Nach IG Metall-Verständnis der Definition der Entgeltgruppe 1 – Tätigkeiten, die nur eine kurze betriebliche Einweisung erfordern – und Entgeltgruppe 2 – Tätigkeiten, die Anlernzeit erfordern – dürfte es Tätigkeiten der Entgeltgruppe 1 in der Zeitarbeit theoretisch kaum noch geben. Aber die Praxis sieht anders aus. Mit einem flächendeckenden gewerkschaftlichen Verleih-Betriebsrat sähe das sicher besser aus!

Welche Nachteile drohen den Zeitarbeitnehmern noch mit einem nicht-gewerkschaftlichen Betriebsrat?

Werner Schäble: Einsatzfreie Zeiten, in denen die Zeitarbeitsfirma den Kollegen keine Arbeit anbieten kann, werden den Zeitarbeitnehmern von ihrem Zeitkonto abgezogen. Dieses Vorgehen ist bei Randstad üblich. Aus Sicht von uns, den gewerkschaftlichen Vertretern, ist das so nicht zulässig. Wir sehen hier eine einseitige Verlagerung von Risiko auf den Mitarbeiter.

Frank Schilling: Es gibt es auch immer wieder Probleme mit der Genehmigung des Urlaubs. Der Arbeitgeber sieht es zum Beispiel natürlich gern, wenn die Kollegen den Urlaub nach einem beendeten Einsatz nehmen. Und es ist schwierig, wenn der Kollege Urlaub nehmen möchte, das aber im Einsatzbetrieb nicht passt. Dadurch haben Zeitarbeitnehmer geringere Planungssicherheit und können ihren Urlaub nicht immer sicher buchen. Vor allem eine langfristige Jahresplanung ist so erschwert für die Kollegen. Hier kämpfen wir schon seit einiger Zeit, um das zu verändern. Zudem sind wir als gewerkschaftlich organisierter Betriebsrat kritischer, was Abmahnungen, Kündigungen und den Umgang mit Krankheit angeht.

Warum sind dann bei Leihfirmen so oft unorganisierte Betriebsräte in der Mehrheit?

Werner Schäble:
Die Beschäftigten in der Überlassung, sprich die Zeitarbeitnehmer im Einsatz, sind ja über sehr viele Einsatzbetriebe verstreut. Das bedeutet, dass sie sich in der Regel kaum mit ihrem Arbeitgeber Randstad identifizieren, sondern sich vor allem als Beschäftigte des Einsatzbetriebs sehen. Innerhalb der vierjährigen Wahlperiode ist durch die hohe Fluktuation die Beständigkeit dieser Belegschaft erschwert. Auf der anderen Seite ist das Verfahren der Briefwahl zusätzlich abschreckend und zu unpersönlich, um sich an der Betriebsratswahl zu beteiligen. So haben die internen Beschäftigten bei der Wahl ein deutliches Übergewicht.

Frank Schilling: Uns, den gewerkschaftlich organisierten Betriebsräten, ist es daher ganz wichtig, dass die Zeitarbeitnehmer sich an der Betriebsratswahl beteiligen, um uns und der Gewerkschaft ihre Unterstützung zu geben.

Wie kann ich als Leiharbeitnehmer meinen Betriebsrat wählen?

Frank Schilling:
Du bekommst die Unterlagen zur Briefwahl nach Hause geschickt. Fülle den Stimmzettel und die Identifikation am besten gleich aus und schicke sie zurück, damit es spätestens am 11. April sicher vorliegt. Und ganz wichtig: Gib Deine Stimme nur der gewerkschaftlichen Kandidatenliste. Bei uns bei Randstad Süd ist das die Liste Nummer 3.

Am 1. April ist das erneuerte Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung – das Gesetz zur Leiharbeit – ein Jahr lang in Kraft. Hat es etwas gebracht für die Leiharbeitnehmer?

