Erneuerbare Energien-Gesetz: Bundestag beschließt Ökostrom-Reform
Umlage für Eigenstrom muss korrigiert werden

Die IG Metall begrüßt die Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes, die der Bundestag heute beschlossen hat. IG Metall-Vorstandsmitglied Wolfgang Lemb befürchtet aber, dass sie zu massiven zusätzlichen Kosten für die Stahlindustrie führt. Das Gesetz, fordert er, „muss nachgebessert werden“.

27. Juni 201427. 6. 2014


Ab 1. August soll das Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG), das der Bundestag heute verabschiedet hat, gelten. Die IG Metall bewertet die Reform positiv. Sie findet es gut, dass die Große Koalition am Ausbau der Erneuerbaren Energie festhält und verlässliche Bedingungen für Investoren schafft. Sie begrüßt auch, dass die Politik versucht, die Kosten zu begrenzen und fairer zu verteilen. Bisher wurden Kostensteigerungen zu stark auf die Verbraucher abgewälzt.

Arbeitsplätze erhalten

Der IG Metall ist bei der Energiewende wichtig, dass das Klima besser geschützt und die Energie sicherer und umweltfreundlicher wird. Die Kosten der Energiewende dürfen die Verbraucher nicht überfordern. Der Erfolg der Energiewende bemisst sich aber vor allem daran, dass Arbeitsplätze in den Branchen der erneuerbaren Energie genauso wie in energieintensiven Industriezweigen erhalten bleiben. Aus diesem Grund begrüßt IG Metall-Vorstandsmitglied Wolfgang Lemb, dass energieintensive Industriesektoren von der EEG-Umlage weitgehend ausgenommen werden.

Zu hohe Energiekosten gefährden die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen wie Stahl und damit Arbeitsplätze.


Bei Eigenstromumlagen nachbessern

Doch Unternehmen und Haushalte, die selber Strom für den Eigenbedarf erzeugen, sollen künftig eine EEG-Umlage zahlen: ab August dieses Jahres 30 Prozent der normalen Umlage, ab 2017 dauerhaft 40 Prozent. Ausgenommen sind Kleinanlagen auf den Dächern von Privathäusern. Ausgenommen sind auch bestehende Anlagen zur Eigenstromerzeugung in der Wirtschaft. Das gilt auch, wenn sie erneuert, erweitert oder ersetzt werden. Allerdings gilt diese Regelung nur für zwei Jahre. „Das reicht nicht aus“, kritisiert Lemb.

Wenn die Stahlunternehmen in ein paar Jahren die volle Umlage zahlen müssten, würde sie das jährlich mit 6oo Millionen Euro zusätzlich belasten. Damit würde es sich künftig nicht mehr lohnen, Restgase und Restenergien aus der Stahlherstellung in Energie umzuwandeln, was eigentlich ökologisch sinnvoll und energieeffizient sei. Lemb fordert, dass Gesetz in diesem Punkt nachzubessern.

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