Stilllegung
Gericht stoppt vorzeitige Stilllegung

Die Stilllegung von Sulzer in Lohmar ist gestoppt. Das Vorhaben der Geschäftsführung sei laut Landesarbeitsgericht „unzulässig und unbegründet“. Vorbei ist der Kampf um die Arbeitsplätze aber noch nicht.


Muss ein Arbeitgeber sich an eine Betriebsvereinbarung halten? Die Firma Sulzer aus Winterthur in der Schweiz meint nein. Sie will ihr Werk in Lohmar bei Bonn – die Sulzer Pump Solutions – in diesem Jahr schließen, obwohl eine Betriebsvereinbarung von 2014 die „Sicherung und Aufrechterhaltung des Fertigungsstandorts bis zum 31. Dezember 2019 garantiert“.


Eine wirtschaftliche Notwendigkeit, den Betrieb vorzeitig zu schließen, besteht aus Sicht des Betriebsratsvorsitzenden, Christophe Hassenforder, nicht. „Unser Auftragsbestand Anfang des Jahres war der höchste seit Gründung der Firma 1959. Auch im vergangenen Jahr waren wir voll ausgelastet, haben Mehrarbeit geleistet und 2017 Leiharbeiter eingestellt.“ Das Unternehmen erwirtschaftet seit Jahren Gewinne.



Schließungspläne aus heiterem Himmel

2011 wurde der Pumpenhersteller ABS in Lohmar vom Maschinenbau-Konzern Sulzer übernommen. Am 15. Dezember 2016 schlug in Lohmar der Blitz ein: Die Konzernleitung teilte den 180 Beschäftigtenmit, das Werk werde 2017 geschlossen. Zeitgleich wurde die alte Geschäftsführung abgesetzt und eine neue installiert: Die Interimsmanager Holger Groß und Thomas Gerwert sollen jetzt den Betrieb abwickeln.


Groß ist Geschäftsführer der Grosz Brothers Management- und Kreativgesellschaft (Berlin), Gerwert ist Geschäftsführer der Gerwert Consulting Solutions (Osnabrück). Während Groß sein Geld damit verdient, 180 Arbeitsplätze zu vernichten, bietet sein Geschäftspartner Rüdiger Leib von GBC (Gesellschaft für Beratung und Coaching) den Betroffenen ein Job-Portal an: Dank jobworld-online.de sollen sie neue Jobs finden.



Ansinnen der Geschäftsführung unzulässig und unbegründet“

Leibs Aushang klingt wie Hohn: „Gestalten Sie aktiv Ihre Zukunft und die Ihrer Familie!“ Groß und Co. beantragten bei Gericht die Einsetzung einer Einigungsstelle, um einen Interessenausgleich zur vorzeitigen Betriebsstilllegung abschließen zu können. Das Landesarbeitsgericht Köln lehnte am 11. Mai ab (Aktenzeichen 8 TaBV32/17): Das Ansinnen der Geschäftsführung sei „unzulässig und unbegründet“. Unzulässig, weil die Betriebsvereinbarung von 2014 im Konfliktfall eine innerbetriebliche Einigungsstelle vorsehe. Undunbegründet, weil die beantragte Einigungsstelle „offensichtlich unzuständig“ sei, denn sie verstoße „gegen die verbindlich vereinbarte Standortgarantie“.


Die Firma lässt sich vom Insolvenzspezialisten Burkard Göpfert vertreten, der dem Betriebsrat gesagt hat, dass Lohmar Ende des Jahres „keinen einzigen Auftrag mehr“ haben werde. Tatsächlich: Die Aufträge werden jetzt in die Werke nach Irland und China umgelenkt.

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