Frank Schilling:
Teilweise. Es ist jedoch noch etwas zu früh für ein Fazit. Die Fristen zur Höchstüberlassungsdauer und zum Equal Pay (gleiche Bezahlung wie für Stammbeschäftigte) wurden ja vor einem Jahr zum ersten April auf Null gestellt. Es gibt Übernahmen, insbesondere bei höher qualifizierten Fachkräften, die rar werden und die die Kundenbetriebe unbedingt halten wollen. Einige Zeitarbeiter erhalten nun nach neun Monaten auch Equal Pay, aber ebenso oft gibt es auch Firmen, die die Zeitarbeitnehmer vor Erreichen der neun Monate rigoros austauschen. Wir werden übers Jahr schauen müssen, was das Gesetz wirklich bringt. Eventuell weichen die Kundenbetriebe dann verstärkt von Arbeitnehmerüberlassung auf Outsourcing über Werkverträge aus.

Was sind die häufigsten Probleme und Herausforderungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes?

Werner Schäble:
Die Zahlen zu den Entgelten der Stammbelegschaften werden von den Kundenbetrieben angegeben und sind für uns vorerst als gegeben gesetzt. Als IG Metall-Betriebsrat bei Randstad kann ich mich jedoch mit meinen IG Metall-Kollegen im Betriebsrat beim Kundenbetrieb kurzschließen. Das können unorganisierte Betriebsräte nicht. Interessant wird auch, was Kundenbetriebe machen, wenn die jeweilige Höchstüberlassungsdauer abläuft. Dann müssen die Zeitarbeitnehmer ja mindestens drei Monate raus aus dem Betrieb, bevor sie wieder zurück können.

Frank Schilling: Gerade Zeitarbeitnehmer, die in guten Kundenbetrieben arbeiten, wollen da gar nicht raus, sondern lieber weiter gutes Geld verdienen. Und sie tun alles dafür, um dort bleiben zu können. Sie sind unter Umständen bereit, dazu ihren Urlaub auf diese drei Monate zu legen oder auf Geld zu verzichten. Wir rechnen damit, dass sich Kundenbetriebe und Leihfirmen da einige kreative Lösungen einfallen lassen.

Ab 1. April steigen die Tarife in der Zeitarbeit. Dann gibt es mindestens 9,49 Euro je Stunde im Westen und 9,27 Euro im Osten. Warum setzen die Gewerkschaften da nicht mehr durch? Werner, Du bist ja auch Mitglied der Tarifkommission.

Werner Schäble:
Bessere Ergebnisse für den Tarifvertrag Zeitarbeit könnten wir nur mit einem höheren Organisationsgrad durchsetzen, wenn mehr Zeitarbeitnehmer in die Gewerkschaften eintreten und wir notfalls auch streiken könnten. Im Moment sind wir bei der Verhandlung allein auf die Kraft unseres gesprochenen Worts angewiesen, da wirst Du schnell zum reinen Bittsteller. Da wo wir gute Tarifverträge haben, etwa die Tarifverträge zum Einsatz von Zeitarbeitnehmern und zu Branchenzuschlägen in der Metall- und Elektroindustrie, haben das die gewerkschaftlichen organisierten Stammbeschäftigten solidarisch für uns durchgesetzt. Diese Tarifverträge sichern Zeitarbeitnehmern dauerhaft eine bessere Bezahlung: Sie erhalten Branchenzuschläge und müssen nicht nach 18 Monaten raus und wieder woanders bei 9,49 Euro anfangen.
Wir sind auf diese Solidarität angewiesen. Deshalb sagen wir unseren Kolleginnen und Kollegen: Wählt bei der Betriebsratswahl bei Randstad Süd uns, die gewerkschaftlichen Kandidaten. Wählt aber auch in Eurem Einsatzbetrieb die Kandidaten der IG Metall. Denn Zeitarbeiter dürfen zweimal wählen: Bei ihrem Arbeitgeber, der Zeitarbeitsfirma. Und in ihrem Einsatzbetrieb.

 


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